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    Freitag, 17. Mai 2024, 5:05 Uhr
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    (Wdh.06:05, 07:05, 09:05, 12:05, 13:05, 18:05)

    Kontrafunk aktuell vom 17. Mai 2024

    Benjamin Gollme im Gespräch mit Peter Haisenko, Alex Baur und Michal Stahel – Kontrafunk-Kommentar: Jan David Zimmermann

    Schüsse auf den Premierminister: Am Mittwoch griff ein Attentäter den slowakischen Politiker Robert Fico an. Der Angreifer wurde gefilmt und festgenommen. Seit Jahren ist er politisch aktiv. Wie gefährlich ist die slowakische Opposition? Das besprechen wir mit Michal Stahel in Bratislava. In der Schweiz hat ein Bürger eine Richterberatung heimlich mitgeschnitten. Das Tondokument zeigt aus seiner Sicht die Befangenheit der Richterin und die politisch gefärbte Justiz. Unser Gast zu diesem Thema ist der Gerichtsreporter und Korrespondent Alex Baur. Mit dem Verleger Peter Haisenko geht es um den Zwei-plus-vier-Vertrag. Ist Deutschland vertragsbrüchig? Und Jan David Zimmermann kommentiert die Genozid-Vorwürfe gegen Israel.

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    Schweizerzeit

    Interview 1

    Anschlag auf Robert Fico

    Interview 2

    Schweizer Justizskandal um Bezirksrichterin Simone Nabholz

    Interview 3

    Zwei-plus-vier-Vertrag und Russland

    Kommentar

    Genozid

    Didi Hallervordens Gaza-Gedicht hat vor wenigen Wochen für Furore gesorgt: Ignorieren wir einmal die populistische Ästhetik des Beitrags von Hallervorden und wenden uns einem Begriff zu, der am Ende des Videos leichtfertig in den Mund genommen wird: Völkermord beziehungsweise Genozid. Seit Israels Gegenschlag auf den Gazastreifen wird der Begriff ständig bemüht: und zwar ab den ersten Stunden dieses Gegenschlags. Von Altlinken, von jungen woken Linken und oft auch von jenen Menschen, die sich empörten, dass der Terminus „Rechtsextremismus“ auf Kritiker der Corona-Maßnahmen inflationär angewendet wurde. Bei Israel sehen viele aber offenbar kein Problem darin, Begriffe leichtfertig zu verwenden, deren Tragweite kaum zu überschätzen ist. Genozid meint nämlich mehrerlei: Einmal ist es ein klarer völkerrechtlicher Terminus, von Raphael Lemkin für die UNO 1947 juristisch nach dem Holocaust ausgearbeitet.1 Zu entscheiden, was ein Genozid ist, ist aber alles andere als trivial und oftmals Gegenstand langjähriger Diskussionen zwischen Politik und trans- beziehungsweise internationalen Organisationen. Denn es gilt auch einen Nachweis für eine genozidale Intention zu bringen, was nicht immer gelingt.2 

    Zweitens ist Genozid ein geschichtspolitischer Begriff, mit dessen Hilfe „Nation Building“ und Politik betrieben wird. Ein Beispiel ist der Holodomor in der Ukraine, die große Hungersnot unter der Sowjetherrschaft in den 1930er-Jahren. Bis heute nutzen nationalistische ukrainische Kräfte diesen Begriff, um gegen Russland zu agitieren und die ukrainische Identität zu festigen, insbesondere seit den letzten zwanzig Jahren.3 Die Russische Föderation wiederum, die rechtliche Nachfolgerin der Sowjetunion, weist den Vorwurf des Völkermords bis heute zurück.4 Manche Länder erkennen den Holodomor als Genozid an, andere nicht. Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine wurden die Genozidvorwürfe gegenüber Russland abermals reaktiviert, diesmal im aktuellen kriegerischen Konflikt.5

    Auch die Erinnerung an den Holocaust – den größten und einzigartig dastehenden Genozid im zeitgeschichtlichen Zusammenhang – wird von Israel zum Zweck der Festigung der nationalen Identität verwendet, was zwar nachvollziehbar, aber ebenso mit Problemen behaftet ist. Denn israelische Polit-Hardliner haben auch immer wieder auf den Holocaust verwiesen, um ihre politischen Anliegen durchzuboxen oder sich gegenüber Kritik zu immunisieren. Jedenfalls ist klar, dass der Begriff Genozid in unterschiedlichen Kontexten immer wieder von verschiedenen Seiten als aktivistischer Kampfbegriff in Verwendung ist, um eigene Interessen zu legitimieren oder andere Interessen zu delegitimieren. 

