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    Erstausstrahlung: Freitag, 14. Juli 2023, 10:00 Uhr
    (Wdh.16:05, 21:05)

    Der Rechtsstaat: Aufarbeitung und Haftung

    • Das Rechtssystem hat unter anderem die Aufgabe, diejenigen Menschen zu schützen, die sich anständig verhalten. Im Gespräch mit Prof. Dr. Jörg Benedict geht es um die Erfahrungen aus Aufarbeitungsprozessen, wenn Staaten ihren Schutz- und Gewährfunktionen gegenüber Bürgern nicht entsprochen haben. Im Laufe dieser Aufarbeitungsprozesse stellt sich die Frage, ob Politiker für fehlerhaftes und schädliches Verhalten haften. Annette Heinisch zieht hierbei Parallelen aus dem Wirtschaftsrecht. In einem Kommentar befasst sich Alexander Christ mit dem Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts, die Abstimmung über das Heizungsgesetz der deutschen Regierung zu stoppen. Und aus diesem aktuellen Anlass fragt Ulrich Fischer in seinem Beitrag, wie schnell oder langsam Prozesse in der Justiz gehen müssen, um zum richtigen Recht zu finden. Moderation: Carlos A. Gebauer

    Kommentare
    Exilant
    Zum Beitrag von Fr Heinisch: Das oberste Ziel eines Unternehmens ist die Unternehmenssic herung, nicht der kurzfristige Erfolg. Und nun übertrage man das mal auf das Selbstverständnis eines Politikers.

    BWL unterscheidet zwischen echten Entscheidungen und unechten Entscheidungen. Routineentschei dungen sind unechte Entscheidungen. Beispiel Entscheidungssp ielraum des Beamten. Echte Entscheidungen hingegen sind Entscheidungen unter Unsicherheit, Risikoentscheid ungen also. Unternehmensführer sind in der Regel ausgebildet und qualifiziert, Risikoentscheid ungen methodisch zu analysieren zu bewerten. Im Unterschied zu Politikern, die mit wenigen Ausnahmen über keine fachliche Ausbildung oder berufliche Praxis verfügen. Verantwortliche Entscheidungstr äger in einem Unternehmen beherrschen die Methotiken der Entscheidungsfi ndung im Verbund mit Experten aus Vertrieb, Marketing, Entwicklung, Produktion etc und hauseigene LA.
    Letzteres steht dem Minister zwar auch zur Verfügung, die Frage ist nur, wer ihn berät und ob er versteht, was ihm vorgetragen wird ( siehe Graichenaffäre). Für die Entscheidung des Hauses soll der verantwortliche Politiker somit vollumfänglich haften, zivilrechtlich und strafrechtlich, denn schließlich hat er sich für das Amt beworben und kann sich nicht herausreden. Das kann der Unternehmensführer auch nicht, ansonsten hätte er den Job nicht übernehmen dürfen, wohlwissend, daß er nicht qualifiziert ist.

    Weiss
    Danke sehr für diesen Beitrag. Wie immer schwere Kost. Weil das Rechtsempfinden in der normalen Bevölkerung sehr einfach ist. Mein Mann hat in Bezug seines Baugewerbes mal ein Gerichtsurteil hinnehmen müssen. Er hat sehr viel Geld für geleistete Arbeit verloren. Die Richterin sagte ihm; aus moralischer Sicht müsste ich Ihnen recht geben, nur Moral zählt bei der Beurteilung nicht. Wobei wir die Richterin persönlich nicht verurteilen. Aber das Vertrauen in die Rechtssprechung hat sehr gelitten. Und wenn ich die Rechtssprechung bezüglich der Coronaaufarbeit ung und Klimaterroriste n sehe erst recht. Bitte weitere Beiträge. Damit der Bürger es vielleicht verstehen kann. Grüße aus der Oberlausitz ❤️

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    • Der Rechtsstaat: Das Gesetz als Monstrum
      Erstausstrahlung: 22.09.2023 10:00 Uhr

      Der Gesetzgeber arbeitet bei der Kontrolle abweichender Meinungen monströs und damit ebenso maßstablos wie ungeheuerlich, was die Ausführenden am liebsten nicht zur Kenntnis nehmen. Die Anwältin für Medienrecht Dr. Kirsten König hat Daniele Ganser erfolgreich gegen ein öffentliches Äußerungsverbot vertreten und stellt die juristisch schwer zu fassenden Formen der Meinungskontrolle vor. Ulrich Fischer, Rechtsanwalt und Rechtskritiker, spricht über das Hinweisgeberschutzgesetz, ein Monstrum von 60.000 Zeichen über etwas, das zuvor § 612a BGB erledigt hat, und Artur Terekhov kommentiert die Verhandlung und Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts über eine Programmbeschwerde gegen einseitige und unausgewogene Corona-Berichterstattung der SRG. Schließlich erklärt Volker Loeschner, Anwalt für Medizinrecht in Berlin, seinen mühsamen Kampf um tatsachengetreue Entscheidung über Impfschäden und die gewaltsamen Erledigungsstrategien in erster Instanz.   
      Moderation: Thomas-Michael Seibert

    • Der Rechtsstaat: Respektansprüche gegen den Gewaltmonopolisten
      Erstausstrahlung: 15.09.2023 10:05 Uhr

