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    Erstausstrahlung: Freitag, 30. Juni 2023, 10:00 Uhr
    (Wdh.16:05, 21:05)

    Der Rechtsstaat: Im Gerichtssaal

    • Im Spitzenkommentar befasst sich Michael Moser mit dem Bildungsauftrag des Staatsrundfunks und seiner angeblichen Ausgewogenheit, die er anhand einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg und einer darauf folgenden Verfassungsbeschwerde kommentiert. Arne Varwig-Brückmann, Strafverteidiger in Frankfurt am Main, schildert Verteidigerhandeln im Gerichtssaal, und Ulrich Fischer prüft in einer Kolumne die Anforderungen an die Qualität der Rechtsprechung. Abschließend informiert Karin Hark, Vorsitzende Richterin am Landgericht in Mannheim, über die Wirkungen der neu entstandenen Digitaltechnik bei Gericht und in der Verhandlung. Moderation: Prof. Dr. Thomas-M. Seibert 

    Kommentare
    Jürgen IFR
    Jedes Gericht mit seinen juristischen Darstellern ist nichts weiter als ein kriminelles Theater, weil es wesentliche Entscheidungsin formationen kategorisch ausschließt. Nämlich Kenntnisse des Grundgesetzes, der völkerrechtl ichen Verträge (AEMR, EMRK, Genfer Abkommen, Nürnberger Kodex, Pariser Verträge, UN-Resolutionen). Durch systematische Unkenntnis der Normenhierarchi e ist jedes Gericht für Menschen ein Ort, der Gefahr für Leben und Freiheit organisiert und unverhandelbare , unveräußerliche Grundrechte zur Verhandlungs-SACHE von Geschäftemachern macht. Diese Geschäftemacher sind selber diejenigen, die über IHREN Gewinn entscheiden!

    Auch die Gesetzgebung ist nicht ohne!
    Es kann von keiner einzigen politischen Partei ein Demokratienachw eis erbracht werden, denn jene sind dafür konstruiert einen rechtsfreien Raum* ohne jegliche Haftung inc. Freistellung von Verfolgung für kriminelle Vereinigungen** zu bilden. … fernab vom Artikel 38 GG!!!
    Ob links, mittig, rechts, Koalition, Opposition, dafür oder dagegen ist nur Theater für Gläubige, damit man sich bis zum nächsten Mal mit dem Wahlverhalten “abstrafen ” amüsieren kann, während alles so bleibt wie es ist - nur die Oppositionsroll e kommt der bisherigen Regierung zu. Willkommen im politischen Karussell.
    Aus diesem Ineinanderzuwir ken (Insichgeschäfte!) entstehen dann die Rahmenbedingung en die ein Zusammenleben mit planmäßigen Beraubungen, Notständen und Konflikten schaffen.
    *PartG § 37 i.V.m BGB §54 i.V.m. StGB § 129

    Lao_Youtai
    Den "Demokratiebeitr ag" für teilweise bewusste Fehlinformation en und unglaublich schlechtes Medienhandwerk ist eine Bereicherungsst euer für staatskonforme Ideologen.
    Wenigsten muss ich in einer fernen Diktatur diese "Steuer" nicht bezahlen.Hier ist tendenziöses Fernsehen kostenlos und nicht von überwiegend Gestörten getragen. Es ist in der Summe deutlich lebensfroher.

