Skip to main content
  • Die Nachrichten von heute Abend
  • Die Nachrichten von heute Mittag
  • Die Nachrichten von heute Morgen
    Sonntag, 5. November 2023, 5:05 Uhr
    Sonntag, 5. November 2023, 5:05 Uhr
    (Wdh.07:05, 08:05, 09:05, 14:05, 19:05)

    Die Sonntagsrunde mit Burkhard Müller-Ullrich: Die Euro-Hamas unter uns

    • André F. Lichtschlag, Gründer und Verleger der Zeitschrift „eigentümlich frei“, Klaus-Rüdiger Mai, Schriftsteller und Essayist, sowie Claudio Zanetti, Unternehmer und ehemaliger Parlamentarier in der Schweiz, diskutieren mit Burkhard Müller-Ullrich über das Hamas-Verbot in Deutschland und den behutsamen Umgang mit der Terrororganisation in der Schweiz, über das offensive Auftreten islamischer Fanatiker in unseren Städten und das betretene Schweigen der Linken angesichts des hemmungslosen Judenhasses sowie über die demokratietheoretische Frage, ob die Benutzung von Wahlcomputern und/oder die Ausweitung der Briefwahl Fluch oder Segen sind.

    Sponsor dieser Sendung:

    Kerzenkampagne

    Sponsor dieser Sendung: Kerzenkampagne
    Kommentare
    Milow70
    Unbedingt sollte Herr Müller-Ulrich seine Moderatorenroll e nicht überstrapaz ieren und seine eigne Meinung wie eine Monstranz vor sich hertragen. Das macht sonst keinen Unterschied mehr zum Staatsfunk bspw. dem DLF. Dort nimmt man momentan ja die umgekehrte Position zum Thema Nahost ein, unterscheidet sich in der undifferenziert en Darstellung eben nicht.
    Es ist essentiell, dass der KONTRAFUNK nun nicht den Fehler begeht und komplett in den HALTUNGSJOURNAL ISMUS abdriftet- sondern dass Moderatoren in ihrer Rolle bleiben und möglichst neutral versuchen Positionen zu beleuchten. Wäre wirklich schade und wäre überflüssig. Bitte nicht die insgesamt gute Entwicklung und das Niveau gefährden, nur weil man "entsichert" wurde. Herr Müller-Ulrich sollte sich unbedingt journalistische r Kernkompetenz annähern und verschiedene Quellen verifizieren. DANKE.

    Mr.L.
    Es ist offensichtlich, dass die Sonntagsrunde neuerlich nicht zu Erkenntnisgewin n beigetragen hat. Anscheinend hat man mit Aussagen wie „Fleisch vom Fleische Israels“ deutlich Stellung bezogen. Anstelle einer distanzierten Betrachtung macht man sich mit einer Sache gemein. Auch wenn mit einer vermeintlich Guten? Wem kommt diese Aussage bekannt vor?

    Ich konsultiere verschiedene Quellen und höre Stimmen aus Israel, welche vieles der offiziellen Erzählung in Frage stellen oder in gänzlich anderem Licht erscheinen lassen. In einem Beitrag von YouTuber „The Salukie“ erzählt einer davon, dass die Hamas sich angeblich mit Uniformen der israelischen Armee oder Polizei verkleidet hätten. Andere Israelis berichten, dass sie von den eigenen Sicherheitskräften beschossen wurden. Verschiedene Hinweise scheinen zu bestätigen, dass ein Beschuss erfolgte, welcher nicht von Hamas-Ausrüstung stammen konnte.

    Verschiedene Opfer berichten, dass sie von den Hamas-Kämpfern gut behandelt wurden, dass man Sie sogar beschützte, sich um sie sorgte, beruhigte und ihnen sagte, dass man sie nicht umbringen werde. Unter anderem eine der beiden älteren Frauen welche bei der Übergabe von der Hamas an das IKRK gefilmt wurde und sich freundlich mit Slalom, Salam von einem Hamas-Kämpfer verabschiedete. Eine Frau erzählt, dass die Hamas warteten und sie mit ihren Kindern in den Safe-Room zurück ziehen liess.

