Der Rechtsstaat: Respektansprüche gegen den Gewaltmonopolisten
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In dieser Folge des „Rechtsstaats“ fragen wir nach gesellschaftlichen Grundlagen eines funktionierenden Rechtsstaats. Denn der Rechtsstaat ist nicht einfach nur ein Staat mit Machtmitteln, sondern eine in das und an das Recht gebundene menschliche Organisation. Diese Bindung hat ihre Konsequenzen: Staatliche Stellen haben gesellschaftliche Kräfte im Vorhinein bei der Normsetzung zu respektieren. Und sie haben Bürger im Vollzug dieser Normen ebenso im Nachhinein zu respektieren. Inwieweit diese Respekt gebietende, abwehrende Garantiefunktion der Grundrechte in jüngerer Vergangenheit in Vergessenheit geraten ist und in welchem Maße selbst traditionell heilige Räume inzwischen von staatlichem Vollzugshandeln betreten werden, erörtern wir mit den Rechtsanwälten Herbert P. Schons aus Duisburg und Ralf Ludwig aus Frose. In seinem Kommentar stellt Rechtsanwalt Ulrich Fischer aus Frankfurt am Main Fragen nach der Qualität der aktuellen Rechtsprechung.
Moderation: Carlos A. Gebauer
Und immer wieder darf man hier einer Quintessenz aus Intellekt, Fachwissen, Respekt, Verständlichkeit und Offenheit beiwohnen.
Kritik habe ich bislang wahrlich noch keine, aber vielen Dank für das erneute Angebot, eine solche zu äußern, sehr geschätzter Herr Gebauer.
Meine Frau und ich haben beruflich permanent mit Richtern und (etwas seltener) Fachanwälten zu tun.
Noch scheint es mir so zu sein, dass Deutschland in den AGs und OLGs (ist aufgrund unserer berufl. Tätigkeit bedingt, dass es da wg. Sachen von Verfassungsrang keine LG-Ebene gibt) wirklich sehr besonnene, mit Erfahrung, Seriosität, sogar gerne auch mal Humor, und sehr gesundem Menschenverstan d ausgestattete Richter gibt! Ich möchte mich dem Kommentar von Herrn RA Fischer da auch AUSDRÜCKLICH anschließen. Die älteren/alten Hasen sind aus dem besten Holz geschnitzt.
Bei den Anwälten, tja, sitzen wir tätigkeitsbe dingt oft früher oder später in deren Fadenkreuz. Aber auch da gibt es ganz hervorragende Leute, die sich eben nicht zum Brüllbüttel ihrer Mandanten machen lassen, sondern sich auf die Sache fokussieren. Mein Gott, was haben wir schon Schreiben erhalten, worin sich Anwälte wie Fanboys/-girls ihrer Mandanten verhalten. Egal. Letztere waren (in unseren Fällen) in den vielen Dutzenden der Gerichtssachen allesamt erfolglos.
Ich denke mittlerweile, alles ist da eine Frage des fairen Umgangs miteinander.
Wirken und glauben wir weiter an unserem/n Rechtsstaat!
In den massenhaften Strafprozessen gegen mich "argumentierte" die BRD ausdrücklich, dass sie nicht zur Wahrheit verpflichtet wäre und dass ich keinerlei Recht auf Wahrheit hätte. Entscheidend war ganz ausdrücklich nur, dass ich mich dem Diktat unterwerfe: Ich sollte die häretische Sekte von "Vatikanum 2" als katholische Kirche bezeichnen. Das ist Zwang zum öffentliche n vollkommenen Glaubensabfall (Apostasie).
Zugegeben, das ist u. .a. auch im Widerspruch zum Grundrecht der Bekenntnisfreih eit. Aber was "Grundrechte" bedeuten, weiß jeder spätestens seit "Corona".
Das Gefühl, dass Verwerfungen im Rechtsstaat am Ende des Tages von diesem Bundesverfassun gsgericht geklärt und ausgeglichen werden, ist verloren gegangen.
Mit der Besetzung des Gerichts durch den aktuellen Präsidenten, der noch im Jahr 2013 Seit' an Seit' mit Angela Merkel für die CDU Wahlkampf betrieb (das Wahlplakat ist im Internet verfügbar) hat die Reputation dieses Gerichts in der Fachwelt schon gelitten.
Nach dem Abendessen mit der Bundeskanzlerin , den politisch anmutenden Entscheidungen zu "Bundesnotbremse ", dem "Klimabeschluss" und der "einrichtungsbez ogenen Impfpflicht" und der nicht mehr nachvollziehbar en Annahmepraxis des höchsten Deutschen Gerichts ist viel, sehr viel an Vertrauen verloren gegangen. Ob und wie das zurückerlangt werden kann, ist eine große Frage für den Rechtsstaat, wie die Rückkehr zu "rechtsstaatlich er Normalität" - "etwas mehr Kontra täte gut", wie dieser Kontrafunk - mit Argumenten, Rede und Gegenrede und viel Vernunft!
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