Kontrafunk aktuell vom 12. Februar 2026
Die EU müsse souveräner werden, fordert Emmanuel Macron in einem aktuellen Interview. Ist dies nur Ablenkung von schlechtem Image im Inland oder notwendig für die Rettung des Staatenverbunds? Der Romanist Robert Kopp analysiert die Worte des französischen Präsidenten. Wie ist die Realität in der Ukraine? Der deutsche Journalist Ernst von Waldenfels teilt seine Reiseeindrücke. Ist gar nicht die KI das Problem, sondern der Mensch? Kontrafunk-Kollege Thomas Hoffmann erläutert das Für und Wider von künstlicher Intelligenz am Beispiel eines gerade bekannt gewordenen veritablen Skandals. Und Martina Binnig hat in ihrem Kommentar die Regulierungswut der EU-Bürokratie im Fokus.
Robert Kopp: Macron warnt vor dem Kollaps der EU
Ernst von Waldenfels: Die Lage in der Ukraine ist besorgniserregend
Thomas Hoffmann: Überraschung – weniger die KI als vielmehr der Mensch ist ein Problem
Martina Binnig: Reguliert die EU sich selbst zu Tode?
Sage und schreibe 1456 Rechtsakte hat die EU-Kommission im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht. Und nahezu täglich werden abgeschlossene Gesetzesverfahren im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Längst nicht alle davon gelangen in eine der zahlreichen Pressemitteilungen, die die EU-Kommission gefühlt rund um die Uhr absondert. Deswegen bleiben manche Gesetze völlig unbemerkt, nämlich immer dann, wenn sie bereits bestehende Gesetze lediglich konkretisieren. Besonders tückisch – oder sollte man eher sagen: heimtückisch? – sind sogenannte Durchführungsverordnungen. Denn in ihnen kann die EU-Kommission im Grunde schalten und walten, wie sie mag – ohne Parlament oder Rat einbinden zu müssen. So geschehen Ende Januar mit der Durchführungsverordnung für eine gemeinsame Reaktion bei Gesundheitsgefahren. Darin wird nicht weniger festgelegt als ein EU-weiter Gleichschritt der Maßnahmen, die künftig im Falle einer gesundheitlichen Notlage in der EU getroffen werden müssen. Hier ist von einem EU-Gesundheitssicherheitsausschuss die Rede, in dem die Gesundheitsbehörden der EU-Länder vertreten sind, aber die EU-Kommission den Vorsitz hat. Und dieses dubiose Gremium ist durch die klammheimlich beschlossene Verordnung nun rechtskräftig dazu befugt, eine – so wörtlich – „widerspruchsfreie Krisenkommunikation“ auszuarbeiten. Das klingt nicht nur nach Gleichsprech, sondern ist auch genau so gemeint. Die EU-Staaten müssen im Krisenfall nämlich nicht nur effektive Kommunikationskanäle zwischen ihren jeweils zuständigen Behörden einrichten, sondern sich auch mit vereinheitlichten Aussagen an die Öffentlichkeit wenden. Das heißt: Letztlich gibt die EU-Kommission in zentralistischer Weise vor, was und wie im Falle einer Gesundheitsnotlage der Bevölkerung gesagt werden darf.
Außerdem müssen die Behörden alle relevanten Informationen übermitteln, die für die Koordinierung der Krisenreaktion nützlich sein können. Dazu zählen zum Beispiel auch personenbezogene Daten für die Kontaktnachverfolgung. Das kommt einem nur allzu bekannt vor. Und tatsächlich baut die neue Verordnung ausdrücklich auf den angeblich aus der Corona-Krise gewonnenen Erfahrungen auf. Die EU-Kommission behauptet, dass die grenzüberschreitende Kontaktnachverfolgung ein wichtiges Instrument für eine wirksame Eindämmung der Ansteckungen sei, mit dem möglicherweise infizierte Personen rasch identifiziert werden können, um sie zu isolieren, zu testen oder zu behandeln. Wie bitte? Eine heimlich beschlossene EU-Verordnung schreibt allen EU-Mitgliedstaaten vor, den Corona-Wahnsinn im Krisenfall künftig eins zu eins zu wiederholen? Wo bleibt da der Aufschrei der Medien und der Öffentlichkeit? Nun, er bleibt aus, eben weil Durchführungsverordnungen still und leise erlassen werden können. Und welcher Journalist und welcher EU-Bürger wählt als Feierabendlektüre schon das Amtsblatt der Europäischen Union?
Doch es kommt noch schlimmer. Denn in der neuen Verordnung bekennt sich die EU-Kommission nicht nur zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO), sondern auch zu deren „One Health“-Ansatz. Mit diesem Begriff ist gemeint, dass es nur eine einzige Gesundheit gibt, in der die menschliche Gesundheit mit derjenigen von Tieren und Pflanzen sowie des gesamten Planeten verbunden ist. Wozu jedoch angeblich ein radikaler Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft Richtung Klimaneutralität nötig sei. Schon in einem 2022 veröffentlichten Fünfjahresplan forderte die WHO daher eine „globale Governance im Bereich One Health“ unter ihrer Führung. Es liegt also auf der Hand, wem die Durchführungsverordnung vor allem dienen soll: nämlich dem Klima- und „Impfstoff“-Markt und den Interessen all derer, die von einem entsprechenden Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft profitieren. Die fatalen Folgen dieser großen Transformation sollen einmal mehr die EU-Bürger ausbaden.