    Weiss
    Danke sehr für diese sehr gute Sendereihe. Es ist zwar schwere Kost, trotzdem sehr interessant. Was die Zwangsgebühren der GEZ betrifft, bin ich schon sehr lange am Überlegen, was ich dagegen tun kann. Ich fühle mich als Bürger dieses Landes nicht nur desinformiert, sondern auch diffamiert. Nur weil ich hinterfrage und mich bei Alternativen Medien informieren muss, um Antworten zu bekommen. Es wäre sehr wichtig näher darauf einzugehen. Sehr gerne würde ich meine Zwangsgebühren auf alternative Medien umleiten. Herzliche Grüße aus der Oberlausitz/Sachen, mit der Bitte um Hilfestellung oder einen Vorschlag. 🙏
    Exilant
    Mir gefällt die ruhige und unaufgeregte Art der Moderation in der Ausgabe von heute. Auch wenn es keine Live-Sendung ist sondern eine Konserve, so hoffte ich zumindest vor Beginn der Sendung, das Thema stünde im Zusammenhang mit dem Skandalprozeß in Bochum. Nichtsdestoweni ger wäre mein Wunsch, Prozeßbetrug als mittlerweile sattsam bekanntes Phänomen in politischen Prozessen in einer der nächsten Ausgaben zu thematisieren. Danke.

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    • Der Rechtsstaat: Das Gesetz als Monstrum
      Erstausstrahlung: 22.09.2023 10:00 Uhr

      Der Gesetzgeber arbeitet bei der Kontrolle abweichender Meinungen monströs und damit ebenso maßstablos wie ungeheuerlich, was die Ausführenden am liebsten nicht zur Kenntnis nehmen. Die Anwältin für Medienrecht Dr. Kirsten König hat Daniele Ganser erfolgreich gegen ein öffentliches Äußerungsverbot vertreten und stellt die juristisch schwer zu fassenden Formen der Meinungskontrolle vor. Ulrich Fischer, Rechtsanwalt und Rechtskritiker, spricht über das Hinweisgeberschutzgesetz, ein Monstrum von 60.000 Zeichen über etwas, das zuvor § 612a BGB erledigt hat, und Artur Terekhov kommentiert die Verhandlung und Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts über eine Programmbeschwerde gegen einseitige und unausgewogene Corona-Berichterstattung der SRG. Schließlich erklärt Volker Loeschner, Anwalt für Medizinrecht in Berlin, seinen mühsamen Kampf um tatsachengetreue Entscheidung über Impfschäden und die gewaltsamen Erledigungsstrategien in erster Instanz.   
      Moderation: Thomas-Michael Seibert

    • Der Rechtsstaat: Respektansprüche gegen den Gewaltmonopolisten
      Erstausstrahlung: 15.09.2023 10:05 Uhr

      In dieser Folge des „Rechtsstaats“ fragen wir nach gesellschaftlichen Grundlagen eines funktionierenden Rechtsstaats. Denn der Rechtsstaat ist nicht einfach nur ein Staat mit Machtmitteln, sondern eine in das und an das Recht gebundene menschliche Organisation. Diese Bindung hat ihre Konsequenzen: Staatliche Stellen haben gesellschaftliche Kräfte im Vorhinein bei der Normsetzung zu respektieren. Und sie haben Bürger im Vollzug dieser Normen ebenso im Nachhinein zu respektieren. Inwieweit diese Respekt gebietende, abwehrende Garantiefunktion der Grundrechte in jüngerer Vergangenheit in Vergessenheit geraten ist und in welchem Maße selbst traditionell heilige Räume inzwischen von staatlichem Vollzugshandeln betreten werden, erörtern wir mit den Rechtsanwälten Herbert P. Schons aus Duisburg und Ralf Ludwig aus Frose. In seinem Kommentar stellt Rechtsanwalt Ulrich Fischer aus Frankfurt am Main Fragen nach der Qualität der aktuellen Rechtsprechung.
      Moderation: Carlos A. Gebauer

    • Der Rechtsstaat: Politische Justiz und gesellschaftliche Solidarität
      Erstausstrahlung: 08.09.2023 10:00 Uhr