    Ein Link zur kritischen Betrachtung:
    https://uncutnews.ch/was-geschah-wirklich-am-7-oktober/

    PKlein
    Die Sonntagsrunde gehört bei uns zum Sonntagsfrühstück wie Kaffee und Croissant. Diesmal ist uns aber fast das Brötchen im Halse steckengebliebe n. "Da gibt es nichts zu diskutieren"? Tatsächlich? Wo bin ich denn hier gelandet? Auf der Bundespressekon ferenz? Ich schätze Burkhard Müller-Ullrich seit über 25 Jahren. Aber "Fleische vom Fleische Israels"? Wenn er das so empfindet, von mir aus. Meine Beziehung zu den Israelis unterscheidet sich nicht von der zu einem Muslim in Anatolien oder einem Hindu in Indien. Israel hat in einem Monat mehr Zivilisten getötet, als in der Ukraine in 1,5 Jahren gestorben sind. Seit 1948 hat es gegen Hunderte von UN-Resolutionen verstoßen. Was genau gibt es da "nicht zu diskutieren"? Das ist weder antisemitisch, noch ist es eine reflexartige Verteidigung Palästinas. Und schon gar nicht werden damit die Taten der Hamas in irgendeiner Weise gerechtfertigt.

    Diese Sendung war ein Tiefpunkt nach 500 Tagen Kontrafunk. Wir werden das weiter beoachten. Anders als bei den Öffentliche n-Rechtlichen können wir ja mit unserem freiwilligen Monatsbeitrag entscheiden, ob wir das unterstützen wollen.

    m.ferrara
    Danke! Ich stimme Ihnen vollumfänglich zu.
    Detlef Fiedler
    Er hat "Sandale" gesagt! Genau. Beim Satz "Wir werden das weiter beobachten" musste ich erst kurz überlegen, wo ich das schon einmal gehört hatte. Ach ja, damals wars, als mich die Stasi verhaftet hatte. Richtig. Ich denke auch, nach dieser Drohung wird sich die Kontrafunk-Redaktion nun abends in den Schlaf weinen.
    Joama
    Ich habe mir den Beitrag nicht angehört – die Zusammenfassung hat mir gereicht. Langsam bekomme ich beim Kontrafunk dasselbe Ohnmachtsgefühl, wie ich es bei den Mainstreammedie n hatte. Es tut mir weh, wie mein Lieblingssender angesichts des Nahostkonflikts in blinde Agitation und Propaganda abrutscht.

    NOCHMAL: Hass auf die Landnahme und Besatzungspolit ik des Staates Israel ist kein „Judenhass “, sondern die Ablehnung der völkerrechts widrigen Politik einer Staatsregierung . Von der Hamas als „Terrororg anisation“ könnte man dann sprechen, wenn die Palästinenser als Alternative eine reguläre Armee hätten, die es nach den Regeln der Haager Landkriegsordnu ng auf Augenhöhe mit den Israelis aufnehmen könnte. Da sie das nicht haben, bleibt ihnen nur der Guerillakampf oder eben „Terror“, wenn sie der Machtpolitik Israels, dem nackten „Recht des Stärkeren“ irgendetwas entgegensetzen wollen.

    Ohne Gerechtigkeit gibt es auf Dauer keinen Frieden. Das sollte auch der Kontrafunk und seine Diskutanten verstehen.

    Joama
    Außerdem verträgt sich der Ruf nach dem Verbot von Demonstrationen , der jetzt aus dem oppositionellen Lager laut wird, sehr schlecht mit dem Kampf für Meinungs- und Redefreiheit, den sich die alternativen Medien zu Recht auf die Fahnen geschrieben haben. Die alternativen Medien des liberal-konservativen Lagers sind gerade dabei, ihre Glaubwürdigkeit zu verspielen.
    Mr.L.
    Liebe/r Joama
    Ich schätze Ihre Kommentare sehr und bitte Sie mit diesen nicht aufzuhören. Bleiben Sie dran, unermüdlich.
    Vielleicht sollten wir betreffend der Einteilung der verschiedenen Medienformate eine neue Betrachtung vornehmen. Ich war z.B. schon vor dem Aufkommen der neuen Medien immer ein kritischer und unabhängiger Geist. Der 11. September war für mich dann zusätzlich ein Katalysator. Ich und viele andere erkannten zunehmend, dass vieles was uns vermittelt wird nicht stimmt. Daraus ergab sich eine Medienbewegung, welche sich selber unter dem Begriff „Truther" verstand. Niemand kann von sich behaupten im Besitz der ganzen Wahrheit zu sein. Es war aber der Wille da alles zu hinterfragen, neue Rückschlüsse zu ziehen und diese auch gegen harsche Abneigung hin zu kommunizieren.
    Dies war wahrscheinlich eines der Fundamente auf welchem die heute grösseren und professioneller en Alternativen Medien aufbauen. Diese waren in versch. Hinsicht die letzten Jahre über eine wertvolle Institution, weil sie Menschen, für die der Aufenthalt ausserhalb des gegebenen Meinungskorrido rs eine neue Erfahrung war, ein Gefühl der Zusammengehörigkeit vermittelten. Für mich war es, aufgrund des zunehmenden Alters eine Verlockung irgendwie in gemütlicheres Fahrwasser und eher akzeptierte Korridore zu gelangen.
    Diese neuen alternativen Medien haben teils aber nicht mehr den Willen alles zu hinterfragen. Sie pflegen Denkabkürzungen auf Basis von Dogmen. Eine Rückbesinnun g wäre wünschenswer t.

