Kontrafunk Aktuell vom 20. Juli 2026
Rücktritt von Jens Spahn vom Vorsitz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Der Politikchef der Plattform „Nius“, Ralf Schuler, beschreibt die Lage in der Union. Der Journalist Norbert Häring deckt Propaganda auf, die mit fragwürdigen Quellenlagen im Internet über russische Desinformation aufklären will. Die jüngsten Reden von US-Präsident Donald Trump und seinem Außenminister Marco Rubio analysiert Collin McMahon. Und Stefan Millius kommentiert ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Recht auf vegane Ernährung in Schweizer Gefängnissen.
Ralf Schuler: Der Rücktritt von Jens Spahn war unausweichlich
Norbert Häring: Die EU kämpft mit Propaganda, die sie anderen vorwirft
Collin McMahon: Wie die Regierung Trump Linksextremismus bekämpfen will
Stefan Millius: Die Schweiz fürchtet sich vor einem Tadel aus Europa
Irgendwo im Berg aus Gemüse und Tofu müssen sich Restanzen tierischen Ursprungs versteckt haben. Dem Mann, der in Genf in Untersuchungshaft saß, fiel das auf. Auch einem anderen Häftling in Lausanne wurde etwas serviert, das einst gelebt hat – oder zumindest das Extrakt eines Lebewesens. Woraus die Menüs genau bestanden, ist nicht überliefert, ebenso wenig gibt es Angaben zum Nährwert und zu den Kalorien. Aber sicher ist: Zwei Schweizer Knastbrüder, beide eingefleischte Veganer, wurden während ihres Aufenthalts hinter Gittern gelegentlich mit nicht restlos veganem Essen behelligt. Worauf sie beschlossen, vor Gericht zu ziehen. Und zwar durch alle Instanzen. Die letzte davon, das Bundesgericht, schmetterte die Klage ab. Nicht weil es kein Herz für Veganer hatte, sondern aus formalen Gründen, es ging gar nicht erst auf das Trauma der Häftlinge ein. Es ist aber längst kein Problem mehr, wenn das höchste Gericht der Schweiz Nein sagt. Dann zieht man eben einfach weiter. Es findet sich immer ein europäisches Gericht, das in der Not hilft.
In diesem Fall war es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, kurz EGMR, in Straßburg. Dieser urteilte, hier gehe es nicht um eine Frage der Geschmacksknospen, sondern der Ethik. Veganismus fällt unter den Schutz der Gedanken- und Gewissensfreiheit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die offizielle Schweiz wurde zu 26.000 Euro Schmerzensgeld und Verfahrenskosten verknurrt. Das ruiniert das Land zwar nicht, aber verbunden mit dem Urteil war die klare Ansage: Verfüttert den Veganern in euren Gefängnissen künftig gefälligst rein pflanzliche Erzeugnisse. Beim nächsten Mal wird es sonst richtig teuer. Ob die Richter in Straßburg mit dem schriftlichen Urteil auch gleich ein veganes Kochbuch in die Schweiz lieferten, ist nicht bekannt. Dass europäische Richter den Menüplan für Schweizer Gefängnisse bestimmen, klingt wie eine lustige Posse, ist in Wahrheit aber ein Beispiel für eine allgemeine und beunruhigende Entwicklung. Die direkte Demokratie der Schweiz wird auf diese Weise immer wieder unterlaufen. Unvergessen der Triumph der sogenannten Klimaseniorinnen, denen dasselbe Gericht vor zwei Jahren recht gab. Sie hatten moniert, die Schweiz tue zu wenig gegen den Klimawandel, und ältere Damen leitten besonders unter der steigenden Hitze. Der EGMR erteilte der Schweizer Politik den Auftrag, unverzüglich stärkere Maßnahmen gegen die globale Erwärmung zu ergreifen. Weil es ja in Zürich und Bern kühler wird, wenn man in Basel einige Bäume pflanzt.
Denken wir es zu Ende. Am 1. August werden wieder quer durchs Land Festredner zum Nationalfeiertag das Hohelied von Unabhängigkeit und Souveränität anstimmen. Die Schallplatte hat aber einige Kratzer. Was Parlament und Volk bestimmen, kann jederzeit von einer europäischen Instanz ausgehebelt werden. Dass die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Union ist, hilft ihr dabei wenig. Schließlich hat sie die Menschenrechtskonvention mit unterzeichnet. Wobei damals niemand ahnen konnte, dass eines Tages Probleme auftreten könnten in Form von veganen Kriminellen und Damen nach den Wechseljahren. Die Spiele sind eröffnet. Was könnte man sonst noch alles unter Menschenrechte verbuchen? Das bedingungslose Grundeinkommen? Den Eintrag eines dritten Geschlechts? Das Recht, am Montag auszuschlafen? Dass die Urteile europäischer Gerichtshöfe meist wenig zu tun haben mit dem gesunden Menschenverstand, ist sattsam bekannt. Weit tragischer ist die Passivität der Schweizer Politik. Im Fall der erwähnten Klimaseniorinnen gab es Ansätze von sanftem Widerstand gegen das Verdikt. Aber in aller Regel kuschen Regierung und Parlament, wenn Straßburg bellt. Statt die Souveränität des Landes zu schützen, holt man sich lieber den Applaus internationaler Menschenrechtsschützer ab.
Die Lösung? Recht einfach. Phase eins: Urteile wie das des EGMR nicht umsetzen, sie schlicht ignorieren. Denn sie verletzen immer mal wieder den Volkswillen, und der muss heilig bleiben. Phase zwei: Die Menschenrechtskonvention aufkündigen. Was in der Schweizer Verfassung seit 1848 steht, garantiert Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit bestens, das muss dem Land kein Straßburger Richter erklären. Das alles wird natürlich nicht geschehen. Viel wahrscheinlicher ist es, dass in Schweizer Gefängnissen sicherheitshalber bald nur noch Sterneköche eingesetzt werden, um den Bedürfnissen der Insassen gerecht zu werden. Aus den alten Eidgenossen, die einst als Söldner für fremde Heere Angst und Schrecken verbreitet haben, ist ein Land geworden, das sich vor einem Tadel aus Europa fürchtet.
