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    Donnerstag, 18. April 2024, 5:05 Uhr
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    (Wdh.06:05, 07:05, 09:05, 12:05, 13:05, 18:05)

    Kontrafunk aktuell vom 18. April 2024

    Benjamin Gollme im Gespräch mit Alexander Eisenkopf, Ralph Schöllhammer und Urs Bolt – Kontrafunk-Kommentar: Markus Vahlefeld

    Viktor Orbán, Mateusz Morawiecki und Hans-Georg Maaßen. In Brüssel sollten bekannte und hochrangige europäische Konservative sprechen. Doch ein Bürgermeister versuchte die Konferenz Natcon zu verhindern. Darüber sprechen wir mit einem Teilnehmer der Konferenz, dem Politikwissenschaftler Dr. Ralph Schöllhammer. Die Klimapolitik der deutschen Bundesregierung gefährdet den Individualverkehr der Zukunft. Zu diesem Thema begrüßen wir Prof. Alexander Eisenkopf von der Zeppelin-Universität Friedrichshafen. Und mit dem ehemaligen Investmentbanker Urs Bolt sprechen wir über das Bitcoin-Halving. Das Großereignis der Kryptowelt steht kurz bevor. Welche Zukunft hat der Bitcoin? Kann er sogar die regulären Währungen ablösen?

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    Junge Freiheit – Wochenzeitung für Debatte

    Interview 1

    Klimaschutz und Verkehr

    Interview 2

    Versuch der Cancelung: Natcon in Brüssel

    Interview 3

    Bitcoin-Halving

    Kommentar

    Sieg für die Meinungsfreiheit

    Es gibt sie noch, die guten Nachrichten. Und heute lautet sie: Julian Reichelt gewinnt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Bundesrepublik Deutschland. Und das ist mehr als nur eine gute Nachricht. Was war passiert? Julian Reichelt – Geschäftsführer und Gesicht des Nachrichtenportals „Nius“ – hatte auf Twitter gepostet: „Deutschland hat in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe an die Taliban gezahlt! Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?“ Und weil sich das Innenministerium in Person von Nancy Faeser und das Familienministerium in Person von Lisa Paus und das Entwicklungshilfeministerium in Person von Svenja Schulze – weil sich alle einfach zu sicher sind, dass sie den Rechtsstaat, die Meinungsfreiheit und die Gewaltenteilung handstreichartig aushebeln können, hat die Bundesrepublik Deutschland gegen diesen Tweet von Julian Reichelt geklagt. Der Berliner Anwalt Christian Schertz war der anwaltliche Vertreter der Bundesrepublik. Nicht gerade jemand, der sich einen Namen im Kampf für die Meinungsfreiheit gemacht hat. Stattdessen jemand, dessen Geschäftsmodell es scheinbar ist, die Bundesrepublik gegen Journalisten zu vertreten.

    Die Sache selbst, dass die Bundesrepublik 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe an Afghanistan leistet und dort selbstredend die Taliban herrschen und ergo das Geld unter ihre Verwaltung fällt – die Sache selbst ist unstrittig. Es ist ja ein Muster, das man bereits von der Hamas-Unterstützung im Gazastreifen kennt und das ein nicht unentscheidender Teil feministischer Außenpolitik zu sein scheint: Verbrecherstaaten und nie gewählte homophobe und judenfeindliche Regierungen mit Hunderten Millionen von Steuergeldern zu fördern und sich gleichzeitig dabei tolerant und queer zu gebärden. Diesen Spagat schafft nur die deutsche Bundesregierung.

    Dass Julian Reichelt dann ausspricht, was Millionen Menschen denken und was fast genauso unstrittig ist, nämlich, dass wir „in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus leben“, das sich Bundesregierung nennt, genau das sollte ihm untersagt werden. Der Tweet war vom August 2023; im Oktober hatte das Landgericht Berlin – also die erste Instanz – entschieden, dass es eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Aussage sei. Die Bundesrepublik in Person von Entwicklungshilfeministerin Svenja Schulze legte dagegen Beschwerde ein und das Kammergericht Berlin erließ im November letzten Jahres einen Beschluss, der Julian Reichelts Aussage verbot, unter anderem, da diese geeignet sei, „das Vertrauen der Bevölkerung und die Arbeit der betroffenen Behörde und deren Funktionsfähigkeit zu gefährden“.

    Fast wären die Verächter der auch polemischen Meinungsfreiheit an ihrem Ziel gewesen, hätte nicht der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel sofort dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Was auffällt, ist: Die Verfassungsbeschwerde in der Causa Reichelt wurde im Januar 2024 eingereicht, nun, im April des Jahres – also keine drei Monate später – hat das Bundesverfassungsgericht schon geurteilt. Normalerweise dauert so etwas Jahre. Und das Urteil ist eine veritable Klatsche für das Kammergericht Berlin, den Regierungsanwalt Schertz und natürlich für die Bundesregierung. Aber mehr noch ist es eine Klatsche für alle, die die sogenannte staatliche Delegitimierung als verfassungsschutzrelevant und ergo als Straftat verfolgen wollen. 

    Warum das Bundesverfassungsgericht so schnell geurteilt hat? Darüber kann man nur spekulieren. Aber der Verdacht liegt nahe, dass selbst diesem Bundesverfassungsgericht, das sich während der Corona-Zeit nicht gerade als Vorkämpfer von Freiheitsrechten erwiesen hat, langsam die Hutschnur platzt. Denn was sich die Regierung hier leistet – nämlich Journalisten vor Gericht zu verfolgen –, ist nichts anderes als ein Skandal. Wie viel Schiss in der Büx müssen diese unsere Minister – und hier verzichte ich mal nicht aufs Gendern – und vor allem Ministerinnen eigentlich haben, dass sie Journalisten für pointierte Meinungsäußerungen verfolgen wollen? 

    Man erinnere sich nur an den Fall von Henryk Broder, den das Innenministerium in Person von Nancy Faeser versuchte, als islamfeindlichen Journalisten zu diffamieren. Auch Frau Faeser holte sich damit vor wenigen Wochen eine blutige Nase. Auch hier war Rechtsanwalt Steinhöfel wieder mit von der Partie und fügte der Bundesregierung eine empfindliche Niederlage zu.

    Journalisten versuchen mundtot zu machen, ist der Ausweis von totalitären Regimen. Und zumindest gegen diese Auswüchse der grün-roten Politik hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nun sein Veto eingelegt. Man kann nur hoffen, dass auch ein Herr Haldenwang das Urteil ganz genau liest. Am besten wäre es, er würde es sich an die Wohnzimmerwand nageln und auswendig lernen. Dann hätten wir zumindest vor seinen Maßlosigkeiten wieder Ruhe!