Kontrafunk Aktuell vom 11. Juni 2026
Die Schweiz vor der Abstimmung zur Initiative „Keine 10-Millionen-Schweiz“: Wie die Schweizerische Volkspartei die wichtigsten Gegenargumente entkräftet, erklärt SVP-Präsident Marcel Dettling. Für wen es welche Einreisehürden zur Fußball-WM in den USA gibt, berichtet US-Korrespondentin Susanne Heger. Warum er vor allem die linken Parteien in Berlin anfällig für eine Unterwanderung durch die Muslimbruderschaft hält, fragen wir den sicherheitspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Burkard Dregger. In seinem Kommentar befasst sich Tobias Gall mit der Erosion des Demokratieprinzips.
Marcel Dettling: Wie die SVP die Zuwanderungsinitiative verteidigt
Susanne Heger: Einreisehürden zur Fußball-WM in den USA
Burkard Dregger: Linke Parteien im Fokus der Muslimbruderschaft
Tobias Gall: Die Erosion des Demokratieprinzips
Es gibt politische Debatten, die alles über den Zustand eines Landes verraten – gerade weil sie am Eigentlichen vorbeireden. Angeblich geht es um Friedrich Merz, um seine schwindende Autorität, um die Frage, ob diese schwarz-rote Koalition am Ende ist. In Wahrheit geht es um etwas anderes, und kaum jemand spricht es aus. Denn ernsthaft diskutiert wird, welcher CDU-Politiker am besten geeignet wäre, genau die Politik fortzusetzen, die die Wähler erkennbar nicht mehr wollen. Besonders gern fällt der Name Hendrik Wüst. Das ist politische Satire: Während Merz vorzuwerfen ist, die Wahlversprechen der Union kassiert und den Politikwechsel abgesagt zu haben, schlägt manausgerechnet den Mann vor, der noch entschlossener für dasselbe steht. Es ist die Frage, welcher Lokführer den Zug übernehmen soll, nachdem die Fahrgäste längst auf dem Bahnsteig stehen und Züge in die andere Richtung suchen. Doch der Skandal liegt tiefer, weil die groteske Personaldebatte nämlich nur vom eigentlichen Problem ablenken soll. Und dieses Problem lautet: Haben Wahlen in dieser Republik eigentlich noch Folgen – oder ist das Demokratieprinzip schon außer Kraft? Die sogenannte Brandmauer ist längst keine parteipolitische Strategie mehr, sondern ein Instrument, das den Kern unseres Demokratieprinzips angreift. Demokratie heißt nämlich nicht lediglich, Stimmen zu zählen und Sitze zu verteilen. Demokratie heißt, dass der Souverän eine politische Richtung bestimmen – und wieder beenden kann, dass er also Macht erteilen und wieder entziehen kann. Genau diese Wirkung wird seit Jahren stillgelegt: Unabhängig vom Ergebnis steht vorab fest, welche Konsequenzen niemals eintreten dürfen.
Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz beginnt mit den Worten: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Nicht von den Parteien, nicht von einem Kartell der jemals Regierenden. Wer den in Wahlen geäußerten Willen planmäßig, mit Vorsatz und mit staatlicher Hilfe in sein Gegenteil verkehrt, der betreibt nichts Geringeres als die systematisch verfassungsfeindliche Bekämpfung des Demokratieprinzips. Wer zwar die Stimmen zählt, ihnen aber die Macht nimmt, der höhlt die Verfassung aus. Und die Täter berufen sich dabei sogar noch spöttisch auf „unsere Demokratie“, obwohl sie sie gerade beseitigen. Ebenso zynisch fällt dabei ein weiterer Begriff: die „wehrhafte Demokratie“. Man hat sichdaran gewöhnt, sie nur als Waffe des Staates gegen bestimmte Bürger zu verstehen. Das ist allerdings allenfalls die halbe Wahrheit. Die wehrhafte Demokratie schützt die Verfassung nicht zuerst gegen das Volk, sondern für das Volk. „Wehrhaft“ ist deshalb auch und besonders der Bürger, der sich gegen die Entmachtung seiner Stimme entschieden wehrt. Und jetzt muss man es aussprechen, ohne Beschönigung. Das Grundgesetz kennt für den Ernstfall hierzu einen letzten Satz. Artikel 20 Absatz 4:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Man hat uns gelehrt, diese Klausel sei totes Recht, weil es ja immer eine andere Abhilfe gebe – die Gerichte, das Bundesverfassungsgericht. Doch genau hier wird die Sache zunehmend ernst. Wenn das Parlament sich beharrlich weigert, Wahleinsprüche zeitnah wirklich zu überprüfen, und wenn der effektive Schutz des Bundesverfassungsgerichts durch maximale Verzögerung faktisch ausgehebelt wird, dann dürfte die Voraussetzung der „anderen möglichen Abhilfe“ dem Widerstandsrecht eher nicht mehr entgegenstehen. Wer dem Wähler und dem Demokratieprinzip die Wirkungsmacht systematisch versagt, der schließt selbst jene letzte Tür auf, die das Grundgesetz nur als äußerste Notbremse vorgesehen hat. Das ist keine Drohung. Das ist die Logik der wehrhaften Demokratie und damit der Verfassung selbst. Vor diesem Hintergrund ist die derzeitige Suche nach dem nächsten Kanzler ein groteskes Ablenkungsmanöver: Ein System mit wachsenden Legitimationsproblemen bietet als Antwort ausgerechnet die konsequentere Fortsetzung jener Mechanismen an, die die Legitimation haben schwinden lassen. Und das bleibt der Punkt. Demokratie ist nicht das Recht, zwischen Verwaltern derselben Politik zu wählen, sondern das Recht eines Volkes, politische Richtungen und die Machthaber zu bestimmen und zu beenden. Eine wehrhafte Demokratie verteidigt am Ende nicht die Regierenden vor dem Wähler. Sie verteidigt den Wähler als Souverän vor jenen, die ihm und dem Grundgesetz die Macht nehmen wollen – notfalls auch mit Widerstand. Und die Not wird immer deutlicher.

