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    Erstausstrahlung: Dienstag, 7. November 2023, 20:05 Uhr
    Dienstag, 7. November 2023, 20:05 Uhr
    (Wdh.23:05)

    Hallo Kontrafunk mit Birgit Kelle

    mit
    • Heute saß bei „Hallo Kontrafunk“ wieder Birgit Kelle am Telefon und freute sich über Gedanken und Geschichten, Anregungen, Fragen und Einsichten der Kontrafunk-Hörerschaft.

       

       

    Kommentare
    blaufuchs
    Die beiden letzten Anrufer, Heiner ab 41:00 und Ali ab 47:10, beklagen die Migration mit den Folgen propalestinänsischer Demonstrationen und Ausrufung des Kalifats und Verweigerung von Integration sowie fehlende Ordnung in unserem Staat (Heiner) sowie der von der Türkei bzw. Erdogan gesteuerten, mit Imamen versorgten und finanziell unterstützten türkischen Religionsbehörde in Deutschland, die ungestört zur Bewahrung muslimischer Kultur und Anerkennung Erdogans als Führer aufruft (Ali). Die Migration ist in der Tat das augenfällig dringendste Problem neben vielen weiteren ungelösten Problemen. Zu ergänzen ist, daß eine Umfrage ergeben hat, daß die beiden Anrufer einer Umfrage zufolge die klare Mehrheit – nach meiner Erinnerung mindestens 70 % - hinter sich haben, zu denen ich auch gehöre. Entsetzt war ich, Frau Kelle, über Ihre entschuldigende Bemerkung „wir alle haben doch die Migranten aufgenommen“. Das paßt in eine Versammlung der CDU (Frau Merkel & Co. ), in der Sie noch immer Mitglied sind, aber nicht in eine Kontrafunk-Sendung mit wesentlich anderer Klientel. Mit Ihrer Schlußbemerkung „dann brauchen wir eine neue Regierung“, wenn sie denn ernst gemeint war, liegen Sie allerdings richtig, denn mit der aktuellen Regierung wird das nichts. Der Kanzler spricht von „Abschiebu ngen im großen Stil“, aber es tut sich nichts, weil man es auch nicht anders will (insbesondere Frau Faeser).

    Es sind aber nicht nur Einzelprobleme, die zur Lösung anstehen, vielmehr sehe ich eine

    blaufuchs
    generelle Ursache für unsere problematische Situation in einem sich verselbständigenden Staatswesen, das vom Weg der reinen Demokratie abgekommen ist und bereits totalitäre bis diktatorische Züge aufweist. Als ich schon vor Jahren mehr zufällig im Grundgesetz (GG) las, daß dem Volk als Machtmittel nicht nur Wahlen sondern „Wahlen und Abstimmungen“ zugesprochen sind, stockte mir der Atem, denn Volksabstimmung en auf Bundesebene werden uns von der politischen Elite schlicht verweigert. Seitdem verfolge ich das Thema konsequent und fühle mich hinsichtlich beider Machtmittel vom Staat betrogen. Dazu habe ich eine umfassende Abhandlung geschrieben, die ich trotz ihrer Länge den interessierten Bürgern nachfolgend zur Kenntnis bringen möchte:

    generelle Ursache für unsere problematische Situation in einem sich verselbständigenden Staatswesen, das vom Weg der reinen Demokratie abgekommen ist und bereits totalitäre bis diktatorische Züge aufweist. Als ich schon vor Jahren mehr zufällig im Grundgesetz (GG) las, daß dem Volk als Machtmittel nicht nur Wahlen sondern „Wahlen und Abstimmungen“ zugesprochen sind, stockte mir der Atem, denn Volksabstimmung en auf Bundesebene werden uns von der politischen Elite schlicht verweigert. Seitdem verfolge ich das Thema konsequent und fühle mich hinsichtlich beider Machtmittel vom Staat betrogen. Dazu habe ich eine umfassende Abhandlung geschrieben, die ich trotz ihrer Länge den interessierten Bürgern nachfolgend zur Kenntnis bringen möchte:



    blaufuchs
    Alle Macht dem deutschen Staate: Wie das Volk um seine verfassungsgemäßen politischen Mitspracherecht e betrogen wird

    Alle politischen Parteien und viele Bürger unseres Landes schmücken und bezeichnen sich gern als Demokrat oder demokratisch und verbinden damit, auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen. Dem liegt ein falscher Demokratiebegri ff zugrunde, wie nachfolgend dargelegt wird. Unser Grundgesetz, mittlerweile die Verfassung des deutschen Volkes, bestimmt im Artikel 20 GG die Grundlagen unseres Staates. Diese sind aus gutem Grund durch die Ewigkeitsklause l gemäß Art. 79, Abs. 3 GG vor jeglicher Veränderung geschützt. So sind die von den Verfassern des Grundgesetzes dem Souverän Volk zuerkannten Machtmittel – Wahlen und Abstimmungen - auch heute noch zumindest rechtlich in Kraft, obwohl die Politik sich nicht daran hält. Wegen der überragende n Bedeutung für das obige Thema sowie der offenkundigen Unwissenheit sogar erfahrener Politiker sei daher zunächst der Art. 20 GG zitiert (Hervorhebungen durch den Verfasser):

