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    Freitag, 12. Januar 2024, 10:00 Uhr
    Freitag, 12. Januar 2024, 10:00 Uhr
    (Wdh.16:05, 21:05)

    Der Rechtsstaat: Vertrauen und Vertrauensverlust – Irrsinn und Hoffnung

    • Der Rechtsstaat lebt vom Vertrauen seiner Bürger. Wenn aber das Vertrauen in Staat und Politik schwindet, die Bürger zu Demonstrationen auf die Straße gehen oder auf dem Traktor sitzen und diesen Vertrauensverlust kundtun, dann ist der Rechtsstaat gefordert. Über die rechtliche Qualifikation eines Kaffeekränzchens in Corona-Zeiten als Versammlung, den Irrsinn in der Rechtsprechung und die verbliebene Hoffnung auf das Obergericht sprechen wir mit Dirk Sattelmaier, Strafverteidiger aus Köln.

      Wo der Rechtsstaat Maß und Mitte verliert, verliert er an Vertrauen. Aus dieser Erfahrung heraus hat der Dresdner Strafrechtler Frank Hannig für die Bauernproteste in Deutschland einen „Bauernnotruf“ ins Leben gerufen. Wir sprechen mit ihm über die Erfahrungen nach einer Woche Demonstrationen in Deutschland.

      Was, wenn der Bürgerprotest zum Erfolg, zu Neuwahlen zum Deutschen Bundestag führen würde? Nach welchem Recht finden die Wahlen statt? Die Wahlrechtsreform 2023 und den Vertrauensverlust in das Bundesverfassungsgericht reflektieren wir mit Ulrich Fischer aus Frankfurt.

      Politische Fehlentscheidungen kosten meistens viel Geld, das Geld der Steuerzahler. Erinnern Sie sich an die verkorkste PKW-Maut in Deutschland? Unser Kollege Carlos A. Gebauer überlegt, ob Hoffnung bestünde auf „bessere Politik“, wenn politische Entscheider und Berater auch für ihre Entscheidungen finanziell geradestehen müssten.

    Kommentare
    blaufuchs
    Wenn alle Stimmbürger wüßten, wie übel sie von den Altparteien behandelt und um ihre Bürgerrechte betrogen werden, ist eine nochmalige Verdoppelung der Umfragewerte der AfD zu erwarten, was für eine absolute Mehrheit ausreicht. Das Grundgesetz bestimmt in Art. 20, Abs. 2 GG das Volk zum Souverän und gibt ihm dazu ausdrücklich „vom Volke in Wahlen und Abstimmungen“ auszuübende Staatsgewalt. Nur diese beiden Bürgerrechte oder besser ihr Ergebnis kann staatliches Handeln der 3 Staatsorgane Gesetzgebung (Bundestag), ausübende Gewalt (Regierung) und Rechtsprechung (Gerichte) legitimieren. Im Vergleich mit den vielfach angesprochenen und behandelten Grundrechten führen die beiden Bürgerrechte ein von der Politik eher verschwiegenes Dasein, obwohl sie den Verfassern des Grundgesetzes so wichtig waren, daß man sie durch die Ewigkeitsklause l des Art. 79, Abs. 3 GG vor jeglicher Veränderung (Abschaffung) geschützt hat.

    Unter dem Titel „Alle Macht dem deutschen Staate: Wie das Volk um seine verfassungsgemäßen politischen Mitspracherecht e betrogen wird“ ist dazu eine unsere Demokratie kritisch beleuchtende detaillierte Abhandlung geschrieben, die unter dem nachfolgenden Link – beginnend mit dem derzeit 5.Kommentar bis zum Ende der Antworten - gelesen werden kann.

    https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/der-rechtsstaat/der-rechtsstaat-vertrauen-und-vertrauensverlust-irrsinn-und-hoffnung#id-article

    venabili
    @buchfunk: War alles gut verständlich und nachdenkenswert . Man merkt Juristen halt an, dass sie im Hinterkopf bereits drei mögliche Einwände versuchen im voraus zu entkräften. Ihre rüde Aufforderung zu einer verständlicheren , nicht hoch-gestochenen Sprache als Fürsprecher junger Leute mit einem lateinischen Zitat abzuschliessen: Chapeau-You made my day!
    @blaufuchs: Bitte nicht die ohnehin schon rudimentären Kommentarmöglichkeite n mit einem gestückelten Endlos-Kommentar zerschiessen. Ein Verweis auf ein pdf (dropbox oä) wäre effektiver und würde ich auch lesen...

