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    Freitag, 10. November 2023, 10:00 Uhr
    Freitag, 10. November 2023, 10:00 Uhr
    (Wdh.16:05, 21:05)

    Der Rechtsstaat: Macht und Ohnmacht – Überforderung und Übergriffigkeiten

    • Morgens um 6 Uhr klingelt die Staatsmacht an der Tür. Eine Hausdurchsuchung erlebte die Krankenschwester Sabrina Kollmorgen am 1. November in Berlin. Es wird ihr eine Beleidigung einer Staatsanwältin vorgeworfen. Mit Rechtsanwalt Chris Moser sprechen wir über Anlass und Grenzen einer Hausdurchsuchung und das „richtige Verhalten“ als Betroffener. Rechtsanwalt Andreas Holenstein hat sich zusammen mit seinem Kollegen Artur Terekhov mit einer Normenkontrollklage gegen die Übergriffigkeit der Polizei im Kanton Aargau gewehrt. Dort wurden automatisiert Kfz-Kennzeichen erfasst und in Echtzeit mit diversen Datenbanken abgeglichen; vom Eingriff in ihre Rechte erfuhren die Betroffenen überwiegend nichts. Macht hat unbestritten das Bundesverfassungsgericht. Form und Inhalt der Amtsführung geben Anlass zu kritischer Nachfrage, jüngst anlässlich eines weiteren informellen Treffens am 8. November mit der Bundesregierung. Über das, „was man nicht tut“, und andere Aspekte der Gewaltenteilung sprechen wir mit Prof. Dr. Thomas-Michael Seibert. Moderation: Michael R. Moser

    Kommentare
    Thusnelda
    Vielen Dank für Ihre Sendereihe. Als Laie erhält man differenzierte Einblicke in oft komplizierte Sachverhalte, und zwar vom Juristendeutsch herunter gebrochen auf das Deutsch des gesunden Hausverstands.
    blaufuchs
    Gleich zu Beginn der Sendung erwähnt der Moderator RA Michael Moser Art. 20, Abs. 2 GG, der in Satz 1 das Volk als Ausgangsbasis aller Staatsgewalt – den Souverän – benennt, und dann direkt zum Satz 2 mit der Gewaltenteilung zwischen den 3 Staatsorganen kommt, die den Hintergrund für die behandelten Rechtsfälle bilden. Satz 2 nennt aber auch die Staatsgewalt, die „vom Volke in Wahlen und Abstimmungen“ ausgeübt wird. Ich möchte zu einer Sendung zu diesen beiden Machtmitteln des Volkes anregen.

    Bekanntlich sind die beiden Bürgerrechte allerhöchstes Verfassungsrech t, da sie durch die Ewigkeitsklause l des Art. 79, Abs. 3 GG vor jeglicher Veränderung (Abschaffung) geschützt sind. Wo sind unsere Volksabstimmung en auf Bundesebene? Und auch bei unseren Bundes-Listenwahlen können wir mit der Zweitsimme weder (einzelne) Abgeordnete noch frei und unmittelbar wählen, wie es Art. 38, Abs. 1 GG vorschreibt. Dazu habe ich eine detaillierte Abhandlung geschrieben, die sich beim kontrafunk nicht ganz einfach unterbringen läßt. Daher verweise ich Interessierte auf die bereits vorhandene Wiedergabe zur Sendung vom 7. November 2023 der Sendereihe Hallo Kontrafunk unter Yoyogaga (lila Farbe), wo sich die Abhandlung unter dem Titel „Alle Macht dem deutschen Staate: Wie das Volk um seine verfassungsgemäßen politischen Mitspracherecht e betrogen wird“ beginnend mit der 2. Antwort findet.

    blaufuchs
    Leider findet sich im letzten Satz ein irritierender Fehler. Die Worte "unter Yoyogaga" gehören gestrichen.

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