Der Rechtsstaat: Macht und Ohnmacht – Überforderung und Übergriffigkeiten
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Morgens um 6 Uhr klingelt die Staatsmacht an der Tür. Eine Hausdurchsuchung erlebte die Krankenschwester Sabrina Kollmorgen am 1. November in Berlin. Es wird ihr eine Beleidigung einer Staatsanwältin vorgeworfen. Mit Rechtsanwalt Chris Moser sprechen wir über Anlass und Grenzen einer Hausdurchsuchung und das „richtige Verhalten“ als Betroffener. Rechtsanwalt Andreas Holenstein hat sich zusammen mit seinem Kollegen Artur Terekhov mit einer Normenkontrollklage gegen die Übergriffigkeit der Polizei im Kanton Aargau gewehrt. Dort wurden automatisiert Kfz-Kennzeichen erfasst und in Echtzeit mit diversen Datenbanken abgeglichen; vom Eingriff in ihre Rechte erfuhren die Betroffenen überwiegend nichts. Macht hat unbestritten das Bundesverfassungsgericht. Form und Inhalt der Amtsführung geben Anlass zu kritischer Nachfrage, jüngst anlässlich eines weiteren informellen Treffens am 8. November mit der Bundesregierung. Über das, „was man nicht tut“, und andere Aspekte der Gewaltenteilung sprechen wir mit Prof. Dr. Thomas-Michael Seibert. Moderation: Michael R. Moser
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Der Rechtsstaat: Impfzwang, Mobbing, Meinungsfreiheit
Erstausstrahlung: 08.12.2023 10:00 Uhr
Der Wiener Rechtsanwalt und Politiker Dr. Michael Brunner stellt seine Rechtsverfahren und die daraus resultierende politische Arbeit gegen den gesetzlichen Impfzwang in Österreich vor. Die Berliner Rechtsanwältin Christiane Meusel war selbst Opfer von Mobbing in Behörden und beobachtet eine Mobbing-Kampagne, die produziert, was sie eigentlich verhindern will. Schließlich erläutert der Arbeitsrechtler Ulrich Fischer eine Revue von Urteilen, mit denen Lehrer an öffentlichen Schulen belegt worden sind, weil sie sich unbotmäßig äußerten bzw. das Maskentragen in Frage stellten.
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Der Rechtsstaat: verdächtig oder unverdächtig?
Erstausstrahlung: 01.12.2023 10:00 Uhr
Unter Verdacht steht die Partei Alternative für Deutschland (AfD). Das Verwaltungsgericht Köln hat im März 2023 geurteilt, dass die Partei ein „Verdachtsfall“ sei und daher mit geheimdienstlichen Mitteln überwacht werden darf. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine Verhandlung in der Berufungsinstanz anberaumt auf Ende Februar 2024. Wir sprechen mit Rechtsanwalt Stephan Brandner aus Gera. Technischer Fortschritt ist per se unverdächtig: Von der Schreibmaschine mit Durchschlagpapier bis zu Legal Tech und KI. Jahrzehnte liegen zwischen diesen Momentaufnahmen in Rechtsanwaltskanzleien und dem Auftreten von Rechtsanwälten vor Gericht. Über die Auswirkungen reflektiert Rechtsanwalt Ulrich Fischer aus Frankfurt. Die Schweiz steht unter Verdacht: Der frühere Schweizer Bankier und Filmemacher Pascal Najadi aus Luzern hat mit seinem Film „Cutting off the head of the Snake of Geneva“ den Fokus darauf gelenkt, dass Einrichtungen wie die WHO, Gavi oder das WEF diplomatische Immunität, Beschlagnahme- und Steuerfreiheit sowie völlige Freizügigkeit im Geldverkehr genießen. Über die rechtsstaatlich höchst fragliche Sonderbehandlung diskutieren wir mit Rechtsanwalt Dr. Manuel Brandenberg aus Zug.
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Der Rechtsstaat: Unterwerfungen, Unterstellungen und Nöte
Erstausstrahlung: 24.11.2023 10:00 Uhr
Im Gespräch mit Rechtsanwalt Tobias Ulbrich beleuchten wir Schadensersatzklagen gegen Hersteller von Impfarzneien und das eigenwillige Phänomen einer Justiz, die sich den Tatsachenfeststellungen von Behörden kritiklos unterwirft. Mit Rechtsanwalt Dr. Andreas Geipel erörtern wir, wie sich Gerichte im modernisierten ärztlichen Berufsrecht (und seiner Vorgreiflichkeit für strafrechtliche Fragen) verirren und ihre gewagten rechtlichen Thesen durch Tatsachenunterstellungen abstützen. Auch Arthur Terekhov kommentiert die Einstellung der Schweizer Gerichte zu einem ähnlichen Versuch, notfalls Argumenten in der Öffentlichkeit mehr Gewicht zu verleihen.
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Der Rechtsstaat: Verschwendung, Verfassungsgericht, Gesundheit
Erstausstrahlung: 17.11.2023 10:00 Uhr
Das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. September 2023, wonach die Verträge des RBB unter anderem mit der juristischen Direktorin sittenwidrig und nichtig gewesen sind, untersucht der Arbeitsrechtler Ulrich Fischer. Privatdozent Dr. Ulrich Vosgerau analysiert Veränderungen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, und Carlos A. Gebauer widmet sich der Anwendung des § 278 StGB unter dem Gesichtspunkt eines richtigen Verständnisses von Gesundheit.