    Mr.L.
    Mit den Ereignissen vom 7. Oktober erleben wir in verschiedener Weise eine Wiederholung des 11. September 2001. Die israelischen Offiziellen bringen diesen Vergleich ja des Öfteren selber. Wir hatten seitdem mehr als 20 Jahre Zeit unsere Lehren zu ziehen und diese ruhig und reflektiert auf gegenwärtige und zukünftige Ereignisse anzuwenden. Diese Lehren wurden leider nicht gezogen und so sind wir dazu verdammt diese wieder von Neuem zu wiederholen.
    Es wird neuerlich in ungerechter Weise Hunderttausende , wenn nicht Millionen von Opfern fordern und diesmal wird der Westen in bisher noch nie gewesener Weise selber zum Opfer werden. "What goes around comes around. "
    Was ich unterhalb der Schwelle der medialen Berichterstattu ng aber sehe, ist, dass aufrechte Christen, Juden und Muslime freundschaftlic h, friedlich und von Liebe und gegenseitigem Respekt geprägt miteinander über die tieferen Ursachen sprechen und gemeinsam diese benennen. Muslime applaudieren Rabbis zu, Juden setzen sich für die Palästinenser ein, Christen zeigen auf wie Menschen ihrer eigenen Glaubensrichtun g in die Irre geführt wurden usw.
    Man erkennt rasch wer mit Liebe und Achtung für sein Gegenüber spricht und wer entmenschlicht und verachtet. Es liegt alles offen auf dem Tisch. Man muss es nur erkennen wollen, für Gerechtigkeit einstehen und der ganze Hokuspokus wäre auf einen Schlag Geschichte. Das wäre der einzig gangbare Weg aus der vorgezeichneten Katastrophe.

    Eidgenosse
    Juden leben bereits seit 1000 Jahren oder mehr in Deutschland. Von kulturfremden Leuten aus Nordafrika oder dem Orient, welche millionenfach eingewandert sind, kann man das aber nicht behaupten. Deutschland hat hier eine falsche Einwanderungspo litik gemacht und hat nun ein riesen Problem. Der Israel-Palästinenser Konflikt ist da nur die Spitze des Eisbergs.

    Es genügt schon wenn Deutschland Ethnokonflikte aus der Türkei, dem Balkan oder aus Afrika importiert hat. Aber nun muss auch noch der Israel-Palästina Konflikt in Deutschland ausgetragen werden, was nicht nur ein Affront gegenüber dem Gastland ist, sondern auch noch von viel wichtigeren Problemen ablenkt, von denen Deutschland weiss Gott schon genug hat!

    P-S eine absolute Frechheit wenn man die doppelte Staatsbürgerschaft zulässt, wo dann der deutsche Steuerzahler wieder für sogenannte Evakuierungen " deutscher Staatsbürger " aus dem Gazastreifen aufkommen muss!! Und das obwohl nicht ohne Grund vor Reisen in den Gazastreifen immer eindringlich abgeraten wurde!!