    blaufuchs
    blaufuchs ist sich des Stückelungspr oblems auf KfR bewußt, hält aber das behandelte bisher verschwiegeneTh ema der fast vollständigen Entmachtung des Stimmbürgers entgegen den ausdrücklichen Vorgaben im Grundgesetz für so wichtig, daß eine Veröffentlichu ng bzw. Verbreitung dringend ist. In unseren Mainstreammedie n ist das nicht möglich. Andererseits bin ich bereits im 90. Lebensjahr und möchte keinen "shitstorm" mehr erfahren. Da sehe ich nur über KfR in CH eine sichere Anonymität des Verfassers.
    Mangels Kenntnissen kann ich nicht beurteilen, ob dropbox ähnlich sicher vor Nachforschungen durch den Verfassungsschu tz oder links/grüne Fanatiker ist. Durch meinen Hinweis auf die Veröffentlichu ng würde ich mich ja wohl selbst verraten. Wenn Sie mir aus dem Dilemma helfen wollen, empfehle ich, daß Sie sich trotz der Abneigung an das Lesen der Abhandlung machen, die - obwohl ich auch Jurist bin - für die überwiegend e Mehrheit der Stimmbürger gut verständlich sein sollte und jedenfalls Erkenntnisgewin n bringt.
    Im übrigen ist es mir durch Verstecken und Neueinfügen nachträglich gelungen, alles in die richtige Reihenfolge zu bringen, so daß von oben nach unten durchgehend gelesen werden kann. Es wäre optimal, wenn Sie die Abhandlung gut finden und für verbreitungswürdig halten. Als Dritter könnten Sie glaubwürdig darauf hinweisen, daß Sie zufällig auf die Fundstelle im KfR gestoßen sind.
    Ich würde mich freuen, wenn Sie hierauf antworten.

    Buchfunk
    An alle Mitarbeiter der Sendereihe "Der Rechtsstaat". Bitte gewöhnt Euch den hochnäsigen Juristenjargon und die geschraubte, pedantische Ausdrucksweise ab. Ihr macht Euch damit nur lächerlich. Und vor allem entspricht es nicht dem Kontrafunkstil, der spezifischen Ästhetik dieses Senders. Bei Minute 36:25 ist von "Verbundenheit mit den Donatoren dieser Position" die Rede. Ich kann nur mit dem Kopf schütteln. hr müsste immer daran denken, dass auch junge, intelligente Menschen Eure Sendungen als hörenswert empfinden müssen. Bitte gewöhnt Euch die in Amtsdeutsch gekleideten barocken Verschnörkelungen ab. Man kann auch kompetent über Recht und Gesetz sprechen und sich dabei elegant in gutem und sogar schönem Deutsch dabei ausdrücken, statt nach Amtsstube riechenden Ausdrücke wie "konsentiertes Verfahren" (Gebauer) zu verwenden. Dabei war diesmal wenigstens aller Schnickschnack verständlich. Aber immer wieder kommt es auch vor (besonders bei den Interviews besteht die Gefahr in den Jargon abzurutschen), dass Eure Ausführungen unverständlich bleiben. Messis adhuc in herba est.
    Winnie Schneider
    Mit Verlaub: Ich konnte alles verstehen und empfinde es, aus einem bildungsfernen, schlichten Elternhaus stammend, sehr wohltuend, hier ernsthaften, ordentliches und ruhiges Deutsch hören zu können, und zwar trotz des einen oder anderen mir unbekannten Fremdwortes. Elegantes und sogar schönes Deutsch würde ich dabei keineswegs ablehnen, das versteht sich wohl von selbst. Allerdings erwarte ich von „jungen, intelligenten Menschen“, dass sie Sendung hörenswert erachten, WEIL hier Inhalte ernsthaft, ordentlich und ruhig vermittelt werden. Ansonsten hielte ich sie für eher dumm. Tut mir leid, aber Ihrem Eindruck „hochnäsig, geschraubt, pedantisch“ vermag ich wirklich nicht zu folgen.
    blaufuchs
    Die Sendung mit Ulrich Fischer zu Volksvertrauen, Neuwahlen, Wahlrecht und Bundesverfassun gsgericht halte ich für eminent wichtig, da sie die Basis unserer Demokratie betrifft. Allen Punkten stimme ich aus voller Überzeugung zu. Die Demokratiedefiz ite gehen aber weiter und betreffen nicht nur Wahlen sondern auch Volksabstimmung en, die beiden Machtmittel, die uns von den klugen Verfassern des durch Art.20, Abs.2, Satz 2 (GG) gegeben und durch die Ewigkeitsklause l vor Abschaffung geschützt sind.