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt,

    blaufuchs
    diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
    Abs. 1 verpflichtet bereits zur Demokratie, während die Abs. 2 und 3 ihre deutsche Ausgestaltung definieren. Abs.2, Satz 1 bestimmt das Volk zum Souverän, der die Ausgangsbasis des deutschen Staates ist, der von unten aufwärts (engl. „bottom up“) aufgebaut und nicht umgekehrt von oben abwärts („top down“) von einer Person oder politischen Elite installiert werden kann. Satz 2 benennt die beiden Machtmittel des Souveräns, nämlich Wahlrecht und Volksabstimmung en. Nach Abs. 3 ist unser Staat ein Rechtsstaat, ausdrücklich ist die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Das Widerstandsrech t nach Abs. 4 ist ein weiteres Indiz für die überragende Bedeutung auch des Erhalts der beiden Machtmittel des Souveräns. Die Formulierung „Wahlen und Abstimmungen“ besagt klipp und klar, daß beide Souveränitätsrechte unabhängig voneinander gleichzeitig gewährt und nicht etwa zur Auswahl gestellt sind. In krassem Widerspruch dazu steht aber das Verhalten des Staates, der das längst fällige Ausführungsgese tz zu Volksabstimmung en nicht erläßt und das Wahlgesetz zunehmend undemokratisch ändert, wie nachfolgend getrennt für die beiden Bürgerrechte dargelegt wird.

    Volksabstimmung en

    blaufuchs
    Am 12 .02.2017 hat der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert in der Bundesversammlu ng zur Wahl des Bundespräsidenten gesagt: „Weil unsere Demokratie aus noch immer überzeugend en Gründen im Kern repräsentativ verfaßt ist, haben…“ (im Kern, weil abweichend die Bundesversammlu ng aus allen MdBs und gleich vielen von den Länderparlam enten bestimmten Privatpersonen zusammengesetzt ist, Anm. Verf.). Diese sogar ausdrücklich die Verfassung ansprechende Aussage ist aber nur die halbe Wahrheit und irreführend, denn wir sind sowohl repräsentativ (Wahlen) als auch direkt demokratisch (Abstimmungen) verfaßt. Auf diesen Widerspruch hingewiesen kam eine nichtssagende Antwort. Das Thema ist mit einem großen Tabu belegt, auch andere maßgebliche Politiker haben keine plausible Begründung dafür, daß die Parlamente Volksabstimmung en verweigern und so die verfassungsmäßige Ordnung mißachten.

    Der Spitzenpolitike r Manfred Weber (CSU und EVP) hat in einer Rede anläßlich der bevorstehenden letzten EU-Wahl zumindest die Sicht der Abgeordneten bekräftigt, als er inhaltlich sagte: Wir wollen keine Volksabstimmung en, denn im Parlament ist der größere Sachverstand vorhanden, und daher treffen wir auch die besseren Entscheidungen. Welch eine Anmaßung und zugleich Mißachtung des Souveräns! Aber auch ein offenes Wort, das Aufschluß über den alleinigen Machtanspruch der sog. politischen Elite gibt, der sich über allerhöchstes Verfassungsrech t einfach hinweg setzt.

    Diese Einstellung haben die klugen

    blaufuchs
    Verfasser des Grundgesetzes vorausgesehen und mit der Ewigkeitsklause l vorgebeugt. Zudem hatten sie alle Veranlassung, auch Volksabstimmung en verpflichtend vorzusehen. Gemäß der Weimarer-Vorgängerverfas sung gab es noch den vom Volk gewählten und damit diesem verantwortliche n Reichspräsidenten, der Gesetzen die Zustimmung verweigern, den Reichskanzler ernennen oder ablehnen und sogar mit Notverordnungen am Parlament vorbei ins Regieren eingreifen konnte. Das Grundgesetz hat ihn durch den ohne solche Machtfülle ausgestatteten Bundespräsidenten ersetzt, der teils unmittelbar (MdBs) und teils mittelbar (MdLs) und somit von Parlamentariern gewählt wird. Diese Berufung des Präsidenten von rein politischer Seite (von oben) würde einen machtlosen Souverän ergeben, gäbe es keine Abstimmungen vom Volk. Diese sind daher eine gleichsam zwangsläufige Kompensation, ohne die der angebliche Souverän höchst kümmerlich als Untertan ausgestattet wäre.
    blaufuchs
    Es ist vorauszusehen, daß der Weg zu Volksabstimmung en über eine Klage beim Bundesverfassun gsgericht wenig erfolgversprech end ist, da dessen Besetzung inzwischen weitgehend parteiengebunde n seitens der Regierung erfolgt – ein abschreckendes Beispiel der kurze Karriereweg des Rechtsanwalts Harbarth (CDU) aus dem Bundestag direkt ins Verfassungsgeri cht mit der Positionszusage als Senatspräsident und Gerichtspräsident nach dem bevorstehenden Freiwerden dieser Positionen - und da selbst nach einem Gerichtserfolg weitere jahrelange Verzögerungen bis zu einem demokratischen Abstimmungsgese tz zu befürchten sind. Eine halbwegs zeitnahe Lösung kann daher nur so erreicht werden, daß eine demokratische Volksabstimmung en bejahende Partei in eine führende Regierungsposit ion gewählt wird. Dafür kommt derzeit nur die AfD in Betracht. Zudem sei angemerkt, daß Volksabstimmung en als Machtmittel des Volkes nur dann funktionieren, wenn die aktuell vorhandene Indoktrination und politische Einflußnahme des öffentlich rechtlichen Rundfunks und der dominierenden linksgrünen Printmedien abgeschafft sind und politische Neutralität oder Chancengleichhe it für die Verbreitung gegensätzlicher Meinungen besteht.

