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    Erstausstrahlung: Freitag, 1. September 2023, 10:05 Uhr
    (Wdh.16:05, 21:05)

    Der Rechtsstaat: Widersprüche

    • Der Rechtsstaat ist voller Widersprüche. Auch wenn es das Recht der Presse ist, Missstände und Verfehlungen der Amtsträger öffentlich zu machen, gibt es kein Recht, Uraltgeschichten skandalträchtig aufzumachen. Den versuchten Rufmord an Hubert Aiwanger kommentiert Michael Moser. Nicht nur Deutschland, auch die Schweiz erfährt, dass willkürliche Selbstbestimmung zu unwillkürlicher Fremdbestimmung führt. Rechtsanwalt Dr. Dieter Aebi gibt Auskunft über den Kündigungsschutzprozess eines Lehrers, der sich weigerte, ein Mädchen mit Jungennamen anzusprechen. Ulrich Fischer berichtet im Anschluss über die Lage in Deutschland und kommentiert die Bußgelddrohungen im geplanten sogenannten Selbstbestimmungsgesetz. Im abschließenden Interview berichtet die Strafrichterin Dr. Clivia v. Dewitz über die jüngste Weigerung des Bundesverfassungsgerichts, im Betäubungsmittelrecht den Begriff der „nicht geringen Menge“ zu bestimmen, und kommentiert die Pläne zur Cannabis-Legalisierung. Moderation: Thomas-Michael Seibert

    Kommentare
    Buchfunk
    Was bitte ist mit dem Wort "Einstellungspra xis" im Zusammenhang mit Cannabis gemeint??? Die juristische Sprache in Deutschland ist immer wieder entsetzlich. Lange bevor GenderGAGA trug die juristische Sprache zur Verunstaltung der deutschen Sprache bei. Eine Reform der deutschen juristischen Terminologie wird nie stattfinden, aber sehr wünschenswer t. Gibt es jemanden, der mir bitte den Terminus "Einstellungspra xis" im Zusammenhang mit Cannabis hat? Ich verstehe, dass man von einer Einrichtung eingestellt wird, wenn man ein Arbeitsverhältnis mit ihr aufnimmt, oder wenn einem ein Nervenarzt ein Psychopharmakum verschreibt oder dass ein Verfahren eingestellt wird, wenn Schluss damit ist. Aber was ist gemeint mit dem Wort "einstellen", wenn in den Bundesländern unterschiedlich e "Einstellungspra xen verfolgt" werden? Ich finde es unerhört, dass eine Juristin, die im Radio Klarheit über die Cannbisgesetzge bung schaffen soll, mit dieser Terminologie um sich wirft (abgesehen davon, dass ich die berufskranke Verunstaltung der deutschen Sprache abscheulich finde); die hat nicht zu viel gekifft, aber sie hat sich zu sehr ihrem Milieu angepasst und sich eine geradezu sektiererische Sprache angewöhnt. Bitte weniger Eitelkeit hier im Loculamentum Iuris, es geht nicht darum, sich selbst beim Reden zuzuhören, sondern dem Zuhörer zu dienen.
    venabili
    Meine Güte, Buchfunk! Warum denn so gereizt? "Einstellungspra xis" habe sogar ich als Nicht-Jurist (und Nicht-Kiffer) verstanden als (laienmässig ausgedrückt) die unterschiedlich e Praxis der Gerichte einen Prozess einzustellen oder eben doch weiter zu verfolgen, je nach Menge des aufgefundenen Cannabis. Und das dies je nach Bundesland erheblich variiert. Tatsächlich ist es mal bemerkenswert, dass eine Juristin ein klares, begründetes Statement dazu abgibt- sowohl fachlich als auch praktisch :-)
    martina.goldenits
    Ich möchte Bezug nehmen auf den Fall des Lehrers, der das biolog. Mädchen nicht mit einem Bubennamen ansprechen möchte. Ich war 20 Jahre lang Lehrerin und weiß, dass das Kindeswohl eines der höchsten Güter ist. Die Frage ist, ob die Schulleiterin dieses Prinzip nicht vernachlässigt hat. Kinder und Jugendliche geraten öfter in Phasen der Identitätsfindung, daher wäre es nötig, nicht vorschnell zu handeln.
    Vielleicht sollte so einem Wunsch ein psychotherapeut ischer Prozess vorangehen?
    Der Lehrer hat auf jeden Fall NICHT unpädagogisch gehandelt, wenn der das Kind vor dessen "Outing" mit dem Mädchennamen angesprochen hat, denn sonst hätte er vor der Klasse das vorweggenommen, was das Kind selbst sagen wollte.
    Eine Frage, die sich mir auch stellt: wie wird damit umgegangen, wenn das Kind z.B. Menstruationsbe schwerden hat - soll es da auch als Junge behandelt werden?
    Es ist absurd. Ich denke, mit dieser Vorgehensweise schadet man echter Toleranz.

