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    Erstausstrahlung: Freitag, 25. August 2023, 10:05 Uhr
    (Wdh.16:05, 21:05)

    Der Rechtsstaat: Hat der Rechtsstaat in der Ausnahmesituation der Corona-Panik Maß und Mitte verloren?

    • Rechtsanwalt Sebastian Lucenti erörtert im Gespräch die Grundlagen der Corona-Normgebung. Rechtsanwalt Michael R. Moser beleuchtet kommentierend rechtliche und rechtspolitische Reaktionen auf Straftaten von Zuwanderern. Mit Rechtsanwalt Dr. Stefan Tierel diskutieren wir die Frage nach strafrechtlichen Strafzumessungserwägungen. Und der Schweizer Kollege Artur Terekhov erläutert, wie intensiv staatliche Verwaltung Eingriffe in Grundrechte begründen sollte. Moderation: Carlos A. Gebauer

    Kommentare
    Kantapperkantapper
    Schon allein diese Sendereihe macht den Kontrafunk unersetzlich und unentbehrlich.
    Abermals vielen Dank, auch für diese Ausgabe!

    Ortelsburg
    Ich schließe mich Ihrer Meinung an. Ich warte schon immer auf den "Rechtsstaat" und verpasse ihn nicht.
    Hannelore Wolf
    Eine wunderbare Sendung. Auch als interessierter Laie kann man gut folgen und es ist sogar richtig spannend. Ich habe bis jetzt alle Sendungen gehört. Da gibt es also, wie ich erstaunt feststellen darf, eine Vielzahl von Juristen, die ihr Handwerk verstehen und auch den Mut haben, sich öffentlich zu äußern. Ja, es gibt sie und man ist überglücklich, daß es sie, noch, gibt in Deutschland. Aber wie lange noch? Was ist mit den Studenten und vor allem -innen an den heutigen Universitäten? Werden sie Mut genug haben, wenn sie einmal in Amt und Würden sind? Ich bezweifle es sehr. Leider. Man muß sich doch nur manche Urteile ansehen, die heutzutage getroffen werden, wenn es um Corona geht. Das sind doch politische Urteile! Und wenn man sich all die ansieht, die von den Parteien in Innen- oder Justizministerämter gespült werden, verliert man doch vollends die Hoffnung!
    eisenherz
    Wann entschuldigt man sich für Hetzjagd gegen Ungeimpfte?
    Ricarda Lang: “Werden wir nicht!”
    https://report24.news/wann-entschuldigt-man-sich-fuer-hetzjagd-gegen-ungeimpfte-ricarda-lang-werden-wir-nicht/?feed_id=33019


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    • Der Rechtsstaat: Virale Angriffe auf den Rechtsstaat
      Erstausstrahlung: 29.09.2023 10:05 Uhr

      Paracelsus sagte: Die Dosis macht das Gift. Die körperliche Integrität der Menschen in unseren Rechtsstaaten in der Schweiz, Deutschland und in Österreich war und ist weiterhin Angriffen ausgesetzt. Anhand mehrerer Entscheidungen vor Gericht lässt sich im Gespräch mit Carlos A. Gebauer nachvollziehen, wie die unterschiedlichen Gerichte weiter mit „dem Virus“ zu kämpfen haben. Dirk Sattelmaier führt sein Dienst in die Gerichtssäle der gesamten Republik. Von seinen Erlebnissen, von Stilblüten oder auch Symptomen eines angegriffenen Rechtsstaats berichtet er am Beispiel von aktuellen Fällen. Dr. Beate Sibylle Pfeil gehörte zu einem Expertengremium des Europarates. Sie referierte in Straßburg und spricht mit uns über virulente Angriffe auf den Rechtsstaat von innen und von supranationaler Ebene; das Gegengift suchen wir in dieser Sendung.

      Wie der Redaktion bekannt geworden ist, können sich betroffene Soldaten bei der Good Governance Gewerkschaft melden, die das Thema aktuell aufarbeitet.

    • Der Rechtsstaat: Das Gesetz als Monstrum
      Erstausstrahlung: 22.09.2023 10:00 Uhr

      Der Gesetzgeber arbeitet bei der Kontrolle abweichender Meinungen monströs und damit ebenso maßstablos wie ungeheuerlich, was die Ausführenden am liebsten nicht zur Kenntnis nehmen. Die Anwältin für Medienrecht Dr. Kirsten König hat Daniele Ganser erfolgreich gegen ein öffentliches Äußerungsverbot vertreten und stellt die juristisch schwer zu fassenden Formen der Meinungskontrolle vor. Ulrich Fischer, Rechtsanwalt und Rechtskritiker, spricht über das Hinweisgeberschutzgesetz, ein Monstrum von 60.000 Zeichen über etwas, das zuvor § 612a BGB erledigt hat, und Artur Terekhov kommentiert die Verhandlung und Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts über eine Programmbeschwerde gegen einseitige und unausgewogene Corona-Berichterstattung der SRG. Schließlich erklärt Volker Loeschner, Anwalt für Medizinrecht in Berlin, seinen mühsamen Kampf um tatsachengetreue Entscheidung über Impfschäden und die gewaltsamen Erledigungsstrategien in erster Instanz.   
      Moderation: Thomas-Michael Seibert