    II.Wahlen

    A. Grundsätze und jüngste Entwicklungen

    Das deutsche Bundeswahlrecht ist eine komplizierte Materie, weil man sich nicht für eine reine Verhältniswahl (Parteienwahl) und/oder eine reine Direktwahl (Personen-wahl) entschieden hat sondern eine als „personali sierte Verhältniswahl“

    blaufuchs
    bezeichnete Kombination dieser beiden Grundtypen verfolgt. Gewählt wird mit einer Erststimme (Direktwahl) ein Wahlkreiskandid at und mit einer Zweitstimme (Listenwahl) eine von den verschiedenen Parteilisten je Land. Bei der neuerdings abgeschafften Regelgröße von 598 Parlamentsabgeo rdneten und unverändert gebliebenen 299 Wahlkreisen bedeutete das eine angestrebte Parlamentssitzp arität von jeweils 299 Direktabgeordne ten und Parteiabgeordne ten (Listenabgeordn eten). Dieses Wahlrecht war allgemein anerkannt und funktionierte problemlos, solange es nur 2 große Parteien (jeweils über 40% Zweitstimmenant eil) und wenige Kleinparteien im Bundestag gab. Probleme traten auf, als dann mit dem stetigen Rückgang der Dominanz von Union und SPD „Überhangman date“ anfielen, was der Fall ist, wenn parteibezogen die Zahl der errungenen Direktmandate größer ist, als es dem Zweitstimmenant eil entspricht. Der Überhangeff ekt wird noch dadurch verstärkt, daß bisher – trotz Bundestagswahl - nicht mit einer Bundesliste sondern mit Landeslisten gewählt wird, nach denen auch die Zuteilung der Parlamentssitze erfolgt.

    Um die Überhangman date den Zweitstimmenant eilen anzupassen, wurden zunächst – was eine Regelgröße ermöglichte - zusätzliche „Ausgleich smandate“ an die jeweils anderen Parteien vergeben, was aber die ohnehin schon eher überdimensi onierte Regelgröße deutlich erhöht, weil jedes Überhangman dat mehrere Ausgleichsmanda te erfordert, was auch die angestrebte Sitzparität aufhebt. Nach einer

    blaufuchs
    Entscheidung des Bundesverfassun gsgerichts vom 25.07. 2012 sind maximal 15 Überhangman date ohne Ausgleich noch verfassungsgemäß, jedoch erfolgte danach zunächst ein vollständiger Überhangaus gleich . Die CSU ist als reine Landespartei mit großer Dominanz in Bayern der Grund für viele und problematische Überhangman date, die sich nicht parteiintern vollständig mit Listenmandaten verrechnen lassen. Der Ruf nach einer Parlamentsverkl einerung wurde lauter, als die Abgeordnetenzah l sich von Wahl zu Wahl vergrößerte, so von 631 (2013) auf 709 (2017). Mit der anschließend von der großen Koalition aus CDU/CSU, SPD erfolgten Wahlrechtsänderung, der zufolge u. a. 3 Überhangman date nicht auszugleichen waren, wogegen FDP und LINKE noch nicht entschiedene Verfassungsbesc hwerden eingelegt haben, gab es einen nochmaligen Anstieg auf 736 Abgeordnete (2021). Die CSU gewann aus den insgesamt 46 bayerischen Wahlkreisen 45 Direktmandate. Der bayerische Zweitstimmenant eil betrug aber nur 31,7% (bundesweit 5,2%), was trotz der 3 unausgeglichene n Überhangman date für nur 34 Direktabgeordne te ausreichte, so daß 11 nicht verrechenbare Überhangman date drohten. Die vielen zusätzlichen Abgeordneten verursachen während der Wahlperiode unzumutbare Kosten in Milliardenhöhe und belasten auch die Arbeitsabläufe im Parlament. Alle Parteien beteuern schon seit Jahren, den Bundestag verkleinern zu wollen, bringen aber keine einvernehmliche Lösung zustande, weil zumindest die jetzt nicht mehr ganz so großen zwei
    blaufuchs
    Parteien bestrebt sind, ihre Gestaltungsmach t und Pfründe für möglichst viele eigene Abgeordnete zu erhalten, so daß man wohl im Stillen erfreut über die Anstiege der Abgeordnetenzah l war. So begleitet uns das Thema Wahlrecht schon über viele Wahlperioden, wobei nach den erwähnten letzten Bundestagswahle n jede neue Koalition das Wahlrecht in ihrem Sinn geändert hat.

    Auch in dieser laufenden 20. Wahlperiode hat die neue SPD,GRÜNE,FDP-Koalition alsbald nach ihrer Konstituierung eine paritätisch aus 16 MdBs und 16 Experten gebildete Kommission zur Erarbeitung eines Vorschlags für eine Parlaments-verkleinerung und weitere Wahlrechtsfrage n berufen. Man konnte sich auch dort nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen, so daß zum Jahresbeginn 2023 getrennte Abschlußberichte der Koalitionsfrakt ion und der jeweils anderen Fraktionen vorgelegt wurden. Am 27.1.23 fand bereits die 1. Lesung (Überweisung an den Innenausschuß) und am 17.3.23 die 2./3. Lesung des Koalitionsentwu rfs statt und wurde das jetzt geltende neue Wahlrecht heftig umstritten verabschiedet. Union und Linke haben schon Verfassungsbesc hwerden angekündigt , so daß das Thema Wahlrecht uns weiter begleiten wird.