    Oberlehrer
    Aiwanger: Von den sonstigen Gesichtspunkten abgesehen passt der Fall natürlich bestens zu dem heutigen Zeitgeist, der mit dem Begriff des Denunzianten und dem Denunziantentum nichts Negatives mehr verbindet und nichts mehr von Blockwarten weiß.
    Da wurde ein Bericht auf mannhaft mutig anonyme Aussagen ehemaliger Schüler gestützt, die schon damals mannhaft mutig mit vollem Namen dem pubertären Aiwanger und seinem mutmaßlichen Hitlergruß entgegen getreten sind. Nur dass sich eben keiner mehr an diesen Mannesmut erinnert. Schade. Wie z.B. Michael Wolffsohn in der NZZ dargestellt hat, war in dem Flugblatt kein eigentlich antisemitischer Inhalt enthalten. Damals wäre das rechtlich als grober Unfug zu behandeln gewesen, eine Owi-Vorschrift, die viel zu oft übersehen wird und überaus häufig angewendet werden könnte und sollte. Mit allen rechtsstaatlich en Zusammenhängen, als da sind Unschuldsvermut ung, Schutz der Familie, Recht auf Vergessen (pubertäre Verhaltensweise n. Was ist mir heute peinlich, dass ich bei einer Faschingsverans taltung Ho-Ho-Ho-Tschi-Minh skandiert habe, aus purer Provokationslus t. So etwa 1966. Was die damaligen ernsten Marxismusforsch er der Klasse sehr verübelt haben, die das so ungefähr als Sakrileg empfunden haben).


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    • Der Rechtsstaat: Das Gesetz als Monstrum
      Erstausstrahlung: 22.09.2023 10:00 Uhr

      Der Gesetzgeber arbeitet bei der Kontrolle abweichender Meinungen monströs und damit ebenso maßstablos wie ungeheuerlich, was die Ausführenden am liebsten nicht zur Kenntnis nehmen. Die Anwältin für Medienrecht Dr. Kirsten König hat Daniele Ganser erfolgreich gegen ein öffentliches Äußerungsverbot vertreten und stellt die juristisch schwer zu fassenden Formen der Meinungskontrolle vor. Ulrich Fischer, Rechtsanwalt und Rechtskritiker, spricht über das Hinweisgeberschutzgesetz, ein Monstrum von 60.000 Zeichen über etwas, das zuvor § 612a BGB erledigt hat, und Artur Terekhov kommentiert die Verhandlung und Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts über eine Programmbeschwerde gegen einseitige und unausgewogene Corona-Berichterstattung der SRG. Schließlich erklärt Volker Loeschner, Anwalt für Medizinrecht in Berlin, seinen mühsamen Kampf um tatsachengetreue Entscheidung über Impfschäden und die gewaltsamen Erledigungsstrategien in erster Instanz.   
      Moderation: Thomas-Michael Seibert

    • Der Rechtsstaat: Respektansprüche gegen den Gewaltmonopolisten
      Erstausstrahlung: 15.09.2023 10:05 Uhr

      In dieser Folge des „Rechtsstaats“ fragen wir nach gesellschaftlichen Grundlagen eines funktionierenden Rechtsstaats. Denn der Rechtsstaat ist nicht einfach nur ein Staat mit Machtmitteln, sondern eine in das und an das Recht gebundene menschliche Organisation. Diese Bindung hat ihre Konsequenzen: Staatliche Stellen haben gesellschaftliche Kräfte im Vorhinein bei der Normsetzung zu respektieren. Und sie haben Bürger im Vollzug dieser Normen ebenso im Nachhinein zu respektieren. Inwieweit diese Respekt gebietende, abwehrende Garantiefunktion der Grundrechte in jüngerer Vergangenheit in Vergessenheit geraten ist und in welchem Maße selbst traditionell heilige Räume inzwischen von staatlichem Vollzugshandeln betreten werden, erörtern wir mit den Rechtsanwälten Herbert P. Schons aus Duisburg und Ralf Ludwig aus Frose. In seinem Kommentar stellt Rechtsanwalt Ulrich Fischer aus Frankfurt am Main Fragen nach der Qualität der aktuellen Rechtsprechung.
      Moderation: Carlos A. Gebauer

