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    Erstausstrahlung: Freitag, 9. Juni 2023, 10:00 Uhr
    (Wdh.16:05, 21:05)

    Der Rechtsstaat: Unter Ideologieverdacht

    • Rechtsanwalt Ulrich Fischer führt die begonnene Diskussion über Recht und Gesetz weiter und betont den Wert geschriebenen Rechts. Die Strafrichterin und Strafrechtlerin Dr. Clivia von Dewitz gibt Auskunft über die gesetzgeberische Entwicklung und die Anwendungsprobleme beim Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB), und Rechtsanwalt Christian Becker schildert seine Erfahrungen mit der Anwendung schlecht geschriebenen Rechts, nämlich des berüchtigten § 20 a IfSG zur Durchsetzung einer sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Abschließend informiert Rechtsanwalt Michael Moser über die bevorstehende Hauptverhandlung wegen angeklagter Rechtsbeugung vor dem Landgericht Erfurt.

    Kommentare
    Mimatt
    Hallo Fachleute,

    Es gäbe rechtlich feststellen zu machen
    a.) Wo die Grenzen der Asylbelastbarke it sind. Und warum nicht abschiebbare einen Anspruch auf staatl. Stütze haben.
    b.) Ab wann beginnt das Volksrecht auf Widerstand lt. GG?

    Wir brauchen ein erweitertes Strafrecht gegen polit. Tricksereeien und
    polit. Rechtsbrüche, wie sie heutzutage von vielen Seiten ausgeübt werden; oft nach faschistischem Vorbild.
    Wir brauchen eine echte volksentschiede ne Verfassung, die wirklich unabhängige staatl. Rechtspflege garantiert. Das wird nur über eine Immunität gehen, wie es manche (staatl.) Institutionen haben wie der ESM europ. Rettungsschirm und EZB.

    Bei der derzeitigen Verkommenheit vieler polit. und wirtschaftl. MAchthaber wird das aber nur über einen langen Kampf gehen.

    D. Brauner
    Mit großem Interesse verfolge ich ihre Sendereihe und finde diese soweit sehr gelungen und aufklärend. Die Klarstellung, dass der Alkoholiker hier gewissermaßen über den Schlüssel zur Bar verfügt, ist dabei sicher eines der zentralen Elemente der Verdeutlichung. Die Aspekte der Willfährigkeit und des vorauseilenden Gehorsams ebenfalls. („Unabhängige“ Richter, vom Staat bezahlt, weisungsgebunde ne Staatsanwälte, eklatante Widersprüche zwischen Privatrecht und öffentliche m Recht, etc.)

    Eine Frage, welche sich mir in diesem Zusammenhang stellt ist die Frage, wie es möglich ist, dass, wie ich es empfinde, Menschenveracht ung in ein Gesetz gegossen werden kann und die Menschenwürde als einer der Kerngrundsätze unseres Grundgesetzes dadurch quasi abgeschafft werden kann.

    Ein konkretes Beispiel dafür bildet für mich neben dem unsäglichen § 20 auch der § 21 des IfSG, der die Grundlage für die Verbreitung von Impfstoffen im sogenannten Shedding-Verfahren bildet.Hier werden in der Konsequenz Menschen ohne jedwede Information und Einwilligung einer medizinischen Zwangsbehandlun g unterworfen und somit aus meiner Sicht quasi dem Vieh gleichgestellt und folglich entwürdigt und entmenschlicht. Das kann es in einer Demokratie nicht geben dürfen oder sehe ich das falsch?

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    Overton-Fenster

    Bringt doch mal eine ausführliche Sendung über das Thema Overton-Fenster. Den das Thema "Volksverhetzung " hat unmittelbar damit zu tun. Das Sagbare wird immer weiter nach links verschoben. Mittlerweile von Strafandrohunge n unterstützt und exekutiert.

    Dabei geht es nicht nur um unbescholten Rechtskonservat ive Menschen die zunehmend betroffen sind. Auch liberale und linke werden in dieses Schema gepresst wenn sie den Machthabenden nicht passen. Gerade in der Corona Zeit wurde das endgültig offensichtlich. Wer das in den Jahrzehnten davor beim Migrationsthema süffisant unter "rechts" eingeordnet hat sollte nach zumindest nach der Corona Zeit aufgewacht sein. Auch und vor allem von linker Seite habe ich mir da einiges erhofft. Aber die Macht der Selbstzuordnung in eine Gruppe scheint unglaublich stark zu sein.

    Abschließend noch ein Text den ich heute bei TE geschrieben habe:

    Solange die Konservativen den für diese Zustände Verantwortliche n die Definitionshohe it über Moral, Menschlichkeit oder Nächstenlieb e überlassen kann sich nichts ändern. Links/Woke/Grüne haben in aus ihrer Sicht genialen Weise die Sprache gekapert und damit die Meinungshoheit.

