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  • Die aktuelle Nachrichten­ausgabe

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  • Die Morgenausgabe

    Erstausstrahlung: Freitag, 20. Oktober 2023, 10:00 Uhr
    (Wdh.16:05, 21:05)

    Der Rechtsstaat: Macht und Machtgefälle

    • „Die Bundesversammlung übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund aus.“ (Art. 148 Absatz 1 der Schweizer Bundesverfassung.) In der Schweiz wird am Sonntag der Nationalrat gewählt. Zwischen Abstimmungsmüdigkeit und der Bequemlichkeit der „Sofademokraten“ diskutieren wir das Wahlrecht als „Hochamt der Demokratie“ und den „magischen Moment“ an der Wahlurne mit Jürg Vollenweider und Ulrich Fischer. Carlos A. Gebauer führt uns in die Architektur von Gerichtsgebäuden und Gerichtssälen ein und betrachtet Justizpaläste und Funktionsbauten. Architektur als Mittel der Macht? Der Fall Michael Ballweg und „Querdenken 711“ ist Anlass für eine gründliche Analyse im Gespräch mit Alexander Christ und Dirk Sattelmaier. Das Landgericht Stuttgart hat der Staatsanwaltschaft die Grenzen aufgezeigt für ungenügende Ermittlungsarbeit: Wir erfahren aus erster Hand, was sich in Stuttgart im Gerichtssaal ereignet hat.
      Moderation: Michael R. Moser

    Kommentare
    Thomas Hechinger
    Der Bericht der Herren Christ und Sattelmaier über den Prozeß gegen Herrn Ballweg hat mich zutiefst erschüttert. Wie soll man als Bürger Vertrauen in eine solch voreingenommene Justiz haben! Da ist offenbar ein Richter, der sein Ding durchzieht, mögen die Anwälte argumentieren, wie sie wollen. Er denkt nicht nach, er bringt seine Argumente nicht vor, weder läßt er sich überzeugen noch rechtfertigt er seine Haltung mit stichhaltigen Gründen. Man muß das Ganze wohl als rechtsstaatlich e Farce bezeichnen. Vielleicht ist der 100-Prozent-Rechtsstaat ein nie erreichbares Ideal. Aber mindestens 80 Prozent sollten wir anstreben. 20 Prozent wie hier sind eindeutig zu wenig. Herrn Ballweg ist bitteres Unrecht widerfahren. Ich scheue mich nicht, vom größten Justizskandal in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg zu sprechen. Er bedarf dringend der Aufarbeitung, und die hier so offensichtlich rechtswidrig handelnden Personen der Justiz sind der Bestrafung zuzuführen. Dann aber bitte in einem 90-Prozent-Rechtsstaat. Mindestens.
    Knarfi
    Ich gehe erst dann wieder zu einer Wahl, wenn sie nicht mehr mit einer geheimen Stimmabgabe erfolgt und wenn die Briefwahl abgeschafft wurde, also nie mehr. Gerade die sogenannten geheimen Wahlen sind ein Scheinentor für beliebige Manipulationen. Wem seine Stimmabgabe wirklich wichtig ist, soll sich eben ein paar Tage Urlaub nehmen und nicht auf eine Briefwahl setzen. Gewählt wird an einem Tag und gut ist, zumindest für mich.

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    • Der Rechtsstaat: verdächtig oder unverdächtig?
      Erstausstrahlung: 01.12.2023 10:00 Uhr

      Unter Verdacht steht die Partei Alternative für Deutschland (AfD). Das Verwaltungsgericht Köln hat im März 2023 geurteilt, dass die Partei ein „Verdachtsfall“ sei und daher mit geheimdienstlichen Mitteln überwacht werden darf. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine Verhandlung in der Berufungsinstanz anberaumt auf Ende Februar 2024. Wir sprechen mit Rechtsanwalt Stephan Brandner aus Gera. Technischer Fortschritt ist per se unverdächtig: Von der Schreibmaschine mit Durchschlagpapier bis zu Legal Tech und KI. Jahrzehnte liegen zwischen diesen Momentaufnahmen in Rechtsanwaltskanzleien und dem Auftreten von Rechtsanwälten vor Gericht. Über die Auswirkungen reflektiert Rechtsanwalt Ulrich Fischer aus Frankfurt. Die Schweiz steht unter Verdacht: Der frühere Schweizer Bankier und Filmemacher Pascal Najadi aus Luzern hat mit seinem Film „Cutting off the head of the Snake of Geneva“ den Fokus darauf gelenkt, dass Einrichtungen wie die WHO, Gavi oder das WEF diplomatische Immunität, Beschlagnahme- und Steuerfreiheit sowie völlige Freizügigkeit im Geldverkehr genießen. Über die rechtsstaatlich höchst fragliche Sonderbehandlung diskutieren wir mit Rechtsanwalt Dr. Manuel Brandenberg aus Zug.