    Seit Jahren liegt mir dieses Thema am Herzen und verfolge ich die Entwicklung. Ich sehe mich um Volksabstimmung en und verfassungsgemäße Wahlen betrogen und habe das in der nachfolgenden Abhandlung beleuchtet und begründet. Diese zahlreiche einschlägige Aspekte berücksichtige nde und daher umfassende Abhandlung mußte leider auf 24 Teile aufgeteilt werden,die sich aber jeweils mit einem Zwischenklick fortlaufend von oben bis ganz unten zu lesen sind. Linksbündig angeordnet sind die Gliederungspunk te: Alle Macht dem deutschenStaate , Volksabstimmung en, Wahlen, Kritische Betrachtungen, Ein Ausführungsbeis piel, Zusätzliche Wahlrechtsänderungen, Ergebnisbewertu ng.

    blaufuchs
    https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/der-rechtsstaat/der-rechtsstaat-vertrauen-und-vertrauensverlust-irrsinn-und-hoffnung#id-article
    blaufuchs
    Alle Macht dem deutschen Staate: Wie das Volk um seine verfassungsgemäßen politischen Mitspracherecht e betrogen wird

    Einleitung

    Alle politischen Parteien und viele Bürger unseres Landes schmücken und bezeichnen sich gern als Demokrat oder demokratisch und verbinden damit, auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen. Dem liegt ein falscher Demokratiebegri ff zugrunde, wie nachfolgend dargelegt wird. Unser Grundgesetz, mittlerweile die Verfassung des deutschen Volkes, bestimmt im Artikel 20 GG die Grundlagen unseres Staates. Diese sind aus gutem Grund durch die Ewigkeitsklause l gemäß Art. 79, Abs. 3 GG vor jeglicher Veränderung geschützt. So sind die von den Verfassern des Grundgesetzes dem Souverän Volk zuerkannten Machtmittel – Wahlen und Abstimmungen - auch heute noch zumindest rechtlich in Kraft, obwohl die Politik sich nicht daran hält. Wegen der überragende n Bedeutung für das obige Thema sowie der offenkundigen Unwissenheit sogar erfahrener Politiker sei daher zunächst der Art. 20 GG zitiert (Hervorhebungen durch den Verfasser):

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    blaufuchs
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
    Abs. 1 verpflichtet bereits zur Demokratie, während die Abs. 2 und 3 ihre deutsche Ausgestaltung definieren. Abs.2, Satz 1 bestimmt das Volk zum Souverän, der die Ausgangsbasis des deutschen Staates ist, der von unten aufwärts (engl. „bottom up“) aufgebaut und nicht umgekehrt von oben abwärts („top down“) von einer Person oder politischen Elite installiert werden kann. Satz 2 benennt die beiden Machtmittel des Souveräns, nämlich Wahlrecht und Volksabstimmung en. Nach Abs. 3 ist unser Staat ein Rechtsstaat, ausdrücklich ist die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Das Widerstandsrech t nach Abs. 4 ist ein weiteres Indiz für die überragende Bedeutung auch des Erhalts der beiden Machtmittel des Souveräns. Die Formulierung „Wahlen und Abstimmungen“ besagt klipp und klar, daß beide Souveränitätsrechte unabhängig voneinander gleichzeitig gewährt und nicht etwa zur Auswahl gestellt sind. In krassem Widerspruch dazu steht aber das Verhalten des Staates, der das längst fällige Ausführungsgese tz zu Volksabstimmung en nicht erläßt und das Wahlgesetz zunehmend undemokratisch ändert, wie nachfolgend getrennt für die beiden Bürgerrechte dargelegt wird.


    blaufuchs
    Volksabstimmung en
    Am 12 .02.2017 hat der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert in der Bundesversammlu ng zur Wahl des Bundespräsidenten gesagt: „Weil unsere Demokratie aus noch immer überzeugend en Gründen im Kern repräsentativ verfaßt ist, haben…“ (im Kern, weil abweichend die Bundesversammlu ng aus allen MdBs und gleich vielen von den Länderparlam enten bestimmten Privatpersonen zusammengesetzt ist, Anm. Verf.). Diese sogar ausdrücklich die Verfassung ansprechende Aussage ist aber nur die halbe Wahrheit und irreführend, denn wir sind sowohl repräsentativ (Wahlen) als auch direkt demokratisch (Abstimmungen) verfaßt. Auf diesen Widerspruch hingewiesen kam eine nichtssagende Antwort. Das Thema ist mit einem großen Tabu belegt, auch andere maßgebliche Politiker haben keine plausible Begründung dafür, daß die Parlamente Volksabstimmung en verweigern und so die verfassungsmäßige Ordnung mißachten.

