Skip to main content
  • Die aktuelle Nachrichten­ausgabe

  • Die Morgenausgabe

  • Die gestrige Abendausgabe

    Erstausstrahlung: Freitag, 15. September 2023, 10:05 Uhr
    (Wdh.16:05, 21:05)

    Der Rechtsstaat: Respektansprüche gegen den Gewaltmonopolisten

    • In dieser Folge des „Rechtsstaats“ fragen wir nach gesellschaftlichen Grundlagen eines funktionierenden Rechtsstaats. Denn der Rechtsstaat ist nicht einfach nur ein Staat mit Machtmitteln, sondern eine in das und an das Recht gebundene menschliche Organisation. Diese Bindung hat ihre Konsequenzen: Staatliche Stellen haben gesellschaftliche Kräfte im Vorhinein bei der Normsetzung zu respektieren. Und sie haben Bürger im Vollzug dieser Normen ebenso im Nachhinein zu respektieren. Inwieweit diese Respekt gebietende, abwehrende Garantiefunktion der Grundrechte in jüngerer Vergangenheit in Vergessenheit geraten ist und in welchem Maße selbst traditionell heilige Räume inzwischen von staatlichem Vollzugshandeln betreten werden, erörtern wir mit den Rechtsanwälten Herbert P. Schons aus Duisburg und Ralf Ludwig aus Frose. In seinem Kommentar stellt Rechtsanwalt Ulrich Fischer aus Frankfurt am Main Fragen nach der Qualität der aktuellen Rechtsprechung.
      Moderation: Carlos A. Gebauer

    Kommentare
    Kantapperkantapper
    Die Moderation in dieser Sendereihe ist schon ein Traum.
    Und immer wieder darf man hier einer Quintessenz aus Intellekt, Fachwissen, Respekt, Verständlichkeit und Offenheit beiwohnen.
    Kritik habe ich bislang wahrlich noch keine, aber vielen Dank für das erneute Angebot, eine solche zu äußern, sehr geschätzter Herr Gebauer.
    Meine Frau und ich haben beruflich permanent mit Richtern und (etwas seltener) Fachanwälten zu tun.
    Noch scheint es mir so zu sein, dass Deutschland in den AGs und OLGs (ist aufgrund unserer berufl. Tätigkeit bedingt, dass es da wg. Sachen von Verfassungsrang keine LG-Ebene gibt) wirklich sehr besonnene, mit Erfahrung, Seriosität, sogar gerne auch mal Humor, und sehr gesundem Menschenverstan d ausgestattete Richter gibt! Ich möchte mich dem Kommentar von Herrn RA Fischer da auch AUSDRÜCKLICH anschließen. Die älteren/alten Hasen sind aus dem besten Holz geschnitzt.
    Bei den Anwälten, tja, sitzen wir tätigkeitsbe dingt oft früher oder später in deren Fadenkreuz. Aber auch da gibt es ganz hervorragende Leute, die sich eben nicht zum Brüllbüttel ihrer Mandanten machen lassen, sondern sich auf die Sache fokussieren. Mein Gott, was haben wir schon Schreiben erhalten, worin sich Anwälte wie Fanboys/-girls ihrer Mandanten verhalten. Egal. Letztere waren (in unseren Fällen) in den vielen Dutzenden der Gerichtssachen allesamt erfolglos.
    Ich denke mittlerweile, alles ist da eine Frage des fairen Umgangs miteinander.
    Wirken und glauben wir weiter an unserem/n Rechtsstaat!