      In dieser Folge des „Rechtsstaats“ fragen wir nach gesellschaftlichen Grundlagen eines funktionierenden Rechtsstaats. Denn der Rechtsstaat ist nicht einfach nur ein Staat mit Machtmitteln, sondern eine in das und an das Recht gebundene menschliche Organisation. Diese Bindung hat ihre Konsequenzen: Staatliche Stellen haben gesellschaftliche Kräfte im Vorhinein bei der Normsetzung zu respektieren. Und sie haben Bürger im Vollzug dieser Normen ebenso im Nachhinein zu respektieren. Inwieweit diese Respekt gebietende, abwehrende Garantiefunktion der Grundrechte in jüngerer Vergangenheit in Vergessenheit geraten ist und in welchem Maße selbst traditionell heilige Räume inzwischen von staatlichem Vollzugshandeln betreten werden, erörtern wir mit den Rechtsanwälten Herbert P. Schons aus Duisburg und Ralf Ludwig aus Frose. In seinem Kommentar stellt Rechtsanwalt Ulrich Fischer aus Frankfurt am Main Fragen nach der Qualität der aktuellen Rechtsprechung.
      Moderation: Carlos A. Gebauer

    • Der Rechtsstaat: Politische Justiz und gesellschaftliche Solidarität
      Erstausstrahlung: 08.09.2023 10:00 Uhr

      Die Gewaltenteilung ist ein tragendes Prinzip des Rechtsstaats. Abendessen des Bundesverfassungsgerichts im Kanzleramt werfen diesbezüglich aber Fragen auf. Carlos Gebauer berichtet über eine fundierte Kritik an den Entscheidungen des höchsten Gerichts. Mit Ulrich Fischer beleuchtet Besonderheiten der „Bundespressekonferenz“ und ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin, das dem Journalisten Florian Warweg doch noch Zutritt in diesen Kreis von Journalisten gewährt. Immer wieder stellen sich Fragen der Einflussnahme der Regierenden und Behörden auf gerichtliche Verfahren und behördliche Entscheidungen. Prof. Jan Bockemühl bespricht sogenannte Strickfehler im Gesetz. Diese zu schließen würde die Möglichkeiten politischer Einflussnahme reduzieren. Dirk Sattelmaier ermöglicht einen Blick in den Justizalltag und berichtet von einem neuen Tatbestand der Strafzumessung: „unterlassene gesellschaftliche Solidarität“. Moderation: Michael R. Moser

    • Der Rechtsstaat: Widersprüche
      Erstausstrahlung: 01.09.2023 10:05 Uhr

      Der Rechtsstaat ist voller Widersprüche. Auch wenn es das Recht der Presse ist, Missstände und Verfehlungen der Amtsträger öffentlich zu machen, gibt es kein Recht, Uraltgeschichten skandalträchtig aufzumachen. Den versuchten Rufmord an Hubert Aiwanger kommentiert Michael Moser. Nicht nur Deutschland, auch die Schweiz erfährt, dass willkürliche Selbstbestimmung zu unwillkürlicher Fremdbestimmung führt. Rechtsanwalt Dr. Dieter Aebi gibt Auskunft über den Kündigungsschutzprozess eines Lehrers, der sich weigerte, ein Mädchen mit Jungennamen anzusprechen. Ulrich Fischer berichtet im Anschluss über die Lage in Deutschland und kommentiert die Bußgelddrohungen im geplanten sogenannten Selbstbestimmungsgesetz. Im abschließenden Interview berichtet die Strafrichterin Dr. Clivia v. Dewitz über die jüngste Weigerung des Bundesverfassungsgerichts, im Betäubungsmittelrecht den Begriff der „nicht geringen Menge“ zu bestimmen, und kommentiert die Pläne zur Cannabis-Legalisierung. Moderation: Thomas-Michael Seibert

    • Der Rechtsstaat: Hat der Rechtsstaat in der Ausnahmesituation der Corona-Panik Maß und Mitte verloren?
      Erstausstrahlung: 25.08.2023 10:05 Uhr

      Rechtsanwalt Sebastian Lucenti erörtert im Gespräch die Grundlagen der Corona-Normgebung. Rechtsanwalt Michael R. Moser beleuchtet kommentierend rechtliche und rechtspolitische Reaktionen auf Straftaten von Zuwanderern. Mit Rechtsanwalt Dr. Stefan Tierel diskutieren wir die Frage nach strafrechtlichen Strafzumessungserwägungen. Und der Schweizer Kollege Artur Terekhov erläutert, wie intensiv staatliche Verwaltung Eingriffe in Grundrechte begründen sollte. Moderation: Carlos A. Gebauer

    • Der Rechtsstaat: Nach- und Nebenwirkungen der Corona-Zeit
      Erstausstrahlung: 18.08.2023 10:00 Uhr

      In der Zeit des Corona-Regimes war für manche das Internet der einzige verbliebene Ort, die eigene Meinung zu artikulieren – mit teilweise gravierenden Nachwirkungen. Im Gespräch mit Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier geht Michael R. Moser einem Fall nach, bei dem eine kritische Frage einer Patientin im Internet zu einem Strafbefehl wegen Volksverhetzung führte. Tobias Ulbrich berichtet im Interview als Vertreter vor Gericht von überraschend verstorbenen Impfgeschädigten und eilends verbrannten Leichen, einer Vielzahl von Fehlern in den Impfstoffen und dem Umstand, dass die Bundesrepublik die Impfstoffhersteller von den Kosten der Gerichtsverfahren freistellt. Prof. Katrin Gierhake bespricht mit dem Rechtsstaat auf Kontrafunk die Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei der Behandlung mit mRNA-Impfarzneien und die Besonderheiten der sogenannten Neulandmethode.
      Moderation: Michael R. Moser