    Der Spitzenpolitike r Manfred Weber (CSU und EVP) hat in einer Rede anläßlich der bevorstehenden letzten EU-Wahl zumindest die Sicht der Abgeordneten bekräftigt, als er inhaltlich sagte: Wir wollen keine Volksabstimmung en, denn im Parlament ist der größere Sachverstand vorhanden, und daher treffen wir auch die besseren Entscheidungen. Welch eine Anmaßung und zugleich Mißachtung des Souveräns! Aber auch ein offenes Wort, das Aufschluß über den alleinigen Machtanspruch der sog. politischen Elite gibt, der sich über allerhöchstes Verfassungsrech t einfach hinweg setzt.


    blaufuchs
    Diese Einstellung haben die klugen Verfasser des Grundgesetzes vorausgesehen und mit der Ewigkeitsklause l vorgebeugt. Zudem hatten sie alle Veranlassung, auch Volksabstimmung en verpflichtend vorzusehen. Gemäß der Weimarer-Vorgängerverfas sung gab es noch den vom Volk gewählten und damit diesem verantwortliche n Reichspräsidenten, der Gesetzen die Zustimmung verweigern, den Reichskanzler ernennen oder ablehnen und sogar mit Notverordnungen am Parlament vorbei ins Regieren eingreifen konnte. Das Grundgesetz hat ihn durch den ohne solche Machtfülle ausgestatteten Bundespräsidenten ersetzt, der teils unmittelbar (MdBs) und teils mittelbar (MdLs) und somit von Parlamentariern gewählt wird. Diese Berufung des Präsidenten von rein politischer Seite (von oben) würde einen machtlosen Souverän ergeben, gäbe es keine Abstimmungen vom Volk. Diese sind daher eine gleichsam zwangsläufige Kompensation, ohne die der angebliche Souverän höchst kümmerlich als Untertan ausgestattet wäre.

    Es ist vorauszusehen, daß der Weg zu Volksabstimmung en über eine Klage beim Bundesverfassun gsgericht wenig erfolgversprech end ist, da dessen Besetzung inzwischen weitgehend parteiengebunde n seitens der Regierung erfolgt – ein abschreckendes Beispiel der kurze Karriereweg des Rechtsanwalts Harbarth (CDU) aus dem Bundestag direkt ins Verfassungsgeri cht mit der Positionszusage als Senatspräsident und Gerichtspräsident nach dem bevorstehenden Freiwerden dieser Positionen - und da selbst nach einem Gerichtserfolg

    blaufuchs
    weitere jahrelange Verzögerungen bis zu einem demokratischen Abstimmungsgese tz zu befürchten sind. Eine halbwegs zeitnahe Lösung kann daher nur so erreicht werden, daß eine demokratische Volksabstimmung en bejahende Partei in eine führende Regierungsposit ion gewählt wird. Dafür kommt derzeit nur die AfD in Betracht. Zudem sei angemerkt, daß Volksabstimmung en als Machtmittel des Volkes nur dann funktionieren, wenn die aktuell vorhandene Indoktrination und politische Einflußnahme des öffentlich rechtlichen Rundfunks und der dominierenden linksgrünen Printmedien abgeschafft sind und politische Neutralität oder Chancengleichhe it für die Verbreitung gegensätzlicher Meinungen besteht.