Moderation: Thomas-Michael Seibert
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Der Rechtsstaat: Macht und Ohnmacht – Überforderung und Übergriffigkeiten
Erstausstrahlung: 10.11.2023 10:00 Uhr
Morgens um 6 Uhr klingelt die Staatsmacht an der Tür. Eine Hausdurchsuchung erlebte die Krankenschwester Sabrina Kollmorgen am 1. November in Berlin. Es wird ihr eine Beleidigung einer Staatsanwältin vorgeworfen. Mit Rechtsanwalt Chris Moser sprechen wir über Anlass und Grenzen einer Hausdurchsuchung und das „richtige Verhalten“ als Betroffener. Rechtsanwalt Andreas Holenstein hat sich zusammen mit seinem Kollegen Artur Terekhov mit einer Normenkontrollklage gegen die Übergriffigkeit der Polizei im Kanton Aargau gewehrt. Dort wurden automatisiert Kfz-Kennzeichen erfasst und in Echtzeit mit diversen Datenbanken abgeglichen; vom Eingriff in ihre Rechte erfuhren die Betroffenen überwiegend nichts. Macht hat unbestritten das Bundesverfassungsgericht. Form und Inhalt der Amtsführung geben Anlass zu kritischer Nachfrage, jüngst anlässlich eines weiteren informellen Treffens am 8. November mit der Bundesregierung. Über das, „was man nicht tut“, und andere Aspekte der Gewaltenteilung sprechen wir mit Prof. Dr. Thomas-Michael Seibert. Moderation: Michael R. Moser
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Der Rechtsstaat: Über Verfolgungsgrenzen
Erstausstrahlung: 03.11.2023 10:05 Uhr
Rechtsanwalt Michael Moser hat die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfolgungsgrenze in Strafsachen beobachtet. Keine Grenze kennen die Anklagebehörden derzeit bei falscher Wortwahl in Corona-Angelegenheiten. Strafverteidiger Dirk Sattelmaier berichtet von seinen Erfahrungen mit Strafprozessen wegen Verharmlosung nach § 130 Abs. 3 StGB. Zu den Verfolgungspraktiken bei Verdacht auf Äußerungsdelikte wagt Rechtsanwalt Alexander Christ einen Zwischenruf aus Anlass der Verhaftung des Landtagsabgeordneten Daniel Halemba. Richter Dr. Manfred Kölsch gibt Auskunft über die neue europäische Praxis der Äußerungsgrenzen im DSA.
Moderation: Thomas-Michael Seibert
Bekanntlich sind die beiden Bürgerrechte allerhöchstes Verfassungsrech t, da sie durch die Ewigkeitsklause l des Art. 79, Abs. 3 GG vor jeglicher Veränderung (Abschaffung) geschützt sind. Wo sind unsere Volksabstimmung en auf Bundesebene? Und auch bei unseren Bundes-Listenwahlen können wir mit der Zweitsimme weder (einzelne) Abgeordnete noch frei und unmittelbar wählen, wie es Art. 38, Abs. 1 GG vorschreibt. Dazu habe ich eine detaillierte Abhandlung geschrieben, die sich beim kontrafunk nicht ganz einfach unterbringen läßt. Daher verweise ich Interessierte auf die bereits vorhandene Wiedergabe zur Sendung vom 7. November 2023 der Sendereihe Hallo Kontrafunk unter Yoyogaga (lila Farbe), wo sich die Abhandlung unter dem Titel „Alle Macht dem deutschen Staate: Wie das Volk um seine verfassungsgemäßen politischen Mitspracherecht e betrogen wird“ beginnend mit der 2. Antwort findet.
Ihren ausführlichen Kommentar, über die Nichtanwendung von GG Artikeln, vom 7. Nov. 2023 habe ich nicht ganz lesen können. Sie wiederholen sich darin, was an GG Artikeln nicht umgesetzt wird.
Dazu meine Bemerkung, daß das 'Deutsche Volk', Volk, wie sie sagen, eine Erfindung des Österreiche rs IST. Veröfentlichun g DIESER Erfindung 1934!
Ergo reden sie, möglicherwei se ignorierend, von der Fortsetzung von Gesetzen, welche 1945 von der SHAEF verboten wurden.
Das Grundgesetz als Verfassung anzusehen ist ebenso verlogen. Ein Grundgesetz ist die Verordnung, wie ein besetztes Gebiet verwaltet werden soll- und die Bewohner haben sich dem zu fügen. Das GG darf OHNE ZUSTIMMUNG der Besatzer nicht verändert werden. Wie viele hundert Mal wurde dieses GG bereits verändert? Mit einem Zusatz, " .....wenn andere Gesetze nicht etwas anderes sagen...."- nicht wörtlich , aber so angewandt. IMMER zum nachteil der Bewohner der Wirtschaftsgebi ete.
Geht 'man' von anderen Voraussetzungen , eben obengenannten, aus, sieht die Beurteilung der Handlungen der 'Volksverräter' etwas anders aus, wie vorgetragen.
DIE handeln immer noch, seit 1949 bzw. 1952/54 nach Vorgaben/ Verordnungen der Besatzer. Sogar der 2+4 Vertrag/ Verordnung besagt, das die 'Volksverräter' mit den Besatzern kolaborieren MÜSSEN - millitärisch UND aussenpolitisch .
Sehe ich mir die Politik der BRvonD an,
Ihre Bemerkung, zum Ewigkeits'versprechen' des GG, hat hat mir ein lächeln abgerungen.
In einem Wirtschaftsgebi et, gibt es kein Volk, sondern nur Personal. Steht so auf dem Personalausweis der 'Bundesrepublik VON Deutschland'!
Und wenn die Besatzer nicht wollen, daß das GG umgesetzt wird, dann können sie Fehler monieren, bis zum Nimmerleinstag- es wird zu keinem Erfolg führen.
So lange, sie (und die Bewohner der BRvonD) einen Perso haben, müssen sie sich fügen - als Personal.
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