      Die Gewaltenteilung ist ein tragendes Prinzip des Rechtsstaats. Abendessen des Bundesverfassungsgerichts im Kanzleramt werfen diesbezüglich aber Fragen auf. Carlos Gebauer berichtet über eine fundierte Kritik an den Entscheidungen des höchsten Gerichts. Mit Ulrich Fischer beleuchtet Besonderheiten der „Bundespressekonferenz“ und ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin, das dem Journalisten Florian Warweg doch noch Zutritt in diesen Kreis von Journalisten gewährt. Immer wieder stellen sich Fragen der Einflussnahme der Regierenden und Behörden auf gerichtliche Verfahren und behördliche Entscheidungen. Prof. Jan Bockemühl bespricht sogenannte Strickfehler im Gesetz. Diese zu schließen würde die Möglichkeiten politischer Einflussnahme reduzieren. Dirk Sattelmaier ermöglicht einen Blick in den Justizalltag und berichtet von einem neuen Tatbestand der Strafzumessung: „unterlassene gesellschaftliche Solidarität“. Moderation: Michael R. Moser

    • Der Rechtsstaat: Widersprüche
      Erstausstrahlung: 01.09.2023 10:05 Uhr

      Der Rechtsstaat ist voller Widersprüche. Auch wenn es das Recht der Presse ist, Missstände und Verfehlungen der Amtsträger öffentlich zu machen, gibt es kein Recht, Uraltgeschichten skandalträchtig aufzumachen. Den versuchten Rufmord an Hubert Aiwanger kommentiert Michael Moser. Nicht nur Deutschland, auch die Schweiz erfährt, dass willkürliche Selbstbestimmung zu unwillkürlicher Fremdbestimmung führt. Rechtsanwalt Dr. Dieter Aebi gibt Auskunft über den Kündigungsschutzprozess eines Lehrers, der sich weigerte, ein Mädchen mit Jungennamen anzusprechen. Ulrich Fischer berichtet im Anschluss über die Lage in Deutschland und kommentiert die Bußgelddrohungen im geplanten sogenannten Selbstbestimmungsgesetz. Im abschließenden Interview berichtet die Strafrichterin Dr. Clivia v. Dewitz über die jüngste Weigerung des Bundesverfassungsgerichts, im Betäubungsmittelrecht den Begriff der „nicht geringen Menge“ zu bestimmen, und kommentiert die Pläne zur Cannabis-Legalisierung. Moderation: Thomas-Michael Seibert

    • Der Rechtsstaat: Hat der Rechtsstaat in der Ausnahmesituation der Corona-Panik Maß und Mitte verloren?
      Erstausstrahlung: 25.08.2023 10:05 Uhr

      Rechtsanwalt Sebastian Lucenti erörtert im Gespräch die Grundlagen der Corona-Normgebung. Rechtsanwalt Michael R. Moser beleuchtet kommentierend rechtliche und rechtspolitische Reaktionen auf Straftaten von Zuwanderern. Mit Rechtsanwalt Dr. Stefan Tierel diskutieren wir die Frage nach strafrechtlichen Strafzumessungserwägungen. Und der Schweizer Kollege Artur Terekhov erläutert, wie intensiv staatliche Verwaltung Eingriffe in Grundrechte begründen sollte. Moderation: Carlos A. Gebauer

    • Der Rechtsstaat: Nach- und Nebenwirkungen der Corona-Zeit
      Erstausstrahlung: 18.08.2023 10:00 Uhr

      In der Zeit des Corona-Regimes war für manche das Internet der einzige verbliebene Ort, die eigene Meinung zu artikulieren – mit teilweise gravierenden Nachwirkungen. Im Gespräch mit Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier geht Michael R. Moser einem Fall nach, bei dem eine kritische Frage einer Patientin im Internet zu einem Strafbefehl wegen Volksverhetzung führte. Tobias Ulbrich berichtet im Interview als Vertreter vor Gericht von überraschend verstorbenen Impfgeschädigten und eilends verbrannten Leichen, einer Vielzahl von Fehlern in den Impfstoffen und dem Umstand, dass die Bundesrepublik die Impfstoffhersteller von den Kosten der Gerichtsverfahren freistellt. Prof. Katrin Gierhake bespricht mit dem Rechtsstaat auf Kontrafunk die Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei der Behandlung mit mRNA-Impfarzneien und die Besonderheiten der sogenannten Neulandmethode.
      Moderation: Michael R. Moser