    Buchfunk
    Wie ist es in D um die Verdachtsberich terstattung bestellt? https://de.wikipedia.org/wiki/Petra_Reski
    Buchfunk
    Ihr müsst endlich Euer Augenmerk auf die diversen Mafien lenken. Schon 1993 gab es über 100 Pizzerien in D, die Geld für Cosa Nostra, Camorra, 'Ndrangheta und Sacra Corona Unita wuschen. Seit Jahrzehnten bittet die italienische Polizei deutsche Regierungen darum, gesetzlich vorzuschreiben, dass, wer eine Pizzeria eröffnet, nachweist, woher er das Startkapital hat. Aber das BKA rühmt sich, mehr Mafiatäter festzunehmen als Italien. Das sind alles kleine Fische, die großen Haie mahnen die dumme Petra Reska ab, wenn sie über ihre Machenschaften etwas schreibt (aber sie versucht es wenig, während auch unsere besten Journalisten wie Wendt, Klonovsky, Tichy, Kontrafunk wegschauen). Dass diese Sendereihe sich nicht mit der 'Ndrangheta befasst, ist entweder Inkompetenz oder Feigheit. Ein großes Problem in Italien ist, dass nach Sizilien viel zu junge, unerfahrene Richter geschickt werden. Da in der heutigen Sendung davon die Rede war, dass auch in Deutschland, das Alter der Richter immer niedriger wird, ist es besonders schmerzlich, dass beim Blick auf andere europäische Länder nicht nach Italien geblickt wurde.
    Pater Lingen
    Das Unrecht der BRD gegen die Kirche ist allgegenwärtig. Nazi-Richter und Nazi-Staatsanwälte, die gegen katholische Geistliche wie Pater Rupert Mayer vorgegangen sind, blieben im Amt. Die BRD behielt die Zwangszivilehe. Das Bundesverfassun gsgericht segnete den Konkordatsbruch der BRD-Regierung ab.
    In den massenhaften Strafprozessen gegen mich "argumentierte" die BRD ausdrücklich, dass sie nicht zur Wahrheit verpflichtet wäre und dass ich keinerlei Recht auf Wahrheit hätte. Entscheidend war ganz ausdrücklich nur, dass ich mich dem Diktat unterwerfe: Ich sollte die häretische Sekte von "Vatikanum 2" als katholische Kirche bezeichnen. Das ist Zwang zum öffentliche n vollkommenen Glaubensabfall (Apostasie).
    Zugegeben, das ist u. .a. auch im Widerspruch zum Grundrecht der Bekenntnisfreih eit. Aber was "Grundrechte" bedeuten, weiß jeder spätestens seit "Corona".

    Knarfi
    Lange Rede, kurzer Sinn. Für mich ist die BRD zu einem totalitären Staat mutiert, eine waschechte Diktatur. Wenn ich eine willkürliche Maßnahme nicht beachte und der Amtsträger das Übermaßverbot missachtet, so müsste gegen ihn und alle Menschen vorgegangen werden, die dieses Vergehen unterstützen. Das der Staat übergriffig wurde, war schon während der laufenden Plandemie klar und nicht erst jetzt. Es ist schwer auszuhalten, was aus diesem Land gemacht wurde, auf das man viele Jahrzehnte stolz war.
    GeorgeCowley
    Rechtsanwalt Herbert P. Schons sagt im Rechtsstaat auf Kontrafunk, das, was ich mir regelmäßig denke, wenn ich an das Gebäude des Bundesverfassun gsgerichts im Karlsruher Schloßbezirk passiere - "das ist nicht mehr mein Gericht".
    Das Gefühl, dass Verwerfungen im Rechtsstaat am Ende des Tages von diesem Bundesverfassun gsgericht geklärt und ausgeglichen werden, ist verloren gegangen.
    Mit der Besetzung des Gerichts durch den aktuellen Präsidenten, der noch im Jahr 2013 Seit' an Seit' mit Angela Merkel für die CDU Wahlkampf betrieb (das Wahlplakat ist im Internet verfügbar) hat die Reputation dieses Gerichts in der Fachwelt schon gelitten.