    Die Definition dieser und vieler weiterer Begriffe muss aus Rechtskonservat iver Sichtweise definiert und von der Mehrheitsgesell schaft übernommen werden.

    Erst dann haben die Menschen das Rückgrat dem Irrsinn entgegen zu treten.

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    Volksverhetzung

    Das ist doch in unserer Zeit zu einer politischen Waffe umgebaut worden. Würde man das völlig neutral ernst nehmen, würden die Vorgänge um Lina E. und der Antifa wie zum Beispiel kürzlich in Ungarn oder den Überfällen auf Afd Politiker im Zusammenhang mit dem Kampf gegen rechts ganz eindeutig unter Volksverhetzung fallen.

    Und auf eine Sendung vor einigen Tagen Bezug zu nehmen: Es heißt nicht Kampf gegen Rechtsextreme sondern Kampf gegen Rechts. Und damit ist mindestens die Hälfte der Bevölkerung adressiert.

    Machen wir einfach die Gegenprobe. Nehmen wir an es gäbe einen Staat der den Kampf gegen den Islam ausruft. Was ganz nebenbei bemerkt wesentlich näher liegen würde als der Kampf gegen rechts. Und nehmen wir weiter an es würden brutale Überfälle wie oben genannt auf Moslems passieren. Mit brennenden Autos, eingeschlagenen Köpfen und so weiter. Die Reaktionen würden sich radikal zu denen bei brutalen Überfällen durch die Antifa auf andersdenkende unterscheiden. Bei Antifaverbreche n geben selbst Richter wohlwollende! Äußerungen von sich.

    Also kommt mir nicht mit solchen Diskussionen solange dass politisch zum eigenen Machtausbau mißbraucht wird, und dieser Umstand nicht thematisiert wird. So wird nur die Spaltung der Gesellschaft vorangetrieben und Ungleichheit geschaffen die erst recht früher oder später in Gewalt ausarten wird.


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    • Der Rechtsstaat: Virale Angriffe auf den Rechtsstaat
      Erstausstrahlung: 29.09.2023 10:05 Uhr

      Paracelsus sagte: Die Dosis macht das Gift. Die körperliche Integrität der Menschen in unseren Rechtsstaaten in der Schweiz, Deutschland und in Österreich war und ist weiterhin Angriffen ausgesetzt. Anhand mehrerer Entscheidungen vor Gericht lässt sich im Gespräch mit Carlos A. Gebauer nachvollziehen, wie die unterschiedlichen Gerichte weiter mit „dem Virus“ zu kämpfen haben. Dirk Sattelmaier führt sein Dienst in die Gerichtssäle der gesamten Republik. Von seinen Erlebnissen, von Stilblüten oder auch Symptomen eines angegriffenen Rechtsstaats berichtet er am Beispiel von aktuellen Fällen. Unser Kolumnist Rechtsanwalt Ulrich Fischer aus Frankfurt am Main beleuchtet einen Verlust an Qualität der Rechtsprechung durch soziale Distanz und die Rechtsfindung durch Richter im „Homeoffice“. Dr. Beate Sibylle Pfeil gehört zu einem Expertengremium des Europarates. Sie referierte in Straßburg und spricht mit uns über virulente Angriffe auf den Rechtsstaat von innen und von supranationaler Ebene – das Gegengift: suchen wir in dieser Sendung.
      Moderation: Michael R. Moser

    • Der Rechtsstaat: Das Gesetz als Monstrum
      Erstausstrahlung: 22.09.2023 10:00 Uhr

      Der Gesetzgeber arbeitet bei der Kontrolle abweichender Meinungen monströs und damit ebenso maßstablos wie ungeheuerlich, was die Ausführenden am liebsten nicht zur Kenntnis nehmen. Die Anwältin für Medienrecht Dr. Kirsten König hat Daniele Ganser erfolgreich gegen ein öffentliches Äußerungsverbot vertreten und stellt die juristisch schwer zu fassenden Formen der Meinungskontrolle vor. Ulrich Fischer, Rechtsanwalt und Rechtskritiker, spricht über das Hinweisgeberschutzgesetz, ein Monstrum von 60.000 Zeichen über etwas, das zuvor § 612a BGB erledigt hat, und Artur Terekhov kommentiert die Verhandlung und Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts über eine Programmbeschwerde gegen einseitige und unausgewogene Corona-Berichterstattung der SRG. Schließlich erklärt Volker Loeschner, Anwalt für Medizinrecht in Berlin, seinen mühsamen Kampf um tatsachengetreue Entscheidung über Impfschäden und die gewaltsamen Erledigungsstrategien in erster Instanz.   
      Moderation: Thomas-Michael Seibert