    B. Krtitische Betrachtungen

    Es muß daran erinnert werden, daß die Ausgestaltung des Wahlrechts durch unsere Verfassung eingeschränkt ist, die bestimmt, wer wählt, nämlich das Volk (Art. 20 GG), wer oder was zu wählen ist, nämlich Abgeordnete (Art. 38 GG) und wie gewählt gewählt wird, nämlich u.a.

    blaufuchs
    unmittelbar und frei (Art. 38 GG). Das besagt, daß die Wahlentscheidun g allein die Wahlbürger treffen, nicht etwa die Parteien oder andere vom Volk zu bevollmächtigende Zwischeninstanz en (Unmittelbarkei t der Wahl) und den Wählern nichts aufgenötigt werden kann, so daß diese jeden vorgeschlagenen Kandidaten wählen oder nichtwählen können (Freiheit der Wahl).

    Dem wird der Wahlrechtsteil Listenwahlen nicht gerecht, weil die starren Listen mit bereits vorgegebener Rangfolge der Kandidaten dem Wahlbürger keine Möglichkeit einräumen, einen nach seiner Überzeugung am besten geeigneten Kandidaten auszuwählen; er kann nur die bereits von der Partei getroffene Kandidatenwahl mitsamt der schon festgelegten Rangfolge bestätigen, auf eine andere Partei setzen, wo es dann ebenfalls keine freie Kandidatenwahl gibt, oder auf eine Listenwahl ganz verzichten. Im Ergebnis wählen die Parteien, der Wahlbürger wird statt einer Abgeordnetenwah l auf eine bloße Parteilistenaus wahl eingeschränkt. Somit haben die Parteien sich das Kernstück des Wahlrechts angeeignet, wofür keinerlei Rechtsgrundlage im Grundgesetz vorhanden ist. Vielmehr wird eklatant und immer wieder ungeniert gegen die Verfassung verstoßen.

    Daher kann eine etablierte Parteielite Einfluß auf die Rangfolge der Listenkandidate n nehmen, sich selbst auf einen sicheren vorderen Platz setzen (lassen) und für viele Wahlperioden einen Bundestagssitz einnehmen, ohne eine Abwahl befürchten zu müssen. Das konterkariert jede Demokratie und l

    blaufuchs
    leistet einer Entwicklung zu totalitären Verhältnissen Vorschub. Es ist zwar nichts dagegen einzuwenden, daß die Parteien Kandidatenvorsc hläge machen, denn das fällt unter die Mitwirkung bei der politischen Willensbildung des Volkes, gemäß Art.21, Abs. (1) GG die einzige grundgesetzlich e Aufgabe der Parteien. Die eingeführte Bezeichnung „Listenwah l“ ist aber irreführend, da es sich nichtum eine echte Wahl handelt.

    In Übereinstim mung mit dem Ampel-Kommissionsvors chlag verkleinert das neue Wahlrecht die Parlamentsgröße einfach durch Streichung derjenigen gewählten Direktkandidate n, die bundesweit betrachtet mit den niedrigsten Prozentzahlen gewonnen hätten. Damit entfallen auch jegliche Ausgleichsmanda te. Aber es werden demokratisch höherwertige Direktmandate durch minderwertige Listenmandate ersetzt, was Demokratieabbau bedeutet. Der Kommissionsvors chlag hatte noch eine komplizierte und wohl verfassungswidr ige Zusatzmaßnahme vorgesehen, um die durch Direktmandat-Streichungen verwaisten Wahlkreise mit einem Abgeordneten einer anderen Partei (mit vorhandenem Zweitstimmen-Deckungspotenti al) zu versorgen, diese Maßnahme wurde jedoch vom ampelbeherrscht en Innenausschuß ersatzlos gestrichen. Damit hat die Ampel exakt den schon von der AfD in der 19. Wahlperiode gemachten Verkleinerungsv orschlag (BT-Drucks.19/22894, 29.09.2020, S.3, Z.12 bis17) übernommen, obwohl alle anderen Parteien, also auch die Ampelparteien, damals den Vorschlag kurzerhand abgelehnt hatten, was jetzt

    blaufuchs
    abermals auch dem erneut eingebrachten AfD-Gesetzentwurf widerfuhr.

    Das neue Wahlrecht ist aber insbesondere deshalb abzulehnen, weil es geradezu absurd und eine dreiste Mißachtung des Souveräns ist, die in der Direktwahl getroffene ausdrückliche Entscheidung für einen Direktabgeordne ten einfach einzukassieren. Krasser kann man die Wahlentscheidun g der Bürger nicht entwerten. Das ist Wahlmanipulatio n, unabhängig davon, ob sie nach der Wahl oder durch ein entsprechendes Gesetz bereits vorweg erfolgt. Dieses Problem und den Nachteil verwaister Wahlkreise ohne dort gewählte Direktkandidate n hat sich die Ampelkoalition durch Streichung von Direktmandaten eingehandelt, anstatt bei den Listenmandaten zu streichen. Alle Direktmandate beanspruchen ja nur 299 Sitze. Deshalb ist auch die Bezeichnung „Überhangman date“ für einen Teil der Direktmandate fehl am Platze, sie haben weder Übermaß noch Überzahl.

