Skip to main content
  • Die Nachrichten von heute Mittag
  • Die Nachrichten von heute Morgen
  • Die Nachrichten von gestern Abend
    Freitag, 1. September 2023, 10:05 Uhr
    Freitag, 1. September 2023, 10:05 Uhr
    (Wdh.16:05, 21:05)

    Der Rechtsstaat: Widersprüche

    • Der Rechtsstaat ist voller Widersprüche. Auch wenn es das Recht der Presse ist, Missstände und Verfehlungen der Amtsträger öffentlich zu machen, gibt es kein Recht, Uraltgeschichten skandalträchtig aufzumachen. Den versuchten Rufmord an Hubert Aiwanger kommentiert Michael Moser. Nicht nur Deutschland, auch die Schweiz erfährt, dass willkürliche Selbstbestimmung zu unwillkürlicher Fremdbestimmung führt. Rechtsanwalt Dr. Dieter Aebi gibt Auskunft über den Kündigungsschutzprozess eines Lehrers, der sich weigerte, ein Mädchen mit Jungennamen anzusprechen. Ulrich Fischer berichtet im Anschluss über die Lage in Deutschland und kommentiert die Bußgelddrohungen im geplanten sogenannten Selbstbestimmungsgesetz. Im abschließenden Interview berichtet die Strafrichterin Dr. Clivia v. Dewitz über die jüngste Weigerung des Bundesverfassungsgerichts, im Betäubungsmittelrecht den Begriff der „nicht geringen Menge“ zu bestimmen, und kommentiert die Pläne zur Cannabis-Legalisierung. Moderation: Thomas-Michael Seibert

    Kommentare
    Buchfunk
    Was bitte ist mit dem Wort "Einstellungspra xis" im Zusammenhang mit Cannabis gemeint??? Die juristische Sprache in Deutschland ist immer wieder entsetzlich. Lange bevor GenderGAGA trug die juristische Sprache zur Verunstaltung der deutschen Sprache bei. Eine Reform der deutschen juristischen Terminologie wird nie stattfinden, aber sehr wünschenswer t. Gibt es jemanden, der mir bitte den Terminus "Einstellungspra xis" im Zusammenhang mit Cannabis hat? Ich verstehe, dass man von einer Einrichtung eingestellt wird, wenn man ein Arbeitsverhältnis mit ihr aufnimmt, oder wenn einem ein Nervenarzt ein Psychopharmakum verschreibt oder dass ein Verfahren eingestellt wird, wenn Schluss damit ist. Aber was ist gemeint mit dem Wort "einstellen", wenn in den Bundesländern unterschiedlich e "Einstellungspra xen verfolgt" werden? Ich finde es unerhört, dass eine Juristin, die im Radio Klarheit über die Cannbisgesetzge bung schaffen soll, mit dieser Terminologie um sich wirft (abgesehen davon, dass ich die berufskranke Verunstaltung der deutschen Sprache abscheulich finde); die hat nicht zu viel gekifft, aber sie hat sich zu sehr ihrem Milieu angepasst und sich eine geradezu sektiererische Sprache angewöhnt. Bitte weniger Eitelkeit hier im Loculamentum Iuris, es geht nicht darum, sich selbst beim Reden zuzuhören, sondern dem Zuhörer zu dienen.
    venabili
    Meine Güte, Buchfunk! Warum denn so gereizt? "Einstellungspra xis" habe sogar ich als Nicht-Jurist (und Nicht-Kiffer) verstanden als (laienmässig ausgedrückt) die unterschiedlich e Praxis der Gerichte einen Prozess einzustellen oder eben doch weiter zu verfolgen, je nach Menge des aufgefundenen Cannabis. Und das dies je nach Bundesland erheblich variiert. Tatsächlich ist es mal bemerkenswert, dass eine Juristin ein klares, begründetes Statement dazu abgibt- sowohl fachlich als auch praktisch :-)
    martina.goldenits
    Ich möchte Bezug nehmen auf den Fall des Lehrers, der das biolog. Mädchen nicht mit einem Bubennamen ansprechen möchte. Ich war 20 Jahre lang Lehrerin und weiß, dass das Kindeswohl eines der höchsten Güter ist. Die Frage ist, ob die Schulleiterin dieses Prinzip nicht vernachlässigt hat. Kinder und Jugendliche geraten öfter in Phasen der Identitätsfindung, daher wäre es nötig, nicht vorschnell zu handeln.
    Vielleicht sollte so einem Wunsch ein psychotherapeut ischer Prozess vorangehen?
    Der Lehrer hat auf jeden Fall NICHT unpädagogisch gehandelt, wenn der das Kind vor dessen "Outing" mit dem Mädchennamen angesprochen hat, denn sonst hätte er vor der Klasse das vorweggenommen, was das Kind selbst sagen wollte.
    Eine Frage, die sich mir auch stellt: wie wird damit umgegangen, wenn das Kind z.B. Menstruationsbe schwerden hat - soll es da auch als Junge behandelt werden?
    Es ist absurd. Ich denke, mit dieser Vorgehensweise schadet man echter Toleranz.

    Oberlehrer
    Aiwanger: Von den sonstigen Gesichtspunkten abgesehen passt der Fall natürlich bestens zu dem heutigen Zeitgeist, der mit dem Begriff des Denunzianten und dem Denunziantentum nichts Negatives mehr verbindet und nichts mehr von Blockwarten weiß.
    Da wurde ein Bericht auf mannhaft mutig anonyme Aussagen ehemaliger Schüler gestützt, die schon damals mannhaft mutig mit vollem Namen dem pubertären Aiwanger und seinem mutmaßlichen Hitlergruß entgegen getreten sind. Nur dass sich eben keiner mehr an diesen Mannesmut erinnert. Schade. Wie z.B. Michael Wolffsohn in der NZZ dargestellt hat, war in dem Flugblatt kein eigentlich antisemitischer Inhalt enthalten. Damals wäre das rechtlich als grober Unfug zu behandeln gewesen, eine Owi-Vorschrift, die viel zu oft übersehen wird und überaus häufig angewendet werden könnte und sollte. Mit allen rechtsstaatlich en Zusammenhängen, als da sind Unschuldsvermut ung, Schutz der Familie, Recht auf Vergessen (pubertäre Verhaltensweise n. Was ist mir heute peinlich, dass ich bei einer Faschingsverans taltung Ho-Ho-Ho-Tschi-Minh skandiert habe, aus purer Provokationslus t. So etwa 1966. Was die damaligen ernsten Marxismusforsch er der Klasse sehr verübelt haben, die das so ungefähr als Sakrileg empfunden haben).


    Melde Dich zum Kommentieren im Login-Bereich an, um kommentieren zu können.