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    Mittwoch, 15. Oktober 2025, 5:05 Uhr
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    (Wdh.06:05, 07:05, 09:05, 12:05, 13:05)

    Kontrafunk aktuell vom 15. Oktober 2025

    Stefan Millius im Gespräch mit Alexander Neu, Antony P. Mueller und Uwe Leuschner – Kontrafunk-Kommentar: Martina Binnig

    Zwischen den USA und China entwickelt sich ein neuer Handelskonflikt. Der Streit um seltene Erden und Strafzölle könnte sich auch auf Europa auswirken. Im Gespräch dazu ist der Exportkaufmann Uwe Leuschner. Der Ostseeraum ist immer wieder Schauplatz mysteriöser Ereignisse, für welche einige Russland verantwortlich machen. Informationen zur geopolitisch heiklen Region gibt es von Osteuropakenner Alexander Neu. Margaret Thatcher wäre diese Woche 100 Jahre alt geworden. Worin ihre Leistung bestand und ob ihre Rezepte heute noch Bestand hätte, erläutert der Volkswirtschaftsprofessor Antony Mueller. Im Kommentar warnt Martina Binnig vor zu früher Freude über das scheinbare Scheitern der Chatkontrolle in der EU.

    Interview 1

    Uwe Leuschner: Was Trumps Strafzölle gegen China für Europa bedeuten

    Interview 2

    Alexander Neu: Was steckt hinter den Spannungen im Ostseeraum?

    Interview 3

    Antony Mueller: Das Vermächtnis von Thatcher und was davon bleibt

    Kommentar

    Martina Binnig: Die Überwachungspläne der EU und ihr scheinbares Ende

    Zwar ist die sogenannte Chatkontrolle der EU vorerst vom Tisch, doch sie hat schonungslos offenbart, was die EU-Kommission von den Grundrechten ihrer Bürger hält. Nämlich nichts. Bereits im Mai 2022 hatte die Kommission ihren „Vorschlag für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ vorgelegt. Dieser umfangreiche Gesetzentwurf sah unter anderem vor, dass die Anbieter von Messengerdiensten dazu verpflichtet werden sollten, die vollständige Kommunikation und sämtliche Dateien ihrer Kunden permanent zu durchleuchten. Mit dem vorgeblichen Ziel, verdächtige Inhalte aufzuspüren, die auf Kindesmissbrauch oder auf Annäherungsversuche von Erwachsenen gegenüber Kindern hinweisen könnten. Sogar die vertrauliche Kommunikation zwischen Ärzten und ihren Patienten und zwischen Anwälten und ihren Mandanten wäre betroffen gewesen. Nachdem das EU-Parlament im November 2023 Änderungsvorschläge eingebracht hatte, ist die Verordnung im EU-Rat jedoch nun vollends durchgefallen. Nicht zuletzt wegen der Kritik von Datenschutzbeauftragten auf nationaler und auf EU-Ebene. Denn durch die Verordnung wären eindeutig Grundrechte eingeschränkt worden, die sowohl im deutschen Grundgesetz als auch in der EU-Grundrechte-Charta verankert sind. So wären eklatante Verstöße gegen die Achtung des Privatlebens nach Artikel 7 der EU-Grundrechte-Charta und gegen das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes die Folge gewesen. Doch die EU-Kommission hatte nicht nur vor, die private Kommunikation der Bürger unter Generalverdacht zu stellen, sondern sie war sich auch durchaus dessen bewusst, dass sie damit den Grundrechten an den Kragen geht – und sah darin offenbar überhaupt kein Problem.

    Ihr Verordnungsentwurf, der im PDF-Format 151 Seiten umfasst, enthält nämlich als Unterpunkt konkrete Ausführungen zum Thema Grundrechte. Auch wenn die Verordnung vorerst gescheitert ist, bleibt dieser Text als Dokument in der Welt und lässt Rückschlüsse darauf zu, wie die Kommission auch in Zukunft mit den Grundrechten umgehen wird. Sie begründet ihren geplanten Eingriff nämlich damit, dass er die Rechte anderer schütze – in diesem Fall die Rechte von Kindern – und dem Gemeinwohl diene. Denn er trage dazu bei, den Missbrauch von Kindern und somit besonders schwere Straftaten zu verhindern. Dem stehen zwar – so die EU – die Grundrechte der Chatnutzer entgegen: namentlich das Recht auf Achtung der Privatsphäre, auf Vertraulichkeit der Kommunikation, auf Schutz personenbezogener Daten sowie auf Freiheit der Meinungsäußerung und auf Informationsfreiheit. Doch könne keines dieser Rechte uneingeschränkte Geltung beanspruchen und müsse immer im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion gesehen werden. Auch die unternehmerische Freiheit der Anbieter von Messengerdiensten wie etwa die Wahl der Geschäftspartner und die Vertragsfreiheit sieht die EU als begrenzt an. Sie dürfe „im allgemeinen Interesse“ durchaus beschnitten werden.

    Da die Verarbeitung von personenbezogenen Daten aber erhebliche Auswirkungen auf die Rechte der Chatnutzer hat, will die EU die Entscheidung darüber grundsätzlich nicht den Anbietern überlassen, sondern sieht sich selbst dazu befugt. Daher plante die Kommission auch gleich ein neues EU-Zentrum, das eine Datenbank mit Verdachtsfällen führen sollte. Außerdem war eine verpflichtende Alterskontrolle durch App- und Softwareanbieter vorgesehen. Dies hätte auf einen Streich die anonyme Nutzung des Internets abgeschafft – was insbesondere für Oppositionelle fatale Folgen gehabt hätte. Vor allem aber lässt sich das Muster, Grundrechte zum angeblichen Nutzen des Allgemeinwohls einzuschränken, künftig auf jeden weiteren Bereich übertragen. Corona lässt grüßen. Auch der Kampf gegen den „Klimawandel“ und die Kriegswirtschaft dienen schließlich vermeintlich dem Allgemeinwohl. Der einzelne Bürger dagegen zählt nichts mehr. Die Parole „Gemeinnutz vor Eigennutz!“ ist allerdings nicht neu. Sie stand schon im Parteiprogramm der NSDAP.