    Eine zunächst noch nicht im ersten Ampel-Gesetzentwurf vorgesehene Änderung betrifft die Abschaffung der Grundmandatskla usel. Diese sah bisher eine Ausnahme von der 5% Hürde dergestalt vor, daß bei von einer Partei mit zumindest 3 gewonnenen Direktmandaten nicht nur diese 3 sondern auch weitere Listen-abgeordnete gemäß den erzielten Listenprozenten in den Bundestag einziehen. Davon profitiert derzeit noch die Linke, die 2021 nur 4,9% Zweitstimmenant eil aber bundesweit genau 3 Direktmandate erreichte und nun mit 39 Abgeordneten im Bundestag vertreten ist. Während die Beschwerde

    blaufuchs
    der Linken wohl erfolglos bleiben wird, sieht es bei der CSU anders aus. Sie ist seit 1949 im Bundestag und hat 2021 34 Direktmandate + 11 drohende Direktmandate (Überhangman date) mit bundesweit nur 5,2% der Zweitstimmen gewonnen. Trotz dieses Riesenerfolgs würde sie schon bei einem nur geringen weiteren Verlust an Zweitstimmen an der %-Hürde scheitern und kein einziger CSU-Kandidat in den Bundestag kommen. Das wäre geradezu brutal. Hier muß eine andere Lösung gefunden werden, obwohl nicht verschwiegen werden soll, daß auch die Union nicht zimperlich war, wenn sie die Möglichkeit hatte, durch Wahlrechtsänderungen eigene Vorteile zulasten anderer Parteien zu erzielen. Sie wollte z.B. gemäß ihrem Abschlußbericht die Grundmandatskla usel erhalten, forderte aber in plumper Manier für die Ausnahmeregel nunmehr 5 Direktmandate, um so die Linke aus dem Bundestag zu kicken.

    Mit einer weiteren noch nicht im ersten Ampel-Gesetzentwurf vorhandenen Änderung wird eine feste Parlamentsgröße von 630 Abgeordneten vorgegeben. Diese Zahl verkauft die Ampel zwar als Verkleinerung des Parlaments, wobei sie von den zuvor noch 736 (2021) Abgeordneten ausgeht. In Wahrheit handelt es sich aber um eine willkürliche Vergrößerung um 32 Listenabgeordne te gegenüber der von der Kommission noch einstimmig beibehaltenen Regelgröße 598. Nach der erfolgten Verkleinerung durch entfallende Überhang- und Ausgleichsmanda te gibt es keinen sachlichen Grund, die Abgeordnetenzah l wieder zu erhöhen. Das dient nur

    blaufuchs
    dem eigenen Machtstreben und ist eine unverantwortlic he Verschwendung von Steuergeld. Daß die Ampel zudem die Erhöhung als die Zahl von zu streichenden Direktmandaten verringernd bezeichnet, ist dreistes Für-dumm-verkaufen des Wahlvolks.

    C. Ein Ausführungsbeis piel für eine demokratische Wahl

    Da ein Parteiobmann für Wahlrecht eine Verkleinerung des Parlaments durch Streichung von Listenmandaten anstelle von Direktmandaten für unmöglich hält, ist nachfolgend ein natürlich noch variierbares Beispiel für ein den demokratischen Anforderungen genügendes Wahlrecht angegeben:

    1. Alle Wahlkreissieger erhalten einen Sitz im Bundestag, selbst wenn ihre Partei an der %-Hürde scheitert.

    2. Wenn eine Patei Direktmandate erringt, die vom Listenwahlpropo rz nicht mehr gedeckt sind, in nur einem oder wenigen Bundesländern aktiv und wählbar ist und mit einer anderen Partei ein korrespondieren des Verhalten bei gegenseitigem Gebietsschutz vereinbart hat, werden beide Parteien für die Mandatszuteilun g als Gesamtpartei behandelt – löst das CSU-Problem, denn Mandatsverrechn ungen zwischen Ländern (Ländersolida rität) sind bei Bundestagswahle n angemessen.

    3. Die systemwidrige Grundmandatskla usel bleibt gestrichen, jedoch sollte die Prozenthürde auf 4% abgesenkt werden - die 5%-Hürde schließt unnötig viele Wählerstimme n aus und auch 4% verhindern schon eine durch viele Kleinparteien erschwerte Regierungsbildu ng und würden zudem den Verfassungsklag en von CSU und Linke die Brisanz nehmen.


    blaufuchs
    4. Es gibt freie Wahlen ohne vorgegebene Rangfolge der Kandidaten, wozu diese ohne fortlaufende arabische Zahlen in alphabetischer Reihenfolge ihrer Namen auf den Wahlzetteln aufgeführt und ankreuzbar sind, nicht jedoch die Partei als solche wählbar ist, und Panaschieren nicht gestattet ist, so daß nur auf einer einzigen Parteiliste, deren Auswahl eine mittelbare Parteiwahl darstellt, ein Kandidat angekreuzt werden kann, vorzugsweise mit 2 oder gar 3 Stimmen, die einzeln oder auch gehäufelt an die Kandidaten der Partei vergeben werden können - durch diese Mehrstimmenverg abe treten die Präferenzen der Wähler deutlicher hervor.

