Kontrafunk Aktuell vom 24. Juni 2026
Die Empfehlungen der Berliner Rentenkommission: ein „Gesamtkunstwerk“, wie es aus der Bundesregierung heißt? Die politischen Überlebenschancen der Vorschläge analysiert Prof. Joachim Ragnitz vom Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung. Der Allgemeinmediziner Dr. Thomas Külken wurde wegen der Ausstellung von Maskenbefreiungsattesten in der Corona-Zeit erstinstanzlich verurteilt. Bei uns berichtet er von seinem laufenden Berufungsverfahren. In seinem Kommentar behandelt Markus Vahlefeld den in den USA angelaufenen migrationskritischen Film „Citizen Vigilante“ von Regisseur Uwe Boll, der in Deutschland keine FSK-Freigabe bekommt und deshalb nicht gezeigt werden darf. Und SVP-Nationalrat Lukas Reimann erläutert, bei welchen Straftaten die private Veröffentlichung unverpixelter Täterbilder von Überwachungskameras straffrei bleiben sollte.
Joachim Ragnitz: Was ist von den Reformvorschlägen der Rentenkommission zu halten?
Thomas Külken: Verurteilung wegen der Ausstellung von Maskenbefreiungsattesten
Lukas Reimann: Veröffentlichung unverpixelter Täterbilder von Überwachungskameras
Markus Vahlefeld: Warum der Film „Citizen Vigilante“ in Deutschland nicht gezeigt wird
Die heile Welt der Filmschaffenden bei ARD und ZDF, bei den Filmförderungen der Länder und des Bundes sieht ja so aus, dass Migranten unter dem Rassismus der Mehrheitsgesellschaft übel leiden, dann stirbt irgendjemand im Film, und am Ende ist der Mörder ein Kartoffeldeutscher Unternehmer, der ein geheimes Leben als Nazi führt. Filme, die diese heile Welt aus Lüge und Selbstverachtung in Frage stellen, haben praktisch keine Chance auf Finanzierung, Förderung und Ausstrahlung. „Citizen Vigilante“ - ins Deutsche am besten übersetzt mit: Der Bürger Rächer – des deutschen Filmproduzenten und Regisseurs Uwe Boll ist ein solcher Film, der nicht ins antirassistische und demokratiefördernde Buntheitsmuster passt. Die Hauptfigur, gespielt vom US-Schauspieler Armie Hammer, ist nach einem Gewaltverbrechen an einem nahen Familienmitglied, frustriert über den Mangel an Recht und Ordnung und beginnt in Selbstjustiz die Verantwortlichen zu verfolgen und zu bestrafen. Das sind die Verbrecher selbst, die aus dem migrantischen Milieu stammen, wie auch korrupte Beamte und Richter. Ein Mann sieht rot im Jahr 2025.
In den USA ist der Film ohne Beanstandung für ein Publikum ab 16 Jahren vor wenigen Tagen in die Kinos gekommen. In Deutschland wird das nicht passieren, denn die FSK, die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, hat dem Film das nur äußerst selten vergebene Unprädikat KK vergeben, was „Keine Kennzeichnung“ bedeutet. In der Regel werden Filme, die ein junges Publikum verstören könnten, mit KJ, also keine Jugendfreigabe, versehen, was dann zumindest Erwachsenen die Möglichkeit einräumt, den Film anzuschauen oder zu erwerben. Gibt die FSK keine Kennzeichnung, ist der Film zwar nicht verboten, aber er darf, überspitzt formuliert, nur in Pornokinos laufen. Kein Streamingdienst wird ihn ausstrahlen, kein DVD-Produzent ihn pressen, und weder bei Saturn noch in Müller-Märkten werden derartige Filme verkauft werden. Der vorgebliche Jugendschutz ist ein so hohes Gut in Deutschland, dass man lieber Transvestiten vor Kindergartenkindern einen Striptease vorführen lässt, als brutale Filme in die Hände von Erwachsenen zu legen.
Ist „Citizen Vigilante“ ein brutaler Film? Davon ist auszugehen, auch wenn bisher nur Filmschnipsel aus dem Internet bekannt sind. Aber denkt man an die Filmreihe „John Wick“ mit Keanu Reeves, die eine FSK-Einstufung ab 18 Jahren erhielt und bei der im vierten Teil 280 Menschen getötet werden, was fast 2 Menschen pro Minute Film ausmacht, dann dürfte sich die Brutalität bei „Citizen Vigilante“ in Grenzen halten. Das Problem ist also weniger die Brutalität als das Thema des Films: Migrantische Gewalt und eine verzweifelte Bevölkerung, die das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren hat. Und das darf im besten Deutschland aller Zeiten eben nicht filmisch thematisiert werden. Da eine Zensur, wie es im Grundgesetz heißt, nicht stattfindet, und es auch höchst plump für eine sogenannte liberale Demokratie wäre, wenn der Staat zu zensieren begänne, hat man diese Aufgabe an die FSK outgesourct. Denn die FSK ist keine staatliche Einrichtung, sondern eine dieser typisch deutschen Hybrideinrichtungen, in der sich die Filmwirtschaft, die religiösen Vertreter und die staatlichen Stellen zusammenfinden, und rund 250 ehrenamtliche Prüfer aus Pädagogik, Psychologie, Medienwissenschaft, Jugendhilfe, Kirche, Sozialarbeit und so weiter die Filme bewerten.
Waren es in den 1950er- und 1960er-Jahren vor allem die Kirchen, die bei Filmzensur eine entscheidende Rolle spielten, so ist es heute die sogenannte liberale, Demokratie-säkularisierte Zivilgesellschaft, zu deren Prüfstelle die FSK mutiert ist. Aber weder das Indexieren von „Ein Mann sieht rot“ mit Charles Bronson von 1974 noch das Monthy-Python’sche „Leben des Brian“ von 1979 haben dem Erfolg, ja dem Kultcharakter der Filme einen Abbruch getan. Im Gegenteil, sie waren Voraussetzungen für die Berühmtheit der Filme, denn nur so wurden sie Symbole einer verknöcherten, um Ordnung und Prüderie bemühten Welt, die im Untergang begriffen war. Ähnlich dürfte es sich auch jetzt mit „Citizen Vigilante“ verhalten. Der Film erhält von jenen das vernichtende Urteil, die sich vielleicht nicht mehr puritanisch prüde vorkommen, die sich jedoch durch eine verbiesterte Demokratieangst auszeichnen. Und jeder, der ahnt, dass auch deren Welt im Untergang begriffen ist, wird ein Interesse an „Citizen Vigilante“ entwickeln. Und das ist auch gut so!