    blaufuchs
    II.Wahlen

    A. Grundsätze und jüngste Entwicklungen

    Das deutsche Bundeswahlrecht ist eine komplizierte Materie, weil man sich nicht für eine reine Verhältniswahl (Parteienwahl) und/oder eine reine Direktwahl (Personen-wahl) entschieden hat sondern eine als „personali sierte Verhältniswahl“ bezeichnete Kombination dieser beiden Grundtypen verfolgt. Gewählt wird mit einer Erststimme (Direktwahl) ein Wahlkreiskandid at und mit einer Zweitstimme (Listenwahl) eine von den verschiedenen Parteilisten je Land. Bei der neuerdings abgeschafften Regelgröße von 598 Parlamentsabgeo rdneten und unverändert gebliebenen 299 Wahlkreisen bedeutete das eine angestrebte Parlamentssitzp arität von jeweils 299 Direktabgeordne ten und Parteiabgeordne ten (Listenabgeordn eten). Dieses Wahlrecht war allgemein anerkannt und funktionierte problemlos, solange es nur 2 große Parteien (jeweils über 40% Zweitstimmenant eil) und wenige Kleinparteien im Bundestag gab. Probleme traten auf, als dann mit dem stetigen Rückgang der Dominanz von Union und SPD „Überhangman date“ anfielen, was der Fall ist, wenn parteibezogen die Zahl der errungenen Direktmandate größer ist, als es dem Zweitstimmenant eil entspricht. Der Überhangeff ekt wird noch dadurch verstärkt, daß bisher – trotz Bundestagswahl - nicht mit einer Bundesliste sondern mit Landeslisten gewählt wird, nach denen auch die Zuteilung der Parlamentssitze erfolgt.

    blaufuchs
    Um die Überhangman date den Zweitstimmenant eilen anzupassen, wurden zunächst – was eine Regelgröße ermöglichte - zusätzliche „Ausgleich smandate“ an die jeweils anderen Parteien vergeben, was aber die ohnehin schon eher überdimensi onierte Regelgröße deutlich erhöht, weil jedes Überhangman dat mehrere Ausgleichsmanda te erfordert, was auch die angestrebte Sitzparität aufhebt. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassun gsgerichts vom 25.07. 2012 sind maximal 15 Überhangman date ohne Ausgleich noch verfassungsgemäß, jedoch erfolgte danach zunächst ein vollständiger Überhangaus gleich . Die CSU ist als reine Landespartei mit großer Dominanz in Bayern der Grund für viele und problematische Überhangman date, die sich nicht parteiintern vollständig mit Listenmandaten verrechnen lassen. Der Ruf nach einer Parlamentsverkl einerung wurde lauter, als die Abgeordnetenzah l sich von Wahl zu Wahl vergrößerte, so von 631 (2013) auf 709 (2017). Mit der anschließend von der großen Koalition aus CDU/CSU, SPD erfolgten Wahlrechtsänderung, der zufolge u. a. 3 Überhangman date nicht auszugleichen waren, wogegen FDP und LINKE noch nicht entschiedene Verfassungsbesc hwerden eingelegt haben, gab es einen nochmaligen Anstieg auf 736 Abgeordnete (2021). Die CSU gewann aus den insgesamt 46 bayerischen Wahlkreisen 45 Direktmandate. Der bayerische Zweitstimmenant eil betrug aber nur 31,7% (bundesweit 5,2%), was trotz der 3 unausgeglichene n Überhangman date für nur 34 Direktabgeordne te ausreichte, so daß 11 nicht
    blaufuchs
    verrechenbare Überhangman date drohten. Die vielen zusätzlichen Abgeordneten verursachen während der Wahlperiode unzumutbare Kosten in Milliardenhöhe und belasten auch die Arbeitsabläufe im Parlament. Alle Parteien beteuern schon seit Jahren, den Bundestag verkleinern zu wollen, bringen aber keine einvernehmliche Lösung zustande, weil zumindest die jetzt nicht mehr ganz so großen zwei Parteien bestrebt sind, ihre Gestaltungsmach t und Pfründe für möglichst viele eigene Abgeordnete zu erhalten, so daß man wohl im Stillen erfreut über die Anstiege der Abgeordnetenzah l war. So begleitet uns das Thema Wahlrecht schon über viele Wahlperioden, wobei nach den erwähnten letzten Bundestagswahle n jede neue Koalition das Wahlrecht in ihrem Sinn geändert hat.