    • Der Rechtsstaat: Politische Justiz und gesellschaftliche Solidarität
      Erstausstrahlung: 08.09.2023 10:00 Uhr

      Die Gewaltenteilung ist ein tragendes Prinzip des Rechtsstaats. Abendessen des Bundesverfassungsgerichts im Kanzleramt werfen diesbezüglich aber Fragen auf. Carlos Gebauer berichtet über eine fundierte Kritik an den Entscheidungen des höchsten Gerichts. Mit Ulrich Fischer beleuchtet Besonderheiten der „Bundespressekonferenz“ und ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin, das dem Journalisten Florian Warweg doch noch Zutritt in diesen Kreis von Journalisten gewährt. Immer wieder stellen sich Fragen der Einflussnahme der Regierenden und Behörden auf gerichtliche Verfahren und behördliche Entscheidungen. Prof. Jan Bockemühl bespricht sogenannte Strickfehler im Gesetz. Diese zu schließen würde die Möglichkeiten politischer Einflussnahme reduzieren. Dirk Sattelmaier ermöglicht einen Blick in den Justizalltag und berichtet von einem neuen Tatbestand der Strafzumessung: „unterlassene gesellschaftliche Solidarität“. Moderation: Michael R. Moser

    • Der Rechtsstaat: Widersprüche
      Erstausstrahlung: 01.09.2023 10:05 Uhr

      Der Rechtsstaat ist voller Widersprüche. Auch wenn es das Recht der Presse ist, Missstände und Verfehlungen der Amtsträger öffentlich zu machen, gibt es kein Recht, Uraltgeschichten skandalträchtig aufzumachen. Den versuchten Rufmord an Hubert Aiwanger kommentiert Michael Moser. Nicht nur Deutschland, auch die Schweiz erfährt, dass willkürliche Selbstbestimmung zu unwillkürlicher Fremdbestimmung führt. Rechtsanwalt Dr. Dieter Aebi gibt Auskunft über den Kündigungsschutzprozess eines Lehrers, der sich weigerte, ein Mädchen mit Jungennamen anzusprechen. Ulrich Fischer berichtet im Anschluss über die Lage in Deutschland und kommentiert die Bußgelddrohungen im geplanten sogenannten Selbstbestimmungsgesetz. Im abschließenden Interview berichtet die Strafrichterin Dr. Clivia v. Dewitz über die jüngste Weigerung des Bundesverfassungsgerichts, im Betäubungsmittelrecht den Begriff der „nicht geringen Menge“ zu bestimmen, und kommentiert die Pläne zur Cannabis-Legalisierung. Moderation: Thomas-Michael Seibert

    • Der Rechtsstaat: Hat der Rechtsstaat in der Ausnahmesituation der Corona-Panik Maß und Mitte verloren?
      Erstausstrahlung: 25.08.2023 10:05 Uhr

      Rechtsanwalt Sebastian Lucenti erörtert im Gespräch die Grundlagen der Corona-Normgebung. Rechtsanwalt Michael R. Moser beleuchtet kommentierend rechtliche und rechtspolitische Reaktionen auf Straftaten von Zuwanderern. Mit Rechtsanwalt Dr. Stefan Tierel diskutieren wir die Frage nach strafrechtlichen Strafzumessungserwägungen. Und der Schweizer Kollege Artur Terekhov erläutert, wie intensiv staatliche Verwaltung Eingriffe in Grundrechte begründen sollte. Moderation: Carlos A. Gebauer

    • Der Rechtsstaat: Nach- und Nebenwirkungen der Corona-Zeit
      Erstausstrahlung: 18.08.2023 10:00 Uhr

      In der Zeit des Corona-Regimes war für manche das Internet der einzige verbliebene Ort, die eigene Meinung zu artikulieren – mit teilweise gravierenden Nachwirkungen. Im Gespräch mit Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier geht Michael R. Moser einem Fall nach, bei dem eine kritische Frage einer Patientin im Internet zu einem Strafbefehl wegen Volksverhetzung führte. Tobias Ulbrich berichtet im Interview als Vertreter vor Gericht von überraschend verstorbenen Impfgeschädigten und eilends verbrannten Leichen, einer Vielzahl von Fehlern in den Impfstoffen und dem Umstand, dass die Bundesrepublik die Impfstoffhersteller von den Kosten der Gerichtsverfahren freistellt. Prof. Katrin Gierhake bespricht mit dem Rechtsstaat auf Kontrafunk die Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei der Behandlung mit mRNA-Impfarzneien und die Besonderheiten der sogenannten Neulandmethode.
      Moderation: Michael R. Moser