Der Rechtsstaat: Widersprüche
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Der Rechtsstaat ist voller Widersprüche. Auch wenn es das Recht der Presse ist, Missstände und Verfehlungen der Amtsträger öffentlich zu machen, gibt es kein Recht, Uraltgeschichten skandalträchtig aufzumachen. Den versuchten Rufmord an Hubert Aiwanger kommentiert Michael Moser. Nicht nur Deutschland, auch die Schweiz erfährt, dass willkürliche Selbstbestimmung zu unwillkürlicher Fremdbestimmung führt. Rechtsanwalt Dr. Dieter Aebi gibt Auskunft über den Kündigungsschutzprozess eines Lehrers, der sich weigerte, ein Mädchen mit Jungennamen anzusprechen. Ulrich Fischer berichtet im Anschluss über die Lage in Deutschland und kommentiert die Bußgelddrohungen im geplanten sogenannten Selbstbestimmungsgesetz. Im abschließenden Interview berichtet die Strafrichterin Dr. Clivia v. Dewitz über die jüngste Weigerung des Bundesverfassungsgerichts, im Betäubungsmittelrecht den Begriff der „nicht geringen Menge“ zu bestimmen, und kommentiert die Pläne zur Cannabis-Legalisierung. Moderation: Thomas-Michael Seibert
Vielleicht sollte so einem Wunsch ein psychotherapeut ischer Prozess vorangehen?
Der Lehrer hat auf jeden Fall NICHT unpädagogisch gehandelt, wenn der das Kind vor dessen "Outing" mit dem Mädchennamen angesprochen hat, denn sonst hätte er vor der Klasse das vorweggenommen, was das Kind selbst sagen wollte.
Eine Frage, die sich mir auch stellt: wie wird damit umgegangen, wenn das Kind z.B. Menstruationsbe schwerden hat - soll es da auch als Junge behandelt werden?
Es ist absurd. Ich denke, mit dieser Vorgehensweise schadet man echter Toleranz.
Da wurde ein Bericht auf mannhaft mutig anonyme Aussagen ehemaliger Schüler gestützt, die schon damals mannhaft mutig mit vollem Namen dem pubertären Aiwanger und seinem mutmaßlichen Hitlergruß entgegen getreten sind. Nur dass sich eben keiner mehr an diesen Mannesmut erinnert. Schade. Wie z.B. Michael Wolffsohn in der NZZ dargestellt hat, war in dem Flugblatt kein eigentlich antisemitischer Inhalt enthalten. Damals wäre das rechtlich als grober Unfug zu behandeln gewesen, eine Owi-Vorschrift, die viel zu oft übersehen wird und überaus häufig angewendet werden könnte und sollte. Mit allen rechtsstaatlich en Zusammenhängen, als da sind Unschuldsvermut ung, Schutz der Familie, Recht auf Vergessen (pubertäre Verhaltensweise n. Was ist mir heute peinlich, dass ich bei einer Faschingsverans taltung Ho-Ho-Ho-Tschi-Minh skandiert habe, aus purer Provokationslus t. So etwa 1966. Was die damaligen ernsten Marxismusforsch er der Klasse sehr verübelt haben, die das so ungefähr als Sakrileg empfunden haben).
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