Freitag, 3. November 2023, 10:05 Uhr
Freitag, 3. November 2023, 10:05 Uhr
(Wdh.16:05, 21:05)
Der Rechtsstaat: Über Verfolgungsgrenzen
Thomas-M. Seibert im Gespräch mit Alexander Christ, Dirk Sattelmaier, Manfred Kölsch und Michael R. Moser
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Rechtsanwalt Michael Moser hat die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfolgungsgrenze in Strafsachen beobachtet. Keine Grenze kennen die Anklagebehörden derzeit bei falscher Wortwahl in Corona-Angelegenheiten. Strafverteidiger Dirk Sattelmaier berichtet von seinen Erfahrungen mit Strafprozessen wegen Verharmlosung nach § 130 Abs. 3 StGB. Zu den Verfolgungspraktiken bei Verdacht auf Äußerungsdelikte wagt Rechtsanwalt Alexander Christ einen Zwischenruf aus Anlass der Verhaftung des Landtagsabgeordneten Daniel Halemba. Richter Dr. Manfred Kölsch gibt Auskunft über die neue europäische Praxis der Äußerungsgrenzen im DSA.
Moderation: Thomas-Michael Seibert
Wie kann es eine weisungsgebunde ne Staatsanwaltsch aft wagen, in die Mehrheitsverhältnisse eines Parlaments einzugreifen. Daß Parlamentsabgeo rdnete vor der Parlamentseröffnung verhaftet wurden, gab es in Deutschland zuletzt vor 90 Jahren. Ich glaube im konkreten Fall nicht an einen Zufall. Nicht in CSU-Bayern. Das Ganze ist eine Inszenierung, um einerseits zu verhindern, daß zwei AfD-Abgeordnete den Alterspräsidenten bei der Parlamentseröffnung einrahmen, und um andererseits der AfD-Opposition maximal zu schaden. Die CSU hat das Recht, den politischen Gegner zu bekämpfen. Dafür ist das Parlament und die Auseinandersetz ung mit dem Wort da. Die Justiz dafür einzuspannen, sind Anzeichen eines totalitären Systems.
Davon trennen möchte ich die inhaltliche Auseinandersetz ung mit Herrn Halemba. Wenn die Staatsanwaltsch aft ihre Behauptungen belegen kann, möchte ich jemanden wie Herrn Halemba nicht im Parlament sehen. Das ist aber eine politische Frage, keine juristische. Es wäre die Aufgabe der AfD, eine klare Grenzlinie zu neonazistischen Bestrebungen zu ziehen und sich von Herrn Halemba zu trennen. Er ist noch jung. Wenn es ihm gelänge, sich glaubhaft von seinem bisherigen Umfeld zu distanzieren, sollten ihm alle Wege weiterer politischer Teilhabe offenstehen.
Aber warten wir ab, ob an den Vorwürfen der Staatsanwaltsch aft überhaupt etwas dran ist. Seit den Lügen im Fall Chrupalla glaube ich erst einmal gar nichts.
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