Kontrafunk aktuell vom 10. Januar 2025
Das Livegespräch zwischen Elon Musk und Alice Weidel auf X und die deutschen Medien, darüber spricht Kontrafunk-Redakteur und Medienkolumnist Stefan Millius. Wie ernst meint Donald Trump seine Ankündigungen bezüglich Kanada, Grönland und des Panama-Kanals? Und warum greifen die Brände in Kalifornien so katastrophal um sich? Fragen an unsere USA-Korrespondentin Susanne Heger. In vierzig Kinos der Schweiz hatte gestern Abend die Komödie „Kalbermatten“ Premiere, in der es um Demokratie geht. Wir sprechen mit dem Produzenten des Films, Andreas Thiel. Und Im Kommentar von Martina Binnig geht es um das UN-Abkommen gegen Cyberkriminalität.
Stefan Millius: Elon Musk, Alice Weidel und die deutschen Medien
Susanne Heger: Brände in Kalifornien und Donald Trumps Ankündigungen
Andreas Thiel: Spielfilm „Kalbermatten“
Martina Binnig: Kommentar zu UN-Abkommen gegen Cyberkriminalität
Just an Heiligabend haben die Vereinten Nationen in New York ein besonderes Weihnachtsgeschenk geschnürt und ihr Übereinkommen gegen Cyberkriminalität verabschiedet. Dadurch soll die Weltgemeinschaft angeblich vor digitalen Bedrohungen wie Onlinebetrug oder Geldwäsche geschützt werden. Kritiker hatten hingegen im Vorfeld davor gewarnt, dass die Konvention weitgehende Überwachungs- und Datenaustauschpflichten für die Mitgliedstaaten vorsieht, dabei jedoch den Schutz der Menschenrechte weltweit schwächt und keine wirksamen Garantien für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte enthält. Schaut man sich nun den veröffentlichten Text des beschlossenen Abkommens näher an, stellt man fest, dass diese Befürchtungen mehr als berechtigt waren. Letztlich könnte es jetzt darauf hinauslaufen, dass Länder sogar dazu verpflichtet werden, politisch Verfolgte auszuliefern.
Nicht nur bei Delikten, die im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnologien stehen, greift nämlich das Übereinkommen, sondern auch im Fall von schweren Straftaten jeglicher Art. Künftig müssen Behörden deswegen ihren ermittelnden Kollegen aus anderen Ländern umfassenden Zugriff auf gespeicherte oder in Echtzeit erhobene Daten erlauben. Als schwere Straftat gilt alles, was im anfragenden Land mit mindestens vier Jahren Haft bestraft werden kann – was in den einzelnen Ländern allerdings höchst unterschiedlich geregelt ist. Noch dazu sind in vielen Ländern keine richterlichen Anordnungen für Überwachungsanforderungen nötig. Dennoch haben sich die Vertragsstaaten zur Beschleunigung von Auslieferungsverfahren und zur Vereinfachung von Beweiserfordernissen verpflichtet.
Zwar wird in der Konvention relativiert, dass die Auslieferung von Tätern nicht erfolgen muss, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Person wegen ihres Geschlechts, ihrer Ethnie, ihrer Sprache, ihrer Religion, ihrer Staatsangehörigkeit, ihrer Herkunft oder ihrer politischen Überzeugungen verfolgt wird. Doch wer entscheidet das? Schließlich zählen zu den Vereinten Nationen wesentlich mehr autoritäre Regime als vollständige Demokratien. Und auch in Demokratien können Grundrechte schnell eingeschränkt werden, wie die Corona-Jahre gezeigt haben. Apropos: Erst im November hat auch die Weltgesundheitsorganisation vor Cyberangriffen auf das Gesundheitswesen gewarnt und angekündigt, dass sie im kommenden Jahr neue Leitlinien zum digitalen Datenschutz vorlegen will. Laut WHO kennen Cyberangriffe genau wie Viren keine Grenzen. Daher fordert WHO-Chef Tedros die Länder zu einer internationalen Zusammenarbeit für die Stärkung der globalen Cybersicherheit auf.
Die Oberaufsicht soll wieder einmal UN-Generalsekretär Guterres führen. Jeder Vertragsstaat muss dem Generalsekretär nämlich eine rund um die Uhr erreichbare Kontaktstelle nennen, um die unverzügliche Unterstützung bei strafrechtlichen Ermittlungen und Gerichtsverfahren sowie die Sicherung von Beweismitteln in elektronischer Form zu gewährleisten. Personenbezogene Daten können prinzipiell sogar an Drittstaaten weitergegeben werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Behörden-, Gerichts-, Bank-, Finanz-, oder Geschäftsdaten handeln. Nicht zuletzt Regierungskritiker könnten durch die Beschlagnahme von gespeicherten elektronischen Daten leichter überwacht und ausgebremst werden.
Immerhin kann ein Vertragsstaat das Abkommen durch schriftliche Notifikation an den UN-Generalsekretär kündigen. Die Kündigung wird dann nach einem Jahr wirksam. Bleibt zu hoffen, dass zukünftige Regierungen davon Gebrauch machen werden. Denn wenn das nationale Recht immer mehr unter den Vorbehalt von UN-Konventionen gestellt wird, ist die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft in Gefahr. Das deutsche Grundgesetz zum Beispiel schützt den Bürger ausdrücklich vor einem zu übergriffigen Staat. 1949 konnte jedoch noch niemand ahnen, dass es einmal nötig sein würde, den Bürger auch vor übergriffigen supranationalen Institutionen zu schützen. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes rotieren derzeit jedenfalls im Grab!

