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    Freitag, 14. Juli 2023, 10:00 Uhr
    Freitag, 14. Juli 2023, 10:00 Uhr
    (Wdh.16:05, 21:05)

    Der Rechtsstaat: Aufarbeitung und Haftung

    • Das Rechtssystem hat unter anderem die Aufgabe, diejenigen Menschen zu schützen, die sich anständig verhalten. Im Gespräch mit Prof. Dr. Jörg Benedict geht es um die Erfahrungen aus Aufarbeitungsprozessen, wenn Staaten ihren Schutz- und Gewährfunktionen gegenüber Bürgern nicht entsprochen haben. Im Laufe dieser Aufarbeitungsprozesse stellt sich die Frage, ob Politiker für fehlerhaftes und schädliches Verhalten haften. Annette Heinisch zieht hierbei Parallelen aus dem Wirtschaftsrecht. In einem Kommentar befasst sich Alexander Christ mit dem Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts, die Abstimmung über das Heizungsgesetz der deutschen Regierung zu stoppen. Und aus diesem aktuellen Anlass fragt Ulrich Fischer in seinem Beitrag, wie schnell oder langsam Prozesse in der Justiz gehen müssen, um zum richtigen Recht zu finden. Moderation: Carlos A. Gebauer

    Kommentare
    Exilant
    Zum Beitrag von Fr Heinisch: Das oberste Ziel eines Unternehmens ist die Unternehmenssic herung, nicht der kurzfristige Erfolg. Und nun übertrage man das mal auf das Selbstverständnis eines Politikers.

    BWL unterscheidet zwischen echten Entscheidungen und unechten Entscheidungen. Routineentschei dungen sind unechte Entscheidungen. Beispiel Entscheidungssp ielraum des Beamten. Echte Entscheidungen hingegen sind Entscheidungen unter Unsicherheit, Risikoentscheid ungen also. Unternehmensführer sind in der Regel ausgebildet und qualifiziert, Risikoentscheid ungen methodisch zu analysieren zu bewerten. Im Unterschied zu Politikern, die mit wenigen Ausnahmen über keine fachliche Ausbildung oder berufliche Praxis verfügen. Verantwortliche Entscheidungstr äger in einem Unternehmen beherrschen die Methotiken der Entscheidungsfi ndung im Verbund mit Experten aus Vertrieb, Marketing, Entwicklung, Produktion etc und hauseigene LA.
    Letzteres steht dem Minister zwar auch zur Verfügung, die Frage ist nur, wer ihn berät und ob er versteht, was ihm vorgetragen wird ( siehe Graichenaffäre). Für die Entscheidung des Hauses soll der verantwortliche Politiker somit vollumfänglich haften, zivilrechtlich und strafrechtlich, denn schließlich hat er sich für das Amt beworben und kann sich nicht herausreden. Das kann der Unternehmensführer auch nicht, ansonsten hätte er den Job nicht übernehmen dürfen, wohlwissend, daß er nicht qualifiziert ist.

    Weiss
    Danke sehr für diesen Beitrag. Wie immer schwere Kost. Weil das Rechtsempfinden in der normalen Bevölkerung sehr einfach ist. Mein Mann hat in Bezug seines Baugewerbes mal ein Gerichtsurteil hinnehmen müssen. Er hat sehr viel Geld für geleistete Arbeit verloren. Die Richterin sagte ihm; aus moralischer Sicht müsste ich Ihnen recht geben, nur Moral zählt bei der Beurteilung nicht. Wobei wir die Richterin persönlich nicht verurteilen. Aber das Vertrauen in die Rechtssprechung hat sehr gelitten. Und wenn ich die Rechtssprechung bezüglich der Coronaaufarbeit ung und Klimaterroriste n sehe erst recht. Bitte weitere Beiträge. Damit der Bürger es vielleicht verstehen kann. Grüße aus der Oberlausitz ❤️

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