    Auch in dieser laufenden 20. Wahlperiode hat die neue SPD,GRÜNE,FDP-Koalition alsbald nach ihrer Konstituierung eine paritätisch aus 16 MdBs und 16 Experten gebildete Kommission zur Erarbeitung eines Vorschlags für eine Parlaments-verkleinerung und weitere Wahlrechtsfrage n berufen. Man konnte sich auch dort nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen, so daß zum Jahresbeginn 2023 getrennte Abschlußberichte der Koalitionsfrakt ion und der jeweils anderen Fraktionen vorgelegt wurden. Am 27.1.23 fand bereits die 1. Lesung (Überweisung an den Innenausschuß) und am 17.3.23 die 2./3. Lesung des Koalitionsentwu rfs statt und wurde das jetzt geltende neue Wahlrecht heftig umstritten verabschiedet. Union und Linke haben

    blaufuchs
    schon Verfassungsbesc hwerden angekündigt , so daß das Thema Wahlrecht uns weiter begleiten wird.
    blaufuchs
    B. Krtitische Betrachtungen

    Es muß daran erinnert werden, daß die Ausgestaltung des Wahlrechts durch unsere Verfassung eingeschränkt ist, die bestimmt, wer wählt, nämlich das Volk (Art. 20 GG), wer oder was zu wählen ist, nämlich Abgeordnete (Art. 38 GG) und wie gewählt gewählt wird, nämlich u.a.unmittelbar und frei (Art. 38 GG). Das besagt, daß die Wahlentscheidun g allein die Wahlbürger treffen, nicht etwa die Parteien oder andere vom Volk zu bevollmächtigende Zwischeninstanz en (Unmittelbarkei t der Wahl) und den Wählern nichts aufgenötigt werden kann, so daß diese jeden vorgeschlagenen Kandidaten wählen oder nichtwählen können (Freiheit der Wahl).

    Dem wird der Wahlrechtsteil Listenwahlen nicht gerecht, weil die starren Listen mit bereits vorgegebener Rangfolge der Kandidaten dem Wahlbürger keine Möglichkeit einräumen, einen nach seiner Überzeugung am besten geeigneten Kandidaten auszuwählen; er kann nur die bereits von der Partei getroffene Kandidatenwahl mitsamt der schon festgelegten Rangfolge bestätigen, auf eine andere Partei setzen, wo es dann ebenfalls keine freie Kandidatenwahl gibt, oder auf eine Listenwahl ganz verzichten. Im Ergebnis wählen die Parteien, der Wahlbürger wird statt einer Abgeordnetenwah l auf eine bloße Parteilistenaus wahl eingeschränkt. Somit haben die Parteien sich das Kernstück des Wahlrechts angeeignet, wofür keinerlei Rechtsgrundlage im Grundgesetz vorhanden ist. Vielmehr wird eklatant und immer wieder ungeniert gegen die Verfassung verstoß

    blaufuchs
    Daher kann eine etablierte Parteielite Einfluß auf die Rangfolge der Listenkandidate n nehmen, sich selbst auf einen sicheren vorderen Platz setzen (lassen) und für viele Wahlperioden einen Bundestagssitz einnehmen, ohne eine Abwahl befürchten zu müssen. Das konterkariert jede Demokratie und leistet einer Entwicklung zu totalitären Verhältnissen Vorschub. Es ist zwar nichts dagegen einzuwenden, daß die Parteien Kandidatenvorsc hläge machen, denn das fällt unter die Mitwirkung bei der politischen Willensbildung des Volkes, gemäß Art.21, Abs. (1) GG die einzige grundgesetzlich e Aufgabe der Parteien. Die eingeführte Bezeichnung „Listenwah l“ ist aber irreführend, da es sich nichtum eine echte Wahl handelt.

    In Übereinstim mung mit dem Ampel-Kommissionsvors chlag verkleinert das neue Wahlrecht die Parlamentsgröße einfach durch Streichung derjenigen gewählten Direktkandidate n, die bundesweit betrachtet mit den niedrigsten Prozentzahlen gewonnen hätten. Damit entfallen auch jegliche Ausgleichsmanda te. Aber es werden demokratisch höherwertige Direktmandate durch minderwertige Listenmandate ersetzt, was Demokratieabbau bedeutet. Der Kommissionsvors chlag hatte noch eine komplizierte und wohl verfassungswidr ige Zusatzmaßnahme vorgesehen, um die durch Direktmandat-Streichungen verwaisten Wahlkreise mit einem Abgeordneten einer anderen Partei (mit vorhandenem Zweitstimmen-Deckungspotenti al) zu versorgen, diese Maßnahme wurde jedoch vom ampelbeherrscht en Innenausschuß ersatzlos gestrichen.

    blaufuchs
    Damit hat die Ampel exakt den schon von der AfD in der 19. Wahlperiode gemachten Verkleinerungsv orschlag (BT-Drucks.19/22894, 29.09.2020, S.3, Z.12 bis17) übernommen, obwohl alle anderen Parteien, also auch die Ampelparteien, damals den Vorschlag kurzerhand abgelehnt hatten, was jetzt abermals auch dem erneut eingebrachten AfD-Gesetzentwurf widerfuhr.

