Kontrafunk aktuell vom 3. Februar 2026
Deutschlands Kanzler Merz will weg von der Windkraft, hin zur Kernfusion – aber ist das nicht ferne Zukunftsmusik? Über den aktuellen Stand der Technik berichtet der Astrophysiker Dr. Peter Heller. Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt hat seinen Doktortitel verloren, jetzt will der CDU-Politiker gegen die Entscheidung klagen. Die Erfolgsaussichten sind dabei allerdings gering und politisches Kalkül, sagt der Rechtswissenschaftler Prof. Volker Boehme-Neßler. Die Allgemeinmedizinerin Dr. Monika Jiang befreite Tausende Menschen per Attest von der Maskenpflicht und spürt dafür nun die volle Härte der Justiz. Über die Lage kritischer Ärzte in Deutschland steht uns Frau Jiang Rede und Antwort. Und Thomas Hartung kommentiert die Demontage der deutschen Sprache durch Gender-Vorschriften, die immer absurdere Formen annimmt.
Peter Heller: Besser Kernfusion als Windkraft fördern
Volker Boehme-Neßler: Mario Voigts Klage gegen den Entzug seines Doktortitels
Monika Jiang: Kritische Ärzte werden verfolgt
Thomas Hartung: Entlassung nach Gender-Verweigerung
Stellen Sie sich vor: Sie arbeiten seit Jahren in einer Bundesbehörde, schreiben korrektes Amtsdeutsch, machen ihren Job zuverlässig – und verlieren ihn schließlich genau darum. Exakt das ist im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie passiert. Eine Mitarbeiterin formulierte eine Strahlenschutzanweisung nach dem offiziellen „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“, also nach den geltenden Regeln für klare, rechtssichere Sprache. Ihr Fehler: Sie hat nicht „durchgängig gegendert“. Die Vorgesetzten verlangten Gendersternchen und Paarformen, konnten aber bis heute nicht einmal genau sagen, wie diese Genderformeln eigentlich aussehen sollen. Es folgten Abmahnungen, am Ende die fristlose Kündigung. Nicht wegen Korruption, nicht wegen grober Pflichtverletzung, sondern wegen mangelnder „Sprachsensibilität“. Das Arbeitsgericht Hamburg hat diesen Versuch zunächst gestoppt: Keine Genderpflicht im Arbeitsvertrag, keine schwere Pflichtverletzung, also keine wirksame Kündigung. Juristisch klingt das trocken – politisch ist es ein Paukenschlag. Denn das Gericht sagt damit: Eine Behörde darf ihre Beschäftigten nicht einfach zur Übernahme einer umstrittenen Ideologiesprache zwingen.
Doch damit ist die Geschichte nicht zu Ende, denn das Bundesamt ist jetzt in Berufung gegangen und will mit Steuergeld offenbar klären lassen, ob der Staat seine Angestellten doch zu einer bestimmten Sprachform verpflichten darf. Es geht längst nicht mehr um ein einzelnes Formular, sondern um ein Exempel. Denn wem gehört die deutsche Sprache – der Bevölkerung, die sie spricht, oder einer akademisch-politischen Minderheit, die sie nach eigenen Vorstellungen „weiterentwickeln“ möchte? „Keine Instanz der Welt kann ihre Mitarbeiter zur Verwendung einer verqueren, hypersexualisierten Privatsprache zwingen“, erklärt Sabine Mertens, Mitinitiatorin der Kampagne “Stoppt Gendern”. Juristisch wäre die Lage eigentlich klar. Amtssprache muss verständlich, eindeutig und normgerecht sein. Genau dafür gibt es das erwähnte Handbuch. Dort steht nichts von Sternchen, Doppelpunkten oder Partizipien. Dort steht das, was die Beklagte befolgt hat: Standardhochdeutsch mit generischem Maskulinum, ergänzt durch Umschreibungen, wenn es der Klarheit dient.
Der „Strahlenschutzbeauftragte“ etwa ist eine Rolle, kein Geschlecht. Wer diesen Begriff in „fachärztliche Person“ oder ähnliche Verrenkungen übersetzt, verschleiert die Rechtslage; wer ihn mit Sternchen versieht, schafft keine Gerechtigkeit, sondern Unklarheit. Ist eine „Mitarbeitende“ auch dann gemeint, wenn sie im Mutterschutz ist? Ist ein „Studierender“ jemand, der eingeschrieben ist – oder jemand, der gerade in der Bibliothek sitzt? Solche Fragen mögen im Uniseminar egal sein. Im Arbeitsschutzrecht, im Steuerrecht, im Strafrecht sind sie es nicht. Dort entscheidet jedes Wort über Zuständigkeiten und Pflichten. Trotzdem setzt die Behörde alles daran, ihre Version durchzudrücken. Das verrät eine Verschiebung der Prioritäten: Wichtiger als präzise Fachsprache scheint heute die symbolische Ergebenheit in den herrschenden Diskurs. Sprache wird zur Gesinnungsprüfung. Wer das Spiel nicht mitspielt, soll nicht nur ermahnt, sondern idealerweise aus dem Apparat entfernt werden. Die Botschaft an alle anderen Beschäftigten ist deutlich: Die eigentliche Gefährdung im Strahlenschutz ist nicht Radioaktivität, sondern das fehlende Sternchen.
Damit berührt der Fall eine Grundfrage unserer Demokratie: Dient Sprache noch der Verständigung – oder wird sie zum Werkzeug politischer Umerziehung? Viele Bürger haben nichts gegen Höflichkeit, gegen Respekt, gegen Rücksicht in der Sprache. Aber etwas anderes ist es, wenn eine Bundesbehörde mit Kündigung droht, weil jemand korrektes Deutsch schreibt. Hier wird aus „Sensibilität“ Zwang. Die nächste Instanz wird zeigen, wohin die Reise geht. Bestätigt ein höheres Gericht die Hamburger Entscheidung, bleibt klar: Gendern ist Privatsache, nicht Dienstpflicht. Gibt man der Behörde recht, öffnet man Tür und Tor dafür, dass künftig in Ministerien, Hochschulen und Rundfunkanstalten die Karriere davon abhängt, ob man die richtige Sprachlinie einhält. Es geht also nicht um einen Kulturkampf am Rande, sondern um einen Prüfstein der Freiheit. Eine demokratische Ordnung, die ihren Bürgern vorschreibt, wie sie reden müssen, wird irgendwann auch vorschreiben, wie sie denken sollen. Vielleicht ist dieser Fall deshalb so wichtig: Er erinnert uns daran, dass Freiheit manchmal ganz unspektakulär anfängt – beim Recht, in der eigenen Sprache zu Hause zu sein, ohne dafür um den Job fürchten zu müssen.