    • Der Rechtsstaat: Respektansprüche gegen den Gewaltmonopolisten
      Erstausstrahlung: 15.09.2023 10:05 Uhr

      In dieser Folge des „Rechtsstaats“ fragen wir nach gesellschaftlichen Grundlagen eines funktionierenden Rechtsstaats. Denn der Rechtsstaat ist nicht einfach nur ein Staat mit Machtmitteln, sondern eine in das und an das Recht gebundene menschliche Organisation. Diese Bindung hat ihre Konsequenzen: Staatliche Stellen haben gesellschaftliche Kräfte im Vorhinein bei der Normsetzung zu respektieren. Und sie haben Bürger im Vollzug dieser Normen ebenso im Nachhinein zu respektieren. Inwieweit diese Respekt gebietende, abwehrende Garantiefunktion der Grundrechte in jüngerer Vergangenheit in Vergessenheit geraten ist und in welchem Maße selbst traditionell heilige Räume inzwischen von staatlichem Vollzugshandeln betreten werden, erörtern wir mit den Rechtsanwälten Herbert P. Schons aus Duisburg und Ralf Ludwig aus Frose. In seinem Kommentar stellt Rechtsanwalt Ulrich Fischer aus Frankfurt am Main Fragen nach der Qualität der aktuellen Rechtsprechung.
      Moderation: Carlos A. Gebauer

    • Der Rechtsstaat: Politische Justiz und gesellschaftliche Solidarität
      Erstausstrahlung: 08.09.2023 10:00 Uhr

      Die Gewaltenteilung ist ein tragendes Prinzip des Rechtsstaats. Abendessen des Bundesverfassungsgerichts im Kanzleramt werfen diesbezüglich aber Fragen auf. Carlos Gebauer berichtet über eine fundierte Kritik an den Entscheidungen des höchsten Gerichts. Mit Ulrich Fischer beleuchtet Besonderheiten der „Bundespressekonferenz“ und ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin, das dem Journalisten Florian Warweg doch noch Zutritt in diesen Kreis von Journalisten gewährt. Immer wieder stellen sich Fragen der Einflussnahme der Regierenden und Behörden auf gerichtliche Verfahren und behördliche Entscheidungen. Prof. Jan Bockemühl bespricht sogenannte Strickfehler im Gesetz. Diese zu schließen würde die Möglichkeiten politischer Einflussnahme reduzieren. Dirk Sattelmaier ermöglicht einen Blick in den Justizalltag und berichtet von einem neuen Tatbestand der Strafzumessung: „unterlassene gesellschaftliche Solidarität“. Moderation: Michael R. Moser

    • Der Rechtsstaat: Widersprüche
      Erstausstrahlung: 01.09.2023 10:05 Uhr

      Der Rechtsstaat ist voller Widersprüche. Auch wenn es das Recht der Presse ist, Missstände und Verfehlungen der Amtsträger öffentlich zu machen, gibt es kein Recht, Uraltgeschichten skandalträchtig aufzumachen. Den versuchten Rufmord an Hubert Aiwanger kommentiert Michael Moser. Nicht nur Deutschland, auch die Schweiz erfährt, dass willkürliche Selbstbestimmung zu unwillkürlicher Fremdbestimmung führt. Rechtsanwalt Dr. Dieter Aebi gibt Auskunft über den Kündigungsschutzprozess eines Lehrers, der sich weigerte, ein Mädchen mit Jungennamen anzusprechen. Ulrich Fischer berichtet im Anschluss über die Lage in Deutschland und kommentiert die Bußgelddrohungen im geplanten sogenannten Selbstbestimmungsgesetz. Im abschließenden Interview berichtet die Strafrichterin Dr. Clivia v. Dewitz über die jüngste Weigerung des Bundesverfassungsgerichts, im Betäubungsmittelrecht den Begriff der „nicht geringen Menge“ zu bestimmen, und kommentiert die Pläne zur Cannabis-Legalisierung. Moderation: Thomas-Michael Seibert

    • Der Rechtsstaat: Hat der Rechtsstaat in der Ausnahmesituation der Corona-Panik Maß und Mitte verloren?
      Erstausstrahlung: 25.08.2023 10:05 Uhr

      Rechtsanwalt Sebastian Lucenti erörtert im Gespräch die Grundlagen der Corona-Normgebung. Rechtsanwalt Michael R. Moser beleuchtet kommentierend rechtliche und rechtspolitische Reaktionen auf Straftaten von Zuwanderern. Mit Rechtsanwalt Dr. Stefan Tierel diskutieren wir die Frage nach strafrechtlichen Strafzumessungserwägungen. Und der Schweizer Kollege Artur Terekhov erläutert, wie intensiv staatliche Verwaltung Eingriffe in Grundrechte begründen sollte. Moderation: Carlos A. Gebauer