    Das neue Wahlrecht ist aber insbesondere deshalb abzulehnen, weil es geradezu absurd und eine dreiste Mißachtung des Souveräns ist, die in der Direktwahl getroffene ausdrückliche Entscheidung für einen Direktabgeordne ten einfach einzukassieren. Krasser kann man die Wahlentscheidun g der Bürger nicht entwerten. Das ist Wahlmanipulatio n, unabhängig davon, ob sie nach der Wahl oder durch ein entsprechendes Gesetz bereits vorweg erfolgt. Dieses Problem und den Nachteil verwaister Wahlkreise ohne dort gewählte Direktkandidate n hat sich die Ampelkoalition durch Streichung von Direktmandaten eingehandelt, anstatt bei den Listenmandaten zu streichen. Alle Direktmandate beanspruchen ja nur 299 Sitze. Deshalb ist auch die Bezeichnung „Überhangman date“ für einen Teil der Direktmandate fehl am Platze, sie haben weder Übermaß noch Überzahl.

    Eine zunächst noch nicht im ersten Ampel-Gesetzentwurf vorgesehene Änderung betrifft die Abschaffung der Grundmandatskla usel. Diese sah bisher eine Ausnahme von der 5% Hürde dergestalt vor, daß bei von einer Partei mit zumindest 3 gewonnenen Direktmandaten nicht nur diese 3 sondern auch weitere

    blaufuchs
    Damit hat die Ampel exakt den schon von der AfD in der 19. Wahlperiode gemachten Verkleinerungsv orschlag (BT-Drucks.19/22894, 29.09.2020, S.3, Z.12 bis17) übernommen, obwohl alle anderen Parteien, also auch die Ampelparteien, damals den Vorschlag kurzerhand abgelehnt hatten, was jetzt abermals auch dem erneut eingebrachten AfD-Gesetzentwurf widerfuhr.

    Das neue Wahlrecht ist aber insbesondere deshalb abzulehnen, weil es geradezu absurd und eine dreiste Mißachtung des Souveräns ist, die in der Direktwahl getroffene ausdrückliche Entscheidung für einen Direktabgeordne ten einfach einzukassieren. Krasser kann man die Wahlentscheidun g der Bürger nicht entwerten. Das ist Wahlmanipulatio n, unabhängig davon, ob sie nach der Wahl oder durch ein entsprechendes Gesetz bereits vorweg erfolgt. Dieses Problem und den Nachteil verwaister Wahlkreise ohne dort gewählte Direktkandidate n hat sich die Ampelkoalition durch Streichung von Direktmandaten eingehandelt, anstatt bei den Listenmandaten zu streichen. Alle Direktmandate beanspruchen ja nur 299 Sitze. Deshalb ist auch die Bezeichnung „Überhangman date“ für einen Teil der Direktmandate fehl am Platze, sie haben weder Übermaß noch Überzahl.

    Eine zunächst noch nicht im ersten Ampel-Gesetzentwurf vorgesehene Änderung betrifft die Abschaffung der Grundmandatskla usel. Diese sah bisher eine Ausnahme von der 5% Hürde dergestalt vor, daß bei von einer Partei mit zumindest 3 gewonnenen Direktmandaten nicht nur diese 3 sondern auch weitere

    blaufuchs
    Listen-abgeordnete gemäß den erzielten Listenprozenten in den Bundestag einziehen. Davon profitiert derzeit noch die Linke, die 2021 nur 4,9% Zweitstimmenant eil aber bundesweit genau 3 Direktmandate erreichte und nun mit 39 Abgeordneten im Bundestag vertreten ist. Während die Beschwerde der Linken wohl erfolglos bleiben wird, sieht es bei der CSU anders aus. Sie ist seit 1949 im Bundestag und hat 2021 34 Direktmandate + 11 drohende Direktmandate (Überhangman date) mit bundesweit nur 5,2% der Zweitstimmen gewonnen. Trotz dieses Riesenerfolgs würde sie schon bei einem nur geringen weiteren Verlust an Zweitstimmen an der %-Hürde scheitern und kein einziger CSU-Kandidat in den Bundestag kommen. Das wäre geradezu brutal. Hier muß eine andere Lösung gefunden werden, obwohl nicht verschwiegen werden soll, daß auch die Union nicht zimperlich war, wenn sie die Möglichkeit hatte, durch Wahlrechtsänderungen eigene Vorteile zulasten anderer Parteien zu erzielen. Sie wollte z.B. gemäß ihrem Abschlußbericht die Grundmandatskla usel erhalten, forderte aber in plumper Manier für die Ausnahmeregel nunmehr 5 Direktmandate, um so die Linke aus dem Bundestag zu kicken.

