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    Mittwoch, 25. März 2026, 5:05 Uhr
    Mittwoch, 25. März 2026, 5:05 Uhr
    (Wdh.02:05, 06:05, 07:05, 09:05, 12:05, 13:05)

    Kontrafunk aktuell vom 25. März 2026

    Stefan Millius im Gespräch mit Marco Gallina, Andreas Glarner und Rupert Scholz – Kontrafunk-Kommentar: Michael R. Moser

    Der deutsche Bundesgerichtshof hat verhindert, dass ein Umweltverband den Zeitpunkt des Endes von Verbrennungsmotoren diktiert. Der Staatsrechtler Rupert Scholz analysiert das Urteil. In Italien ist die Justizreform der Regierung gescheitert. Was das für die politische Zukunft von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni heißt, erläutert der Historiker und Journalist Marco Gallina. Die Schweiz stimmt über eine Begrenzung der Bevölkerung auf zehn Millionen Menschen ab. Was die Initianten damit bezwecken, erklärt Andreas Glarner, Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei. Und Michael Moser kommentiert den Aufreger dieser Tage: die Deepfake-Affäre rund um zwei Schauspieler.

    Interview 1

    Rupert Scholz: Niederlage vor Gericht für die Klimakläger

    Interview 2

    Marco Gallina: Geplatzte Justizreform in Italien

    Interview 3

    Andreas Glarner: Was will die Initiative gegen eine 10-Millionen-Schweiz?

    Kommentar

    Michael Moser: Die Rechtsfragen rund um die Deepfake-Affäre

    Der Fall Fernandes reicht zehn Jahre zurück und handelt in Spanien. Dieser Tage erregt er die Öffentlichkeit. Wenn ein prominenter Mann seiner damaligen Ehefrau über mehr als ein Jahrzehnt hinweg digitale Identitäten gestohlen, ihren Körper ohne ihr Wissen im Internet zur Verfügung gestellt und sie damit tief gedemütigt haben soll, dann ist das eine Form von Gewalt; die öffentliche Empörung fordert von Klarnamenpflicht bis zum Login mittels elektronischer Identität. Denn „mit dieser Identifikationspflicht wäre das alles nicht passiert“, meint Frau Fernandes selbst im Talkfomat des WDR. Frau Fernandes arbeitet auch mit Hate Aid zusammen. Hate Aid ist ein sogenannter Trusted Flagger nach dem Digital Services Act der Europäischen Union. Die Dunkelfeldstudie Lesubia (Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag) des Bundeskriminalamts hat ergeben, dass jede fünfte Frau und jeder siebte Mann in Deutschland innerhalb der vergangenen fünf Jahre digitale Gewalt erlebt haben. Im polizeilichen Hellfeld wurden 2024 mehr als 18.000 weibliche Opfer digitaler Gewalt erfasst. Die Anzeigequote liegt bei unter 10 Prozent, sagt uns das Bundeskriminalamt. Auf einer der größten einschlägigen Plattformen, der „Spiegel“ nennt keine Namen, sollen im Jahr 2025 über 1500 Deepfake-Videos hochgeladen worden sein; mehr als 90 Prozent aller Deepfake-Videos im Netz sind sexuellen Inhalts.

    Die Kritiker machen geltend, das geltende Recht sei auf das Phänomen „Deepfake“ nicht vorbereitet. Der Fall Fernandes ereignete sich in Spanien. Das spanische Strafrecht stellt schon heute die Erstellung von „Fake-Profilen" in sozialen Medien als Anmaßung des Personenstands [Art. 401 Código Penal, CP], die unbefugte Nutzung personenbezogener Daten aus informationstechnischen Systemen [Art. 197.2 CP] und die Verwendung von Bildern ohne die Zustimmung der abgebildeten Person unter Strafe [Art. 172 ter Abs. 5 CP]. Die Richtlinie der Europäischen Union verpflichtet alle Mitgliedstaaten bis zum 14. Juni 2027 eigenständige Straftatbestände für das nichtkonsensuale Verbreiten und Erstellen von Deepfake-Pornografie einzuführen, für Cyberstalking, Cyberflashing und Doxxing. Die vom Empörungsmainstream behaupteten „Schutzlücken“ sind bereits ausgemacht und in Bearbeitung. Es besteht kein Grund, den Fall Fernandes aus Spanien zum Anlass zu nehmen, in Deutschland jetzt übereilt gesetzgeberisch zu handeln. Ein Gesetz, das im Windschatten eines prominenten Einzelfalls im Eilverfahren verabschiedet wird, läuft Gefahr, handwerklich zu scheitern.

    Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates und greift tief in die Grundrechte ein. Es ist die Ultima Ratio des Rechtsgüterschutzes – einzusetzen, wenn ein Verhalten sozialschädlich und für das Zusammenleben unerträglich ist. Das trifft auf Deepfake-Kriminalität zu. Aber gerade deshalb verdient sie präzise Tatbestände, nicht emotionale Schnellgesetze. Das Internet ist ein Raum gesellschaftlicher Kommunikation, in dem die Meinungsfreiheit als Grundrecht gilt. Das Bundesverfassungsgericht betont, dass bei Äußerungen, die auf die öffentliche Meinungsbildung abzielen, eine Vermutung für die Freiheit der Rede besteht. Dieser Schutz ist Fundament des Systems. Wer Deepfakes bekämpfen will, muss deshalb den Tatbestand scharf und präzise formulieren: Es geht um sexualisierte, nichtkonsensuale Bildmanipulationen, nicht um politische Satire, Kunstfreiheit oder Medienkritik. Und es geht um den Schutz gesellschaftlicher Freiräume – wer Klarnamenpflicht und elektronische Identifikation bei der Nutzung des Internets fordert, hat mehr im Sinn als die Präzisierung von Straftatbeständen. Im Fall Fernandes wird offensichtlich versucht die „feuchten Träume“ der Überwacher zu realisieren; wer das Schutzniveau substanziell verbessern will, der arbeitet besonnen und abwägend, nicht polternd und polarisierend im grellen Scheinwerferlicht der Talkshows und der Marktplätze.

    Apropos Marktplätze: In der Welle der medialen Empörung vermisse ich den gesellschaftlichen Aufschrei gegen die tatsächliche sexuelle Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und vor allem Frauen. Die Kriminalitätsstatistiken in Deutschland, Österreich und der Schweiz machen diese Kriminalitätsfelder schon länger sichtbar, und sie adressieren migrantische Gewalt hierbei als überproportional. Inmitten der derzeitigen rechtspopulistischen Debatte darf ein Prinzip nicht untergehen: die Unschuldsvermutung. Das Verfahren in Spanien gegen Christian Ulmen befindet sich in einem frühen Stadium. Es muss ordentlich ermittelt werden, und wir müssen den dazu berufenen Einrichtungen auch zubilligen, frei von Beeinflussung ihre Arbeit zu tun. Der Gerichtshof der Öffentlichkeit kennt keine Berufung und keine Revision. Er urteilt aus dem Bauch und mit permanent stigmatisierender Wirkung. Das rechtsstaatliche Gericht tut das Gegenteil: Es dreht jeden Stein um, es ermittelt auch entlastende Tatsachen, und es entscheidet „in dubio pro reo“. Diese institutionelle Geduld ist keine Schwäche – sie ist der Kern des Rechtsstaats. Empörung allein ist stets ein schlechter Ratgeber.