    5. Die Wahlzettel werden auf verschiedenfarb igen Papieren gedruckt, die für die im alten Bundestag vertretenen Parteien die diesen üblicherwei se zugeordnete Farbe und für alle anderen Parteien eine neutrale Grundfärbung aufweisen – das erleichtert den Wahlvorgang und beschleunigt die erste Auswertung.

    6. Briefwahlunterl agen werden nur bei glaubhafter Begründung für die Notwendigkeit dem Antragsteller ausgehändigt - das entlastet die Wahl-vorbereitung und die spätere Auswertung.

    7. Es werden für jede Partei die abgegebenen gültigen Wahlzettel ausgezählt, zu Landes-Gesamtzahlen und diese zu bundesweiten Partei-Gesamtzahlen addiert sowie deren Prozentanteile an allen zusammengezählten Wahlzetteln berechnet. Danach werden - vorbehaltlich Ziffer 2 - die Parteien ausgeschieden, die unter der %-Hürde bleiben.

    8. Für die verbleibenden Parteien wird der

    blaufuchs
    sich etwas erhöhende korrigierte Prozentsatz errechnet, mit dem bestimmt wird, wieviel der ingesamt verfügbaren Listenmandate die Parteien bundesweit gewonnen haben. Mit den Landes-Gesamtzahlen und den zugehörigen Prozentanteilen werden die auf die einzelnen Länder entfallenden Landeskontingen te der Parteien bestimmt (Oberverteilung ).

    9. Für jeden Landeskandidate n (der erfolgreichen Parteien) werden die abgegebenen Stimmen landesweit addiert und die auf diese Summe bezogenen Prozentanteile errechnet, worauf die Landeskontingen te der Reihe nach an die Kandidaten mit den landesweit höchsten Stimmenanteilen vergeben werden (Unterverteilun g).

    Mit diesem Wahlverfahren gelingt es, eine vorgegebene Parlamentsgröße (598), eine 50:50-Verteilung zwischen Direktmandaten und Listenmandaten sowie einen der Wählerzustim mung entsprechenden Parteienproporz im Parlament unter einen Hut zu bringen. Zudem ist die Mandatszuteilun g auch für den Normalbürger gut verständlich und nachvollziehbar . Auch wird in allen Stufen die von den Verfechtern der Zweitstimmendec kung für Direktmandate so hoch gepriesene Proportionalität eingehalten, so daß dieses Verfahren den bisher üblichen Zuteilungsverfa hren überlegen ist, die wie „Hare-Niemeyer“ oder „Sainte-Lague“ zugunsten der großen Parteien die exakte Proportionalität wieder aufheben.

    Und zur optionalen Absenkung der 5%-Hürde auf 4% (Ziffer 3) sei angemerkt, daß die Anteile an Nichtwählern 2021 23,4% und an der 5%-Hürde scheiternden Sonstigen

    blaufuchs
    (einschl. der Linken) 13,6%, zusammen also schon bedenkliche 37 % ausmachen. Zählt man die vom Altparteienkart ell ausgegrenzte AfD noch hinzu sind etwa die Hälfte der Wahlbürger nicht bzw. nur unzureichend im Bundestag vertreten. Da kommen Zweifel an dessen Legitimation auf.

    D. Zusätzliche Wahlrechtsänderungen

    Die Kommission war über die Parlamentsverkl einerung hinaus mit 4 weiteren Themen befaßt, nämlich Geschlechterpar ität, Wahlrecht für Ausländer, Wahlrechtsalter ab 16 Jahren und Dauer der Wahlperioden. Die Beratung dieser Themen im Innenausschuß und im Bundestag wurde im Interesse einer frühzeitigen Klärung der Rechtslage der neuen Verkleinerungsb estimmungen durch das Bundesverfassun gsgericht zurück gestellt, da hier anders als bei der Parlamentsverkl einerung eine Verfassungsänderung bzw. eine Zustimmung des Bundesrats erforderlich ist. Die Bundestagspräsidentin hat schon die weitere Behandlung dieser noch offenen Fragen zum Wahlrecht angemahnt. Es handelt sich jeweils um Themen, die von einzelnen Parteien oder Gruppen forciert werden, die sich durch die Änderung ein besseres Wahlergebnis erhoffen. Die Themen Ausländer-Wahlrecht und Wahlalter betreffen nur die Zahl der Wähler, die angestrebte Verlängerung der Wahlperioden um 1 Jahr ist wiederum ein kleiner Schritt, sich unabhängiger vom Wahlvolk zu machen, während die angestrebte Geschlechterpar ität massiv in die Struktur des Wahlrechts eingreifen würde.