    Nach dem Abendessen mit der Bundeskanzlerin , den politisch anmutenden Entscheidungen zu "Bundesnotbremse ", dem "Klimabeschluss" und der "einrichtungsbez ogenen Impfpflicht" und der nicht mehr nachvollziehbar en Annahmepraxis des höchsten Deutschen Gerichts ist viel, sehr viel an Vertrauen verloren gegangen. Ob und wie das zurückerlangt werden kann, ist eine große Frage für den Rechtsstaat, wie die Rückkehr zu "rechtsstaatlich er Normalität" - "etwas mehr Kontra täte gut", wie dieser Kontrafunk - mit Argumenten, Rede und Gegenrede und viel Vernunft!


    Melde Dich zum Kommentieren im Login-Bereich an, um kommentieren zu können.

    • Der Rechtsstaat: Virale Angriffe auf den Rechtsstaat
      Erstausstrahlung: 29.09.2023 10:05 Uhr

      Paracelsus sagte: Die Dosis macht das Gift. Die körperliche Integrität der Menschen in unseren Rechtsstaaten in der Schweiz, Deutschland und in Österreich war und ist weiterhin Angriffen ausgesetzt. Anhand mehrerer Entscheidungen vor Gericht lässt sich im Gespräch mit Carlos A. Gebauer nachvollziehen, wie die unterschiedlichen Gerichte weiter mit „dem Virus“ zu kämpfen haben. Dirk Sattelmaier führt sein Dienst in die Gerichtssäle der gesamten Republik. Von seinen Erlebnissen, von Stilblüten oder auch Symptomen eines angegriffenen Rechtsstaats berichtet er am Beispiel von aktuellen Fällen. Dr. Beate Sibylle Pfeil gehörte zu einem Expertengremium des Europarates. Sie referierte in Straßburg und spricht mit uns über virulente Angriffe auf den Rechtsstaat von innen und von supranationaler Ebene; das Gegengift suchen wir in dieser Sendung.

      Wie der Redaktion bekannt geworden ist, können sich betroffene Soldaten bei der Good Governance Gewerkschaft melden, die das Thema aktuell aufarbeitet.

    • Der Rechtsstaat: Das Gesetz als Monstrum
      Erstausstrahlung: 22.09.2023 10:00 Uhr

      Der Gesetzgeber arbeitet bei der Kontrolle abweichender Meinungen monströs und damit ebenso maßstablos wie ungeheuerlich, was die Ausführenden am liebsten nicht zur Kenntnis nehmen. Die Anwältin für Medienrecht Dr. Kirsten König hat Daniele Ganser erfolgreich gegen ein öffentliches Äußerungsverbot vertreten und stellt die juristisch schwer zu fassenden Formen der Meinungskontrolle vor. Ulrich Fischer, Rechtsanwalt und Rechtskritiker, spricht über das Hinweisgeberschutzgesetz, ein Monstrum von 60.000 Zeichen über etwas, das zuvor § 612a BGB erledigt hat, und Artur Terekhov kommentiert die Verhandlung und Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts über eine Programmbeschwerde gegen einseitige und unausgewogene Corona-Berichterstattung der SRG. Schließlich erklärt Volker Loeschner, Anwalt für Medizinrecht in Berlin, seinen mühsamen Kampf um tatsachengetreue Entscheidung über Impfschäden und die gewaltsamen Erledigungsstrategien in erster Instanz.   
      Moderation: Thomas-Michael Seibert

    • Der Rechtsstaat: Respektansprüche gegen den Gewaltmonopolisten
      Erstausstrahlung: 15.09.2023 10:05 Uhr

      In dieser Folge des „Rechtsstaats“ fragen wir nach gesellschaftlichen Grundlagen eines funktionierenden Rechtsstaats. Denn der Rechtsstaat ist nicht einfach nur ein Staat mit Machtmitteln, sondern eine in das und an das Recht gebundene menschliche Organisation. Diese Bindung hat ihre Konsequenzen: Staatliche Stellen haben gesellschaftliche Kräfte im Vorhinein bei der Normsetzung zu respektieren. Und sie haben Bürger im Vollzug dieser Normen ebenso im Nachhinein zu respektieren. Inwieweit diese Respekt gebietende, abwehrende Garantiefunktion der Grundrechte in jüngerer Vergangenheit in Vergessenheit geraten ist und in welchem Maße selbst traditionell heilige Räume inzwischen von staatlichem Vollzugshandeln betreten werden, erörtern wir mit den Rechtsanwälten Herbert P. Schons aus Duisburg und Ralf Ludwig aus Frose. In seinem Kommentar stellt Rechtsanwalt Ulrich Fischer aus Frankfurt am Main Fragen nach der Qualität der aktuellen Rechtsprechung.
      Moderation: Carlos A. Gebauer