    Dies passiert auch gegenwärtig mit Blick auf die Palästinenser: Anstatt die Terrorgruppe Hamas in die Verantwortung zu nehmen, die die eigene Bevölkerung als Schutzschilde missbraucht und sie dem israelischen Gegenschlag direkt ausliefert, wird von propalästinensischen Akteuren von einem israelischen Genozid an der palästinensischen Bevölkerung gesprochen; viele propalästinensische Gruppen – etwa aus der BDS-Bewegung – versteigen sich dabei  gar zu der Behauptung, dieser Genozid finde seit 1948 kontinuierlich statt. Das ist nicht nur eine grobe Verharmlosung des Genozidbegriffs, sondern allein faktisch völliger Unsinn. Denn die Zahl der Palästinenser ist mittlerweile auf circa 5 Millionen im Gazastreifen und im Westjordanland angewachsen6, 1948 waren es hingegen nur 1,4 Millionen arabische Palästinenser im Gebiet in und rund um Israel.7 Die Population hat sich also in etwa vervierfacht. 

    Mit Blick auf den aktuellen Krieg ist die Verwendung des Terminus „Genozid“ nun abermals völlig eskaliert: Beim IGH in Den Haag wurde im Dezember 2023 eine Klage eingereicht, und der IGH prüft nun den Vorwurf eines Genozids an den Palästinensern. Interessant dabei: Auch die Türkei, deren Präsident Erdogan – ein Vorzeigemenschenrechtler, wie wir wissen – Netanjahu als Hitler bezeichnete, schließt sich mittlerweile der Klage an. Weiter pikant an der Sache: Ausgerechnet Südafrika hat diesen Antrag eingereicht, sprach völlig ernst gemeint von einer 75-jährigen Apartheid(!) Israels und ignorierte die Tatsache eines bewaffneten Konflikts zwischen Hamas und Israel gekonnt. Diese Darstellung, dass Israel nur Zivilisten niederbombt, ist nämlich – bei aller notwendigen Kritik an der Regierung Netanjahus oder an dem Vorgehen der israelischen Armee – eine Verkürzung der Realität. Es wird zwar davon ausgegangen, dass 60 bis 70 Prozent der im Gazastreifen Getöteten Zivilisten sind.8 Wahr ist aber auch, dass dies schließlich bedeutet, dass man derzeit von mindestens 30 Prozent toten Hamas-Kämpfern ausgehen kann; das wären dann etwa 9000–12.000 getötete Terroristen, und diese Zahl deckt sich in etwa mit den Aussagen der IDF9. Dies spricht Israel nun nicht davon frei, für humanitäre Unterstützung der Zivilbevölkerung zu sorgen, und Zahlen sind natürlich immer mit Vorsicht zu genießen. Es zeigt aber auch, dass hier nicht einfach unschuldige Frauen und Kinder getötet werden, sondern dass die israelische Armee ganz klar einen Krieg gegen eine bewaffnete Terrororganisation führt, die laut eigener Charta Israel vernichten will10 und mit ihrem Terroranschlag vom 07.10.2023 einen menschenverachtenden Vorgeschmack auf ihre eliminatorischen Ideen gegeben haben. Wenn Israel Kriegsverbrechen begeht – denn um einen Krieg handelt es sich hier –, dann muss dies scharf geahndet werden. Sie sind aber nicht gleichzusetzen mit einem Genozid. Mit dem Begriff Genozid sollte, nein, muss man gerade in dieser aufgeheizten Stimmung mehr als behutsam umgehen.