    • Der Rechtsstaat: Unterwerfungen, Unterstellungen und Nöte
      Erstausstrahlung: 24.11.2023 10:00 Uhr

      Im Gespräch mit Rechtsanwalt Tobias Ulbrich beleuchten wir Schadensersatzklagen gegen Hersteller von Impfarzneien und das eigenwillige Phänomen einer Justiz, die sich den Tatsachenfeststellungen von Behörden kritiklos unterwirft. Mit Rechtsanwalt Dr. Andreas Geipel erörtern wir, wie sich Gerichte im modernisierten ärztlichen Berufsrecht (und seiner Vorgreiflichkeit für strafrechtliche Fragen) verirren und ihre gewagten rechtlichen Thesen durch Tatsachenunterstellungen abstützen. Auch Arthur Terekhov kommentiert die Einstellung der Schweizer Gerichte zu einem ähnlichen Versuch, notfalls Argumenten in der Öffentlichkeit mehr Gewicht zu verleihen.

    • Der Rechtsstaat: Verschwendung, Verfassungsgericht, Gesundheit
      Erstausstrahlung: 17.11.2023 10:00 Uhr

      Das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. September 2023, wonach die Verträge des RBB unter anderem mit der juristischen Direktorin sittenwidrig und nichtig gewesen sind, untersucht der Arbeitsrechtler Ulrich Fischer. Privatdozent Dr. Ulrich Vosgerau analysiert Veränderungen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, und Carlos A. Gebauer widmet sich der Anwendung des § 278 StGB unter dem Gesichtspunkt eines richtigen Verständnisses von Gesundheit.

      Moderation: Thomas-Michael Seibert  

    • Der Rechtsstaat: Macht und Ohnmacht – Überforderung und Übergriffigkeiten
      Erstausstrahlung: 10.11.2023 10:00 Uhr

      Morgens um 6 Uhr klingelt die Staatsmacht an der Tür. Eine Hausdurchsuchung erlebte die Krankenschwester Sabrina Kollmorgen am 1. November in Berlin. Es wird ihr eine Beleidigung einer Staatsanwältin vorgeworfen. Mit Rechtsanwalt Chris Moser sprechen wir über Anlass und Grenzen einer Hausdurchsuchung und das „richtige Verhalten“ als Betroffener. Rechtsanwalt Andreas Holenstein hat sich zusammen mit seinem Kollegen Artur Terekhov mit einer Normenkontrollklage gegen die Übergriffigkeit der Polizei im Kanton Aargau gewehrt. Dort wurden automatisiert Kfz-Kennzeichen erfasst und in Echtzeit mit diversen Datenbanken abgeglichen; vom Eingriff in ihre Rechte erfuhren die Betroffenen überwiegend nichts. Macht hat unbestritten das Bundesverfassungsgericht. Form und Inhalt der Amtsführung geben Anlass zu kritischer Nachfrage, jüngst anlässlich eines weiteren informellen Treffens am 8. November mit der Bundesregierung. Über das, „was man nicht tut“, und andere Aspekte der Gewaltenteilung sprechen wir mit Prof. Dr. Thomas-Michael Seibert. Moderation: Michael R. Moser

    • Der Rechtsstaat: Über Verfolgungsgrenzen
      Erstausstrahlung: 03.11.2023 10:05 Uhr

      Rechtsanwalt Michael Moser hat die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfolgungsgrenze in Strafsachen beobachtet. Keine Grenze kennen die Anklagebehörden derzeit bei falscher Wortwahl in Corona-Angelegenheiten. Strafverteidiger Dirk Sattelmaier berichtet von seinen Erfahrungen mit Strafprozessen wegen Verharmlosung nach § 130 Abs. 3 StGB. Zu den Verfolgungspraktiken bei Verdacht auf Äußerungsdelikte wagt Rechtsanwalt Alexander Christ einen Zwischenruf aus Anlass der Verhaftung des Landtagsabgeordneten Daniel Halemba. Richter Dr. Manfred Kölsch gibt Auskunft über die neue europäische Praxis der Äußerungsgrenzen im DSA.   
      Moderation: Thomas-Michael Seibert

    • Der Rechtsstaat: Völker, Forscher, Vollzugsbeamte, Frauen und viel mehr
      Erstausstrahlung: 27.10.2023 10:05 Uhr

      Wenn Völkerrechtler sich den generellen Anwendungsvorrang vor allem einzelstaatlichen Recht anzumaßen anschicken, dann ist es Zeit für eine Souveränitätsinitiative. Artur Terekhov erläutert, wie man als Schweizer das Schweizer Recht stärkt und welche Schritte er dazu geht. Thomas Michael Seibert betrachtet einen Psychologieprofessor, der islamistische Straftäter im Gefängnis nach ihren Gedanken befragt hat und dann seine Aufzeichnungen an Strafverfolgungsbehörden herauszugeben hatte. Ulrich Fischer schließlich hat die neuesten Gesetze gelesen, die den überholten biblischen Dualismus von Mann und Frau überwinden und Geschlechtern wie Nichtgeschlechtern ihren paritätischen Platz im Geflecht der Werktätigen zuweisen – es sei denn, die Beteiligten entzögen sich dem im alljährlich registrierbaren Befindlichkeitsumschwung. Moderation: Carlos A. Gebauer