    Aachse
    Ach Du meine Güte! In dem helvetischen Musterland, in dem man schon den Job verliert, wenn man in den Tiefen des Internets den falschen antisemitisch ausschlachtbare n Trigger für die aktuellen lokalen Vögte hinterlässt, ist die Hamas noch nicht mal verboten?! Putzig dazu die Erklärung von Zanetti: wie wäre es, im Sinne von Wahrhaftigkeit, wenn man mal recherchiert, wo denn die Hamas Konten verwaltet werden? Bei der Kreissparkasse Pinneberg wahrscheinlich ja nicht? Oder würde das die Neidgenossen unnötig verunsichern im direktdemokrati schen Supermenschenha bitus?
    blaufuchs
    Zum Schluß der Diskussionsrund e wird über Wahlbetrug beim Wählen, beispielsweise durch offenes Ankreuzen des Wahlzettels im Familienkreis oder durch Hilfspersonen für ältere Wähler, und nach dem Wählen, beispielsweise bei Verwendung elektronischer Abstimm- und Übermittlun gsgeräte und bei Briefwahl, gesprochen. Es gibt aber auch – zumindest in Deutschland - einen veritablen Betrug, der schon vor der Wahl erfolgt (ist) und einem Tabu unterliegt, so daß das Volk nichtsahnend wählt, das bei Kenntnis des Betrugs und der dafür Verantwortliche n, nämlich der Altparteien und ihrer Bundestagsfrakt ionen, zu einem wesentlichen Anteil anders gewählt hätte - ein Wählerpotent ial für die AfD, das noch durch Aufklärung gewonnen werden muß. Dazu habe ich eine umfassend begründete Abhandlung geschrieben, die ich nachfolgend wiedergebe.

    Alle Macht dem deutschen Staate: Wie das Volk um seine verfassungsgemäßen politischen Mitspracherecht e betrogen wird

    Alle politischen Parteien und viele Bürger unseres Landes schmücken und bezeichnen sich gern als Demokrat oder demokratisch und verbinden damit, auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen. Dem liegt ein falscher Demokratiebegri ff zugrunde, wie nachfolgend dargelegt wird. Unser Grundgesetz, mittlerweile die Verfassung des deutschen Volkes, bestimmt im Artikel 20 GG die Grundlagen unseres Staates. Diese sind aus gutem Grund durch die Ewigkeitsklause l gemäß Art. 79, Abs. 3 GG vor jeglicher Veränderung geschützt. So sind die von den Verfassern des

    blaufuchs
    dem Souverän Volk zuerkannten Machtmittel – Wahlen und Abstimmungen - auch heute noch zumindest rechtlich in Kraft, obwohl die Politik sich nicht daran hält. Wegen der überragende n Bedeutung für das obige Thema sowie der offenkundigen Unwissenheit sogar erfahrener Politiker sei daher zunächst der Art. 20 GG zitiert :

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Abs. 1 verpflichtet bereits zur Demokratie, während die Abs. 2 und 3 ihre deutsche Ausgestaltung definieren. Abs.2, Satz 1 bestimmt das Volk zum Souverän, der die Ausgangsbasis des deutschen Staates ist, der von unten aufwärts (engl. „bottom up“) aufgebaut und nicht umgekehrt von oben abwärts („top down“) von einer Person oder politischen Elite installiert werden kann. Satz 2 benennt die beiden Machtmittel des Souveräns, nämlich Wahlrecht und Volksabstimmung en. Nach Abs. 3 ist unser Staat ein Rechtsstaat, ausdrücklich ist die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.Das

    blaufuchs
    Widerstandsrech t nach Abs. 4 ist ein weiteres Indiz für die überragende Bedeutung auch des Erhalts der beiden Machtmittel des Souveräns. Die Formulierung „Wahlen und Abstimmungen“ besagt klipp und klar, daß beide Souveränitätsrechte unabhängig voneinander gleichzeitig gewährt und nicht etwa zur Auswahl gestellt sind. In krassem Widerspruch dazu steht aber das Verhalten des Staates, der das längst fällige Ausführungsgese tz zu Volksabstimmung en nicht erläßt und das Wahlgesetz zunehmend undemokratisch ändert, wie nachfolgend getrennt für die beiden Bürgerrechte dargelegt wird.
    Volksabstimmung en
    Am 12 .02.2017 hat der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert in der Bundesversammlu ng zur Wahl des Bundespräsidenten gesagt: „Weil unsere Demokratie aus noch immer überzeugend en Gründen im Kern repräsentativ verfaßt ist, haben…“ (im Kern, weil abweichend die Bundesversammlu ng aus allen MdBs und gleich vielen von den Länderparlam enten bestimmten Privatpersonen zusammengesetzt ist, Anm. Verf.). Diese sogar ausdrücklich die Verfassung ansprechende Aussage ist aber nur die halbe Wahrheit und irreführend, denn wir sind sowohl repräsentativ (Wahlen) als auch direkt demokratisch (Abstimmungen) verfaßt. Auf diesen Widerspruch hingewiesen kam eine nichtssagende Antwort. Das Thema ist mit einem großen Tabu belegt, auch andere maßgebliche Politiker haben keine plausible Begründung dafür, daß die Parlamente Volksabstimmung en verweigern und so die verfassungsmäßige Ordnung mißachten.


