Hallo Kontrafunk mit Uwe Steimle
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Heute Abend sass bei „Hallo Kontrafunk“ wieder Uwe Steimle am Telefon und freute sich über Gedanken und Geschichten, Anregungen, Fragen und Einsichten der Kontrafunk-Hörerschaft.
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Hallo Kontrafunk mit Birgit Kelle
Erstausstrahlung: 05.12.2023 20:05 Uhr
Heute saß bei „Hallo Kontrafunk“ wieder Birgit Kelle am Telefon und freute sich über Gedanken und Geschichten, Anregungen, Fragen und Einsichten der Kontrafunk-Hörerschaft.
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Hallo Kontrafunk mit Achim Winter
Erstausstrahlung: 28.11.2023 20:05 Uhr
Heute saß bei „Hallo Kontrafunk“ Achim Winter am Telefon und freute sich über Gedanken und Geschichten, Anregungen, Fragen und Einsichten der Kontrafunk-Hörerschaft.
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Hallo Kontrafunk mit Birgit Kelle
Erstausstrahlung: 21.11.2023 20:05 Uhr
Heute saß bei „Hallo Kontrafunk“ wieder Birgit Kelle am Telefon und freute sich über Gedanken und Geschichten, Anregungen, Fragen und Einsichten der Kontrafunk-Hörerschaft.
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Hallo Kontrafunk mit Uwe Steimle
Erstausstrahlung: 14.11.2023 20:05 Uhr
Heute Abend sass bei „Hallo Kontrafunk“ wieder Uwe Steimle am Telefon und freute sich über Gedanken und Geschichten, Anregungen, Fragen und Einsichten der Kontrafunk-Hörerschaft.
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Hallo Kontrafunk mit Birgit Kelle
Erstausstrahlung: 07.11.2023 20:05 Uhr
Heute saß bei „Hallo Kontrafunk“ wieder Birgit Kelle am Telefon und freute sich über Gedanken und Geschichten, Anregungen, Fragen und Einsichten der Kontrafunk-Hörerschaft.
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Hallo Kontrafunk mit Uwe Steimle
Erstausstrahlung: 31.10.2023 20:05 Uhr
Heute Abend sass bei „Hallo Kontrafunk“ Uwe Steimle am Telefon und freute sich über Gedanken und Geschichten, Anregungen, Fragen und Einsichten der Kontrafunk-Hörerschaft.
zu Neuwahlen muss man wissen
Volk nach GG rechtlos also bleibt es bei der Strasse.
Bundeszentrale für politische Bildung:
Der Bundespräsident entscheidet
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/320857/neuwahlen-vorzeitige-neuwahlen/
Nach dem deutschen Grundgesetz kann der Bundestag selbst keine vorzeitigen Neuwahlen beschließen. Auch der Bundeskanzler kann nicht einfach Neuwahlen ansetzen. Dieses Recht steht nur dem Bundespräsidenten zu.
Besondere Gründe
Es muss allerdings besondere Gründe für Neuwahlen geben. So kann der Bundespräsident vorzeitige Neuwahlen anordnen, wenn der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin nicht mehr das Vertrauen der Mehrheit der Bundestagsabgeo rdneten hat. Ein anderer Grund wäre, wenn es nach einer Bundestagswahl nicht gelingt, dass ein Bundeskanzler oder eine Bundeskanzlerin mit absoluter Mehrheit der Abgeordneten gewählt wird. Ob die Kanzlerin eine Mehrheit im Bundestag hinter sich hat, kann sie feststellen, indem sie die Vertrauensfrage stellt. Falls die Mehrheit der Abgeordneten der Kanzlerin das Vertrauen nicht ausspricht und auch niemand anderes zum Bundeskanzler gewählt wird, kann die Kanzlerin den Bundespräsidenten bitten, den Bundestag innerhalb von 21 Tagen aufzulösen. Auch wenn es dem Bundestag nach der Bundestagswahl nicht gelingt, einen Bundeskanzler oder eine Bundeskanzlerin mit absoluter Mehrheit zu wählen, kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen. Dann müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen.
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