    • Der Rechtsstaat: Respektansprüche gegen den Gewaltmonopolisten
      Erstausstrahlung: 15.09.2023 10:05 Uhr

      In dieser Folge des „Rechtsstaats“ fragen wir nach gesellschaftlichen Grundlagen eines funktionierenden Rechtsstaats. Denn der Rechtsstaat ist nicht einfach nur ein Staat mit Machtmitteln, sondern eine in das und an das Recht gebundene menschliche Organisation. Diese Bindung hat ihre Konsequenzen: Staatliche Stellen haben gesellschaftliche Kräfte im Vorhinein bei der Normsetzung zu respektieren. Und sie haben Bürger im Vollzug dieser Normen ebenso im Nachhinein zu respektieren. Inwieweit diese Respekt gebietende, abwehrende Garantiefunktion der Grundrechte in jüngerer Vergangenheit in Vergessenheit geraten ist und in welchem Maße selbst traditionell heilige Räume inzwischen von staatlichem Vollzugshandeln betreten werden, erörtern wir mit den Rechtsanwälten Herbert P. Schons aus Duisburg und Ralf Ludwig aus Frose. In seinem Kommentar stellt Rechtsanwalt Ulrich Fischer aus Frankfurt am Main Fragen nach der Qualität der aktuellen Rechtsprechung.
      Moderation: Carlos A. Gebauer

    • Der Rechtsstaat: Politische Justiz und gesellschaftliche Solidarität
      Erstausstrahlung: 08.09.2023 10:00 Uhr

      Die Gewaltenteilung ist ein tragendes Prinzip des Rechtsstaats. Abendessen des Bundesverfassungsgerichts im Kanzleramt werfen diesbezüglich aber Fragen auf. Carlos Gebauer berichtet über eine fundierte Kritik an den Entscheidungen des höchsten Gerichts. Mit Ulrich Fischer beleuchtet Besonderheiten der „Bundespressekonferenz“ und ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin, das dem Journalisten Florian Warweg doch noch Zutritt in diesen Kreis von Journalisten gewährt. Immer wieder stellen sich Fragen der Einflussnahme der Regierenden und Behörden auf gerichtliche Verfahren und behördliche Entscheidungen. Prof. Jan Bockemühl bespricht sogenannte Strickfehler im Gesetz. Diese zu schließen würde die Möglichkeiten politischer Einflussnahme reduzieren. Dirk Sattelmaier ermöglicht einen Blick in den Justizalltag und berichtet von einem neuen Tatbestand der Strafzumessung: „unterlassene gesellschaftliche Solidarität“. Moderation: Michael R. Moser

    • Der Rechtsstaat: Widersprüche
      Erstausstrahlung: 01.09.2023 10:05 Uhr

      Der Rechtsstaat ist voller Widersprüche. Auch wenn es das Recht der Presse ist, Missstände und Verfehlungen der Amtsträger öffentlich zu machen, gibt es kein Recht, Uraltgeschichten skandalträchtig aufzumachen. Den versuchten Rufmord an Hubert Aiwanger kommentiert Michael Moser. Nicht nur Deutschland, auch die Schweiz erfährt, dass willkürliche Selbstbestimmung zu unwillkürlicher Fremdbestimmung führt. Rechtsanwalt Dr. Dieter Aebi gibt Auskunft über den Kündigungsschutzprozess eines Lehrers, der sich weigerte, ein Mädchen mit Jungennamen anzusprechen. Ulrich Fischer berichtet im Anschluss über die Lage in Deutschland und kommentiert die Bußgelddrohungen im geplanten sogenannten Selbstbestimmungsgesetz. Im abschließenden Interview berichtet die Strafrichterin Dr. Clivia v. Dewitz über die jüngste Weigerung des Bundesverfassungsgerichts, im Betäubungsmittelrecht den Begriff der „nicht geringen Menge“ zu bestimmen, und kommentiert die Pläne zur Cannabis-Legalisierung. Moderation: Thomas-Michael Seibert

    • Der Rechtsstaat: Hat der Rechtsstaat in der Ausnahmesituation der Corona-Panik Maß und Mitte verloren?
      Erstausstrahlung: 25.08.2023 10:05 Uhr

      Rechtsanwalt Sebastian Lucenti erörtert im Gespräch die Grundlagen der Corona-Normgebung. Rechtsanwalt Michael R. Moser beleuchtet kommentierend rechtliche und rechtspolitische Reaktionen auf Straftaten von Zuwanderern. Mit Rechtsanwalt Dr. Stefan Tierel diskutieren wir die Frage nach strafrechtlichen Strafzumessungserwägungen. Und der Schweizer Kollege Artur Terekhov erläutert, wie intensiv staatliche Verwaltung Eingriffe in Grundrechte begründen sollte. Moderation: Carlos A. Gebauer