    blaufuchs
    Der Spitzenpolitike r Manfred Weber (CSU und EVP) hat in einer Rede anläßlich der bevorstehenden letzten EU-Wahl zumindest die Sicht der Abgeordneten bekräftigt, als er inhaltlich sagte: Wir wollen keine Volksabstimmung en, denn im Parlament ist der größere Sachverstand vorhanden, und daher treffen wir auch die besseren Entscheidungen. Welch eine Anmaßung und zugleich Mißachtung des Souveräns! Aber auch ein offenes Wort, das Aufschluß über den alleinigen Machtanspruch der sog. politischen Elite gibt, der sich über allerhöchstes Verfassungsrech t einfach hinweg setzt.

    Diese Einstellung haben die klugen Verfasser des Grundgesetzes vorausgesehen und mit der Ewigkeitsklause l vorgebeugt. Zudem hatten sie alle Veranlassung, auch Volksabstimmung en verpflichtend vorzusehen. Gemäß der Weimarer-Vorgängerverfas sung gab es noch den vom Volk gewählten und damit diesem verantwortliche n Reichspräsidenten, der Gesetzen die Zustimmung verweigern, den Reichskanzler ernennen oder ablehnen und sogar mit Notverordnungen am Parlament vorbei ins Regieren eingreifen konnte. Das Grundgesetz hat ihn durch den ohne solche Machtfülle ausgestatteten Bundespräsidenten ersetzt, der teils unmittelbar (MdBs) und teils mittelbar (MdLs) und somit von Parlamentariern gewählt wird. Diese Berufung des Präsidenten von rein politischer Seite (von oben) würde einen machtlosen Souverän ergeben, gäbe es keine Abstimmungen vom Volk. Diese sind daher eine gleichsam zwangsläufige Kompensation, ohne die der angebliche

    blaufuchs
    Souverän höchst kümmerlich als Untertan ausgestattet wäre.

    Es ist vorauszusehen, daß der Weg zu Volksabstimmung en über eine Klage beim Bundesverfassun gsgericht wenig erfolgversprech end ist, da dessen Besetzung inzwischen weitgehend parteiengebunde n seitens der Regierung erfolgt – ein abschreckendes Beispiel der kurze Karriereweg des Rechtsanwalts Harbarth (CDU) aus dem Bundestag direkt ins Verfassungsgeri cht mit der Positionszusage als Senatspräsident und Gerichtspräsident nach dem bevorstehenden Freiwerden dieser Positionen - und da selbst nach einem Gerichtserfolg weitere jahrelange Verzögerungen bis zu einem demokratischen Abstimmungsgese tz zu befürchten sind. Eine halbwegs zeitnahe Lösung kann daher nur so erreicht werden, daß eine demokratische Volksabstimmung en bejahende Partei in eine führende Regierungsposit ion gewählt wird. Dafür kommt derzeit nur die AfD in Betracht. Zudem sei angemerkt, daß Volksabstimmung en als Machtmittel des Volkes nur dann funktionieren, wenn die aktuell vorhandene Indoktrination und politische Einflußnahme des öffentlich rechtlichen Rundfunks und der dominierenden linksgrünen Printmedien abgeschafft sind und politische Neutralität oder Chancengleichhe it für die Verbreitung gegensätzlicher Meinungen besteht.

    II.Wahlen

    A. Grundsätze und jüngste Entwicklungen

    Das deutsche Bundeswahlrecht ist eine komplizierte Materie, weil man sich nicht für

    blaufuchs
    Souverän höchst kümmerlich als Untertan ausgestattet wäre.

    Es ist vorauszusehen, daß der Weg zu Volksabstimmung en über eine Klage beim Bundesverfassun gsgericht wenig erfolgversprech end ist, da dessen Besetzung inzwischen weitgehend parteiengebunde n seitens der Regierung erfolgt – ein abschreckendes Beispiel der kurze Karriereweg des Rechtsanwalts Harbarth (CDU) aus dem Bundestag direkt ins Verfassungsgeri cht mit der Positionszusage als Senatspräsident und Gerichtspräsident nach dem bevorstehenden Freiwerden dieser Positionen - und da selbst nach einem Gerichtserfolg weitere jahrelange Verzögerungen bis zu einem demokratischen Abstimmungsgese tz zu befürchten sind. Eine halbwegs zeitnahe Lösung kann daher nur so erreicht werden, daß eine demokratische Volksabstimmung en bejahende Partei in eine führende Regierungsposit ion gewählt wird. Dafür kommt derzeit nur die AfD in Betracht. Zudem sei angemerkt, daß Volksabstimmung en als Machtmittel des Volkes nur dann funktionieren, wenn die aktuell vorhandene Indoktrination und politische Einflußnahme des öffentlich rechtlichen Rundfunks und der dominierenden linksgrünen Printmedien abgeschafft sind und politische Neutralität oder Chancengleichhe it für die Verbreitung gegensätzlicher Meinungen besteht.