    Daß bisher weniger Frauen als Männer im Bundestag vertreten sind

    blaufuchs
    , liegt in erster Linie daran, daß in den Parteien – abgesehen von den Grünen - weniger Frauen Mitglied sind und sich durch gute Parteiarbeit empfehlen und qualifizieren können. Mit den wohlklingenden Begründungen „Geschlech tergerechtigkei t“ und „Chancengl eichheit“ soll ein ausgeglichenes Verhältnis von Männern zu Frauen im Bundestag bei den Listenwahlen dadurch erreicht werden, daß die Parteien verpflichtet werden, ihre Vorschlagsliste n abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen, was vom Gefühl her eher harmlos und plausibel erscheint, aber nur dann auch ist, wenn es die hier favorisierte freie Listenwahl gibt. Die Antragsteller im Bundestag blenden nämlich aus, daß es die angeblich zu schaffende Geschlechterger echtigkei t bereits gibt, nämlich zwischen den Wählern und Wählerinnen, die nach Erstreiten des vollen Frauen-Wahlrechts schon lange völlig gleichberechtig t sind und auch eine etwa gleich große Gruppe wie die Männer bilden. Das entlarvt die Antragsteller(i nnen) einerseits als wählerfeindl ich und andererseits als Egoisten, die für sich und ihresgleichen einen im Vergleich mit Männern bequemeren Weg in den Bundestag schaffen und die eigene Wiederwahl sicherer machen wollen. Und als nächsten Schritt wird man wohl auch noch die Direktwahl in ähnlich undemokratische r Weise einzuschränken versuchen.

    III. Ergebnisbewertu ng

    Die wesentlichen Aussagen dieser Abhandlung erschließen sich folgerichtig aus dem klaren, nicht auslegungsbedürftigen, d.h. keine unbestimmten

    blaufuchs
    Rechtsbegriffe enthaltenden Wortlaut des Grundgesetzes und sind insoweit weder eigene noch fremde Meinung sondern Fakt, Wahrheit und Recht. Das wird durch das Tabu und
    die Diskussionsverw eigerung zu den Themen Wahlen und Abstimmungen durch die politischen Kartellparteien unterstrichen, denn wie könnte man auch gegen höchstes, unveränderbares Verfassungsrech t argumentieren? Leider kann der Staat bisher sanktionsfrei und damit immer wieder die Verfassung aushebeln. So leben wir schon fast in einem Allmachtsstaat, der sich nicht nur über eindeutige Verfassungsbest immungen hinwegsetzt, indem er dem Volk Abstimmungen und freie Wahlen vorenthält, sondern diese sogar ins Gegenteil verkehrt, indem er sich sozusagen selbst wählt. Die demokratische Abhängigkeit des Staates vom Volk wird geschleift und in eine Abhängigkeit des Volkes vom Staat umgepolt. Die meisten Bundestagsabgeo rdneten, die das Volk – und damit dessen Interessen – zu vertreten haben, entscheiden sich im Konfliktfall grundsätzlich für Parteiloyalität und gegen das Volk. Dabei ist es höchst verwunderlich, daß dieses Thema nicht längst von dazu berufenen Fachleuten wie Verfassungsrech tlern, Politikwissensc haftlern oder einem echten Verfassungsschu tz zur Sprache gebracht und öffentlich diskutiert wird. Es läßt sich erahnen, daß hierfür die Angst vor allgemeiner Empörung (engl. shitstorm) eine Rolle spielt, da schon die berechtigte Einforderung staatlich verweigerter Demokratierecht e - als „Zurückholen der Demokratie“

    blaufuchs
    bezeichnet - zu haßerfüllten Aufschreien in Politik, im Bundestag und in den Medien führte.

    Schuld an den verfassungswidr igen Verhältnissen sind die Altparteien und in erhöhtem Maße die CDU und CSU. Diese hatten weit überwiegend die Mehrheit oder die Koalitionsführerschaft im Bundestag, um ein Volksabstimmung sgesetz auf den Weg zu bringen und ein demokratisches Wahlgesetz zu schaffen, das allseits akzeptiert werden kann. Das wäre für Volksabstimmung en zudem schon in den Anfangsjahren der BRD fällig gewesen. Demgegenüber fordert die AfD in ihrem bereits 2016 veröffentlicht en Grundsatzprogra mm Volksabstimmung en (nach Schweizer Vorbild) - und zwar an erster Stelle und mit Vorrang vor anderen Forderungen. Zudem erstrebt die AfD ungebundene, offene Wahlen anstelle der geschlossenen Listenwahlen. Der AfD-Obmann hat in der Wahlkommission das Thema freie Listenwahlen mehrfach angesprochen. Kein anderes Kommissionsmitg lied, auch keiner der Experten, hat es für nötig befunden, dazu auch nur ein Wort zu verlieren. Da offensichtlich Gegenargumente fehlen, wird – wie üblich - die Diskussion einfach verweigert.

    Andererseits beklagen gerade die Altparteien die geringe Wahlbeteiligung und machen sich Gedanken, wie man diese steigern könnte. Allen Ernstes will man nun das Politikinteress e in der Bevölkerung durch ausgeloste und mit bloßer Beratungsfunkti on ausgestattete„Bürgerräte“ für bestimmte Fragen erhöhen. Ein volksverachtend er schäbiger Ersatz für verfassungsgemäße Volksabstimmung

    blaufuchs
    en, für den sich kein demokratisch denkender Mensch hergeben sollte. Und gekrönt wird diese Posse auch noch dadurch, daß die Bundestagspräsidentin bei der Auslosung des 1. Bürgerrats die Glücksfee spielte. Es wäre doch mit den in der Verfassung vorgesehenen Volksabstimmung en und freien Abgeordnetenwah len alles geregelt. Es bedarf keines Scharfsinns um vorauszusagen, daß freie Wahlen viele bisherige Wahlverweigerer zurückholen werden, die sich aus der Erkenntnis nicht beteiligen, mit ihrer Stimme doch nicht zu einer Veränderung der Politik beitragen zu können. Freies Wählen aber würde die Wahlen wieder spannend machen.

