Der Rechtsstaat: Vom Corona-Fiasko
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Unter dem Titel „Corona“ haben Staat und Justiz eine Aufführung geboten und sind damit durchgefallen. Das nennt man ein Fiasko. Das fortdauernde Prozessfiasko schildert Dr. Andreas Geipel, Strafverteidiger in München, der zwei Ärzte vor den Landgerichten in Passau und Nürnberg wegen angeblich unrichtiger Maskenbefreiungsatteste verteidigt. Vom erlebten Fiasko der Impfpflicht in Österreich berichtet Mag. Andrea Steindl, und abschließend stellen wir mögliche Fallgestaltungen eines Rechtsinstituts vor, das plötzlich wieder aktuell geworden ist: das Hausrecht. Auf sogenanntes Hausrecht werden neuerdings selbstgemachte Corona-Gebote in Arztpraxen, Vereinen und Betrieben gestützt, die Rechtsanwalt Ulrich Fischer untersucht. Moderation: Thomas-Michael Seibert.
Zur Impfpflicht.
Ich bin der Meinung daß Art. 2 Satz 2 (Körperliche Unversehrtheit) eine Impfpflicht verbietet. Es müßte mir individuell Vorsatz und Kausalität nachgewiesen werden, damit ich gezwungen werden kann einem anderen Menschen nicht zu schaden und aktiv eine Handlung zu unterlassen. Ist dieser Gedanke falsch?
Zweitens, falls die Imfpung wirkt (sterile Immunität, Immunität und keine Nebenwirkungen) dann kann sich jeder schützen oder es sein lassen. Wirkt die Impfung nicht verbietet sich sowieso ein Impfpflicht. Leistet die Impfung sterile Immunität hat aber viele Nebenwirkungen sollte man auch niemanden zwingen sich dieser Gefahr auszusetzen. Daher ist eine Impfpflicht in jedem Fall unnötig. Ist dieser Gedanke auch falsch?
Ich bin ein Fan der Sendung, gibt sie mir Einblicke in eine fremde Welt, du aber jedem im Alltag dauernd betrifft.
der Gesetzgeber so sehr bauen, wie auf das Hausrecht. Ich hatte oft genug den Eindruck
gewonnen, daß in einem Rausch vorauseilenden Gehorsams damit rechtliche Vorgaben
gerne und breitwillig überboten worden sind. So dürfte es wohl auch wohl wieder für die
kommenden kalten Tage zu erwarten (und zu befürchten) sein. Grundsätzlich halte ich
dieses Besitzer-/Eigentümerrecht für ein hohes Gut - allerdings sollte und darf damit kein
"Schindluder" getrieben werden (s.o.). Was die Parlamentarier angeht, da war meine
Wahrnehmung immer wieder die, daß sie achselzuckend hinnahmen, wenn die Inhaber
des Hausrechts z.T. deutlich über ihre eigenen und weniger strengen Gesetzesvariant en
hinausgegangen sind. Meine böswillige Spekulation ist die, daß sie sogar stillschweigend
darauf spekuliert haben - Motto: "Kann man halt nichts machen". O doch, würde ich (als
Nichtjurist) sagen. Eine Gesetzespassage , die das Umgehen des Parlamentsbesch lusses
über das Hausrecht nicht zuläßt, dürfte doch überhaupt kein Problem darstellen. Wenn ich
das richtig sehe, gibt es dafür im BGB den Begriff "unabdingbar".
Das, lieber Herr Seibert, waren nur ein paar Gedanken zu einem Teilthema Ihrer Sendung,
der ich gerne von Anfang bis zum Ende zugehört habe. Vielen Dank.
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