    II.Wahlen

    A. Grundsätze und jüngste Entwicklungen

    Das deutsche Bundeswahlrecht ist eine komplizierte Materie, weil man sich nicht für

    blaufuchs
    eine reine Verhältniswahl (Parteienwahl) und/oder eine reine Direktwahl (Personen-wahl) entschieden hat sondern eine als „personali sierte Verhältniswahl“ bezeichnete Kombination dieser beiden Grundtypen verfolgt. Gewählt wird mit einer Erststimme (Direktwahl) ein Wahlkreiskandid at und mit einer Zweitstimme (Listenwahl) eine von den verschiedenen Parteilisten je Land. Bei der neuerdings abgeschafften Regelgröße von 598 Parlamentsabgeo rdneten und unverändert gebliebenen 299 Wahlkreisen bedeutete das eine angestrebte Parlamentssitzp arität von jeweils 299 Direktabgeordne ten und Parteiabgeordne ten (Listenabgeordn eten). Dieses Wahlrecht war allgemein anerkannt und funktionierte problemlos, solange es nur 2 große Parteien (jeweils über 40% Zweitstimmenant eil) und wenige Kleinparteien im Bundestag gab. Probleme traten auf, als dann mit dem stetigen Rückgang der Dominanz von Union und SPD „Überhangman date“ anfielen, was der Fall ist, wenn parteibezogen die Zahl der errungenen Direktmandate größer ist, als es dem Zweitstimmenant eil entspricht. Der Überhangeff ekt wird noch dadurch verstärkt, daß bisher – trotz Bundestagswahl - nicht mit einer Bundesliste sondern mit Landeslisten gewählt wird, nach denen auch die Zuteilung der Parlamentssitze erfolgt.

    blaufuchs
    Um die Überhangman date den Zweitstimmenant eilen anzupassen, wurden zunächst – was eine Regelgröße ermöglichte - zusätzliche „Ausgleich smandate“ an die jeweils anderen Parteien vergeben, was aber die ohnehin schon eher überdimensi onierte Regelgröße deutlich erhöht, weil jedes Überhangman dat mehrere Ausgleichsmanda te erfordert, was auch die angestrebte Sitzparität aufhebt. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassun gsgerichts vom 25.07. 2012 sind maximal 15 Überhangman date ohne Ausgleich noch verfassungsgemäß, jedoch erfolgte danach zunächst ein vollständiger Überhangaus gleich . Die CSU ist als reine Landespartei mit großer Dominanz in Bayern der Grund für viele und problematische Überhangman date, die sich nicht parteiintern vollständig mit Listenmandaten verrechnen lassen. Der Ruf nach einer Parlamentsverkl einerung wurde lauter, als die Abgeordnetenzah l sich von Wahl zu Wahl vergrößerte, so von 631 (2013) auf 709 (2017). Mit der anschließend von der großen Koalition aus CDU/CSU, SPD erfolgten Wahlrechtsänderung, der zufolge u. a. 3 Überhangman date nicht auszugleichen waren, wogegen FDP und LINKE noch nicht entschiedene Verfassungsbesc hwerden eingelegt haben, gab es einen nochmaligen Anstieg auf 736 Abgeordnete (2021). Die CSU gewann aus den insgesamt 46 bayerischen Wahlkreisen 45 Direktmandate. Der bayerische Zweitstimmenant eil betrug aber nur 31,7% (bundesweit 5,2%), was trotz der 3 unausgeglichene n Überhangman date für nur 34 Direktabgeordne te ausreichte, so daß 11 nicht
    blaufuchs
    nicht verrechenbare Überhangman date drohten. Die vielen zusätzlichen Abgeordneten verursachen während der Wahlperiode unzumutbare Kosten in Milliardenhöhe und belasten auch die Arbeitsabläufe im Parlament. Alle Parteien beteuern schon seit Jahren, den Bundestag verkleinern zu wollen, bringen aber keine einvernehmliche Lösung zustande, weil zumindest die jetzt nicht mehr ganz so großen zwei Parteien bestrebt sind, ihre Gestaltungsmach t und Pfründe für möglichst viele eigene Abgeordnete zu erhalten, so daß man wohl im Stillen erfreut über die Anstiege der Abgeordnetenzah l war. So begleitet uns das Thema Wahlrecht schon über viele Wahlperioden, wobei nach den erwähnten letzten Bundestagswahle n jede neue Koalition das Wahlrecht in ihrem Sinn geändert hat.