    Offensichtlich fehlt es dem selbstherrliche n Bundestag am Respekt vor dem Souverän Volk. In paradoxer Weise rühmen sich dort die Altparteien als Demokraten und grenzen ausgerechnet die verfassungstreu e, nach herrschender Auffassung demokratisch gewählte AfD als angebliche Demokratiefeind e aus. Diese infame Täuschung wird offensichtlich im Volk zunehmend erkannt, wie die steigenden Umfragewerte für die AfD andeuten, denen zufolge die AfD bereits Grüne und SPD überrundet hat und als die nach den jüngsten Umfragen eindeutig zweitstärkste Partei der Union im Nacken sitzt. Allerdings gelingt es den Altparteien, den „Wir-Demokraten“, mit tatkräftiger Unterstützung der Medien und der Staatsorgane (Verfassungssch utz) durch Propaganda, fehlende Aufklärung und Einschüchterung einen großen Anteil des Volkes noch in Unwissenheit über die vorstehend geschilderten

    blaufuchs
    Mißstände zu halten, wie sich ebenfalls aus jüngsten Umfragen ergibt.

    Aus alledem folgt, daß wir in einem kaputten Staat leben, der gegen seine eigenen Gesetze und allerhöchstes Verfassungsrech t verstößt, indem er die beiden Machtmittel Wahlen und Abstimmungen des Volkes und damit auch die Demokratie faktisch weitgehend abgeschafft hat. Verblieben ist dem Volk nur noch die Möglichkeit, mittels der starren Listenwahlen das Stärkeverhältnis zwischen den konkurrierenden Parteien zu verändern, ansonsten ist es entmachtet. Das Wahlergebnis im Sinne von welche Parteikandidate n tatsächlich in den Bundestag kommen bestimmt aber die Partei ganz allein. Dafür macht es keinen grundsätzlichen Unterschied, ob die Partei die Rangfolge der Kandidaten bereits vor oder erst nach der Volkswahl trifft. Dementsprechend kommt man nicht um die Feststellung herum, daß unsere verfassungsgemäße Volksherrschaft (Demokratie) zu einer verfassungswidr igen Parteienherrsch aft (Kommakratie) verkommen ist. Die vielfache Nichtbeachtung der Verfassungsvorg aben auch an anderen Stellen können nur im Chaos enden, was sich bereits deutlich bei den Regierungsparte ien zeigt und mit vielen Krisen und ungelösten Dauerproblemen in der Gesellschaft angekommen ist.
    * * *

    Cornelia Buchta
    Hallo an die Kommentatoren im unteren Drittel, die die erste Anruferin kommentierten: ich nehme an, Sie werden in 2 Wochen dann selbst zum Hörer greifen und ihre Sicht der Dinge live vortragen. Ich nehme auch an, dass es Ihnen nichts ausmachen wird, wenn andere Kommentatoren dann Vokabeln wie borniert, Geschwafel, krank oder ähnliches verwenden, wie der Kommentator mit dem unaussprechlich en Namen. Mich stört ein wenig an diesem Format, dass man einerseits als passiv gebliebener Hörer auf Leute hofft, die über ihren Schatten springen, anrufen und sich persönlich exponieren, sich dann aber im nachhinein inkognito gerne am Ablästern in schlechtem Stile beteiligt.
    Das Thema Sterbehilfe pro/contra, welches komplex und kontrovers ist, gehört eigentlich in eine Debattenplattfo rm oder in eine Diskussionsrund e, wo alle Diskutanten im gleichen Medium unterwegs sind.


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    • Hallo Kontrafunk mit Birgit Kelle
      Erstausstrahlung: 05.12.2023 20:05 Uhr

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    • Hallo Kontrafunk mit Achim Winter
      Erstausstrahlung: 28.11.2023 20:05 Uhr

      Heute saß bei „Hallo Kontrafunk“ Achim Winter am Telefon und freute sich über Gedanken und Geschichten, Anregungen, Fragen und Einsichten der Kontrafunk-Hörerschaft.

    • Hallo Kontrafunk mit Birgit Kelle
      Erstausstrahlung: 21.11.2023 20:05 Uhr

      Heute saß bei „Hallo Kontrafunk“ wieder Birgit Kelle am Telefon und freute sich über Gedanken und Geschichten, Anregungen, Fragen und Einsichten der Kontrafunk-Hörerschaft.

       

    • Hallo Kontrafunk mit Uwe Steimle
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      Heute Abend sass bei „Hallo Kontrafunk“ wieder Uwe Steimle am Telefon und freute sich über Gedanken und Geschichten, Anregungen, Fragen und Einsichten der Kontrafunk-Hörerschaft. 

    • Hallo Kontrafunk mit Birgit Kelle
      Erstausstrahlung: 07.11.2023 20:05 Uhr

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    • Hallo Kontrafunk mit Uwe Steimle
      Erstausstrahlung: 31.10.2023 20:05 Uhr

      Heute Abend sass bei „Hallo Kontrafunk“ Uwe Steimle am Telefon und freute sich über Gedanken und Geschichten, Anregungen, Fragen und Einsichten der Kontrafunk-Hörerschaft.