    Mit einer weiteren noch nicht im ersten Ampel-Gesetzentwurf vorhandenen Änderung wird eine feste Parlamentsgröße von 630 Abgeordneten vorgegeben. Diese Zahl verkauft die Ampel zwar als Verkleinerung des Parlaments, wobei sie von den zuvor noch 736 (2021) Abgeordneten ausgeht. In Wahrheit handelt es sich aber um eine

    blaufuchs
    willkürliche Vergrößerung um 32 Listenabgeordne te gegenüber der von der Kommission noch einstimmig beibehaltenen Regelgröße 598. Nach der erfolgten Verkleinerung durch entfallende Überhang- und Ausgleichsmanda te gibt es keinen sachlichen Grund, die Abgeordnetenzah l wieder zu erhöhen. Das dient nur dem eigenen Machtstreben und ist eine unverantwortlic he Verschwendung von Steuergeld. Daß die Ampel zudem die Erhöhung als die Zahl von zu streichenden Direktmandaten verringernd bezeichnet, ist dreistes Für-dumm-verkaufen des Wahlvolks.
    blaufuchs
    C. Ein Ausführungsbeis piel für eine demokratische Wahl

    Da ein Parteiobmann für Wahlrecht eine Verkleinerung des Parlaments durch Streichung von Listenmandaten anstelle von Direktmandaten für unmöglich hält, ist nachfolgend ein natürlich noch variierbares Beispiel für ein den demokratischen Anforderungen genügendes Wahlrecht angegeben:

    1. Alle Wahlkreissieger erhalten einen Sitz im Bundestag, selbst wenn ihre Partei an der %-Hürde scheitert.

    2. Wenn eine Patei Direktmandate erringt, die vom Listenwahlpropo rz nicht mehr gedeckt sind, in nur einem oder wenigen Bundesländern aktiv und wählbar ist und mit einer anderen Partei ein korrespondieren des Verhalten bei gegenseitigem Gebietsschutz vereinbart hat, werden beide Parteien für die Mandatszuteilun g als Gesamtpartei behandelt – löst das CSU-Problem, denn Mandatsverrechn ungen zwischen Ländern (Ländersolida rität) sind bei Bundestagswahle n angemessen.

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    3. Es gibt freie Wahlen ohne vorgegebene Rangfolge der Kandidaten, wozu diese ohne fortlaufende arabische Zahlen in alphabetischer Reihenfolge ihrer Namen auf den Wahlzetteln aufgeführt und ankreuzbar sind, nicht jedoch die Partei als solche wählbar ist, und Panaschieren nicht gestattet ist, so daß nur auf einer einzigen Parteiliste, deren Auswahl eine mittelbare Parteiwahl darstellt, ein Kandidat angekreuzt werden kann, vorzugsweise mit 2 oder gar 3 Stimmen, die einzeln oder auch gehäufelt an die Kandidaten der Partei vergeben werden können - durch diese Mehrstimmenverg abe treten die Präferenzen der Wähler deutlicher hervor.

    4. Die Wahlzettel werden auf verschiedenfarb igen Papieren gedruckt, die für die im alten Bundestag vertretenen Parteien die diesen üblicherwei se zugeordnete Farbe und für alle anderen Parteien eine neutrale Grundfärbung aufweisen – das erleichtert den Wahlvorgang und beschleunigt die erste Auswertung.

    5. Briefwahlunterl agen werden nur bei glaubhafter Begründung für die Notwendigkeit dem Antragsteller ausgehändigt - das entlastet die Wahl-vorbereitung und die spätere Auswertung.

    7. Es werden für jede Partei die abgegebenen gültigen Wahlzettel ausgezählt, zu Landes-Gesamtzahlen und diese zu bundesweiten Partei-Gesamtzahlen addiert sowie deren Prozentanteile an allen zusammengezählten Wahlzetteln berechnet. Danach werden - vorbehaltlich Ziffer 2 - die Parteien ausgeschieden, die unter der %-Hürde bleiben.



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