    Auch in dieser laufenden 20. Wahlperiode hat die neue SPD,GRÜNE,FDP-Koalition alsbald nach ihrer Konstituierung eine paritätisch aus 16 MdBs und 16 Experten gebildete Kommission zur Erarbeitung eines Vorschlags für eine Parlaments-verkleinerung und weitere Wahlrechtsfrage n berufen. Man konnte sich auch dort nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen, so daß zum Jahresbeginn 2023 getrennte Abschlußberichte der Koalitionsfrakt ion und der jeweils anderen Fraktionen vorgelegt wurden. Am 27.1.23 fand bereits die 1. Lesung (Überweisung an den Innenausschuß) und am 17.3.23 die 2./3. Lesung des Koalitionsentwu rfs statt und wurde das jetzt geltende neue Wahlrecht heftig umstritten verabschiedet. Union und Linke haben schon

    blaufuchs
    Verfassungsbesc hwerden angekündigt , so daß das Thema Wahlrecht uns weiter begleiten wird.

    B. Krtitische Betrachtungen

    Es muß daran erinnert werden, daß die Ausgestaltung des Wahlrechts durch unsere Verfassung eingeschränkt ist, die bestimmt, wer wählt, nämlich das Volk (Art. 20 GG), wer oder was zu wählen ist, nämlich Abgeordnete (Art. 38 GG) und wie gewählt gewählt wird, nämlich u.a.unmittelbar und frei (Art. 38 GG). Das besagt, daß die Wahlentscheidun g allein die Wahlbürger treffen, nicht etwa die Parteien oder andere vom Volk zu bevollmächtigende Zwischeninstanz en (Unmittelbarkei t der Wahl) und den Wählern nichts aufgenötigt werden kann, so daß diese jeden vorgeschlagenen Kandidaten wählen oder nichtwählen können (Freiheit der Wahl).

    Dem wird der Wahlrechtsteil Listenwahlen nicht gerecht, weil die starren Listen mit bereits vorgegebener Rangfolge der Kandidaten dem Wahlbürger keine Möglichkeit einräumen, einen nach seiner Überzeugung am besten geeigneten Kandidaten auszuwählen; er kann nur die bereits von der Partei getroffene Kandidatenwahl mitsamt der schon festgelegten Rangfolge bestätigen, auf eine andere Partei setzen, wo es dann ebenfalls keine freie Kandidatenwahl gibt, oder auf eine Listenwahl ganz verzichten. Im Ergebnis wählen die Parteien, der Wahlbürger wird statt einer Abgeordnetenwah l auf eine bloße Parteilistenaus wahl eingeschränkt. Somit haben die Parteien sich das Kernstück des Wahlrechts angeeignet, wofür keinerlei Rechtsgrundlage im Grundgesetz

    blaufuchs
    vorhanden ist. Vielmehr wird eklatant und immer wieder ungeniert gegen die Verfassung verstoßen.

    Daher kann eine etablierte Parteielite Einfluß auf die Rangfolge der Listenkandidate n nehmen, sich selbst auf einen sicheren vorderen Platz setzen (lassen) und für viele Wahlperioden einen Bundestagssitz einnehmen, ohne eine Abwahl befürchten zu müssen. Das konterkariert jede Demokratie und leistet einer Entwicklung zu totalitären Verhältnissen Vorschub. Es ist zwar nichts dagegen einzuwenden, daß die Parteien Kandidatenvorsc hläge machen, denn das fällt unter die Mitwirkung bei der politischen Willensbildung des Volkes, gemäß Art.21, Abs. (1) GG die einzige grundgesetzlich e Aufgabe der Parteien. Die eingeführte Bezeichnung „Listenwah l“ ist aber irreführend, da es sich nichtum eine echte Wahl handelt.