    • Der Rechtsstaat: Politische Justiz und gesellschaftliche Solidarität
      Erstausstrahlung: 08.09.2023 10:00 Uhr

      Die Gewaltenteilung ist ein tragendes Prinzip des Rechtsstaats. Abendessen des Bundesverfassungsgerichts im Kanzleramt werfen diesbezüglich aber Fragen auf. Carlos Gebauer berichtet über eine fundierte Kritik an den Entscheidungen des höchsten Gerichts. Mit Ulrich Fischer beleuchtet Besonderheiten der „Bundespressekonferenz“ und ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin, das dem Journalisten Florian Warweg doch noch Zutritt in diesen Kreis von Journalisten gewährt. Immer wieder stellen sich Fragen der Einflussnahme der Regierenden und Behörden auf gerichtliche Verfahren und behördliche Entscheidungen. Prof. Jan Bockemühl bespricht sogenannte Strickfehler im Gesetz. Diese zu schließen würde die Möglichkeiten politischer Einflussnahme reduzieren. Dirk Sattelmaier ermöglicht einen Blick in den Justizalltag und berichtet von einem neuen Tatbestand der Strafzumessung: „unterlassene gesellschaftliche Solidarität“. Moderation: Michael R. Moser

    • Der Rechtsstaat: Widersprüche
      Erstausstrahlung: 01.09.2023 10:05 Uhr

      Der Rechtsstaat ist voller Widersprüche. Auch wenn es das Recht der Presse ist, Missstände und Verfehlungen der Amtsträger öffentlich zu machen, gibt es kein Recht, Uraltgeschichten skandalträchtig aufzumachen. Den versuchten Rufmord an Hubert Aiwanger kommentiert Michael Moser. Nicht nur Deutschland, auch die Schweiz erfährt, dass willkürliche Selbstbestimmung zu unwillkürlicher Fremdbestimmung führt. Rechtsanwalt Dr. Dieter Aebi gibt Auskunft über den Kündigungsschutzprozess eines Lehrers, der sich weigerte, ein Mädchen mit Jungennamen anzusprechen. Ulrich Fischer berichtet im Anschluss über die Lage in Deutschland und kommentiert die Bußgelddrohungen im geplanten sogenannten Selbstbestimmungsgesetz. Im abschließenden Interview berichtet die Strafrichterin Dr. Clivia v. Dewitz über die jüngste Weigerung des Bundesverfassungsgerichts, im Betäubungsmittelrecht den Begriff der „nicht geringen Menge“ zu bestimmen, und kommentiert die Pläne zur Cannabis-Legalisierung. Moderation: Thomas-Michael Seibert

    • Der Rechtsstaat: Hat der Rechtsstaat in der Ausnahmesituation der Corona-Panik Maß und Mitte verloren?
      Erstausstrahlung: 25.08.2023 10:05 Uhr

      Rechtsanwalt Sebastian Lucenti erörtert im Gespräch die Grundlagen der Corona-Normgebung. Rechtsanwalt Michael R. Moser beleuchtet kommentierend rechtliche und rechtspolitische Reaktionen auf Straftaten von Zuwanderern. Mit Rechtsanwalt Dr. Stefan Tierel diskutieren wir die Frage nach strafrechtlichen Strafzumessungserwägungen. Und der Schweizer Kollege Artur Terekhov erläutert, wie intensiv staatliche Verwaltung Eingriffe in Grundrechte begründen sollte. Moderation: Carlos A. Gebauer