    In Übereinstim mung mit dem Ampel-Kommissionsvors chlag verkleinert das neue Wahlrecht die Parlamentsgröße einfach durch Streichung derjenigen gewählten Direktkandidate n, die bundesweit betrachtet mit den niedrigsten Prozentzahlen gewonnen hätten. Damit entfallen auch jegliche Ausgleichsmanda te. Aber es werden demokratisch höherwertige Direktmandate durch minderwertige Listenmandate ersetzt, was Demokratieabbau bedeutet. Der Kommissionsvors chlag hatte noch eine komplizierte und wohl verfassungswidr ige Zusatzmaßnahme vorgesehen, um die durch Direktmandat-Streichungen verwaisten Wahlkreise mit einem Abgeordneten einer anderen Partei (mit vorhandenem Zweitstimmen-Deckungspotenti al)

    blaufuchs
    zu versorgen, diese Maßnahme wurde jedoch vom ampelbeherrscht en Innenausschuß ersatzlos gestrichen. Damit hat die Ampel exakt den schon von der AfD in der 19. Wahlperiode gemachten Verkleinerungsv orschlag (BT-Drucks.19/22894, 29.09.2020, S.3, Z.12 bis17) übernommen, obwohl alle anderen Parteien, also auch die Ampelparteien, damals den Vorschlag kurzerhand abgelehnt hatten, was jetzt abermals auch dem erneut eingebrachten AfD-Gesetzentwurf widerfuhr.

    Das neue Wahlrecht ist aber insbesondere deshalb abzulehnen, weil es geradezu absurd und eine dreiste Mißachtung des Souveräns ist, die in der Direktwahl getroffene ausdrückliche Entscheidung für einen Direktabgeordne ten einfach einzukassieren. Krasser kann man die Wahlentscheidun g der Bürger nicht entwerten. Das ist Wahlmanipulatio n, unabhängig davon, ob sie nach der Wahl oder durch ein entsprechendes Gesetz bereits vorweg erfolgt. Dieses Problem und den Nachteil verwaister Wahlkreise ohne dort gewählte Direktkandidate n hat sich die Ampelkoalition durch Streichung von Direktmandaten eingehandelt, anstatt bei den Listenmandaten zu streichen. Alle Direktmandate beanspruchen ja nur 299 Sitze. Deshalb ist auch die Bezeichnung „Überhangman date“ für einen Teil der Direktmandate fehl am Platze, sie haben weder Übermaß noch Überzahl.

    Eine zunächst noch nicht im ersten Ampel-Gesetzentwurf vorgesehene Änderung betrifft die Abschaffung der Grundmandatskla usel. Diese sah bisher eine Ausnahme von der 5% Hürde dergestalt vor, daß bei

    blaufuchs
    von einer Partei mit zumindest 3 gewonnenen Direktmandaten nicht nur diese 3 sondern auch weitere Listen-abgeordnete gemäß den erzielten Listenprozenten in den Bundestag einziehen. Davon profitiert derzeit noch die Linke, die 2021 nur 4,9% Zweitstimmenant eil aber bundesweit genau 3 Direktmandate erreichte und nun mit 39 Abgeordneten im Bundestag vertreten ist. Während die Beschwerde der Linken wohl erfolglos bleiben wird, sieht es bei der CSU anders aus. Sie ist seit 1949 im Bundestag und hat 2021 34 Direktmandate + 11 drohende Direktmandate (Überhangman date) mit bundesweit nur 5,2% der Zweitstimmen gewonnen. Trotz dieses Riesenerfolgs würde sie schon bei einem nur geringen weiteren Verlust an Zweitstimmen an der %-Hürde scheitern und kein einziger CSU-Kandidat in den Bundestag kommen. Das wäre geradezu brutal. Hier muß eine andere Lösung gefunden werden, obwohl nicht verschwiegen werden soll, daß auch die Union nicht zimperlich war, wenn sie die Möglichkeit hatte, durch Wahlrechtsänderungen eigene Vorteile zulasten anderer Parteien zu erzielen. Sie wollte z.B. gemäß ihrem Abschlußbericht die Grundmandatskla usel erhalten, forderte aber in plumper Manier für die Ausnahmeregel nunmehr 5 Direktmandate, um so die Linke aus dem Bundestag zu kicken.

    Mit einer weiteren noch nicht im ersten Ampel-Gesetzentwurf vorhandenen Änderung wird eine feste Parlamentsgröße von 630 Abgeordneten vorgegeben. Diese Zahl verkauft die Ampel zwar als Verkleinerung des Parlaments, wobei sie von de


    Melde Dich zum Kommentieren im Login-Bereich an, um kommentieren zu können.