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    Donnerstag, 1. August 2024, 5:05 Uhr
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    (Wdh.06:05, 07:05, 09:05, 12:05, 13:05, 18:05)

    Kontrafunk aktuell vom 1. August 2024

    Stefan Millius im Gespräch mit Claudio Zanetti, Alex Baur und Oskar Freysinger – Kontrafunk-Kommentar: Frank Wahlig

    Die Schweiz begeht am 1. August ihren Nationalfeiertag und steht bei dieser Ausgabe im Zentrum. Der ehemalige Bundesparlamentarier Oskar Freysinger hat mit Blick auf diesen Tag gemischte Gefühle. Aus seiner Sicht steht das Erfolgsmodell Schweiz unter starkem Druck. Auch der Publizist und Ex-Politiker Claudio Zanetti sieht die Gefahr, dass Werte wie Souveränität und Neutralität an Gewicht verlieren und die Schweiz ihr Heil in der Anlehnung an die EU sucht. Mit Südamerika-Korrespondent Alex Baur sprechen wir über die aktuelle Lage in Venezuela nach dem vermuteten Wahlbetrug durch Staatspräsident Nicolás Maduro. Und Frank Wahlig verrät in seinem Kommentar, was in der Diskussion über die Wahlrechtsreform in Deutschland gern vergessen geht.

    Interview 1

    Oskar Freysinger: Erfolgsmodell Schweiz unter Druck

    Interview 2

    Claudio Zenetti: Die Schweiz und die Europäische Union

    Interview 3

    Alex Baur: Venezuela nach der Wahl

    Kommentar

    Frank Wahlig: Wahlrecht

    Wer nur die Überschrift liest, bekommt die falsche Information. Die Liberalen sind von der ganz schnellen und geschmeidigen Truppe. „Verfassungsgericht bestätigt Herzstück der Wahlrechtsreform“. So jubelt der FDP-Spitzenpolitiker Konstantin Kuhle. Kuhle war der Erste von der liberalen Truppe, der das Wasser nicht halten konnte. Hat er doch tapfer gegen jegliche Faktenlage versucht, etwas schönzureden, was für die Ampelisten einer Katastrophe gleichkommt. Aber die Ampel hat mit den Jahren gelernt, Niederlagen als Siege zu bezeichnen. Den Namen Kuhle wird man sich nicht merken müssen. Nur der Sachlichkeit halber sei er erwähnt. 

    Gerade die Liberalen haben CSU-Abgeordnete spüren lassen, dass mit dem von der Ampel ausgedachten Wahlrecht das Schicksal der Bayern-Union, der CSU, besiegelt sei. Es war doch so schön mit euch Bayern. Wir vermissen euch jetzt schon, so wurde gefrotzelt. Raus aus dem Parlament – und damit, so der Plan, könnte die Ampel weiterregieren. Darauf haben sie sich schon gefreut, die Liberalen. Die Idee war: Wer bundesweit weniger als 5 Prozent der Wählerstimmen aufbringe, könne so viele Direktmandate gewinnen, wie er wolle – die Abgeordneten kämen nicht ins Parlament. Das hat das Verfassungsgericht gekippt. Die CSU kann aufatmen.

    Aber das Verfassungsgericht hat etwas anderes bestätigt. Darüber freut sich unser Liberaler vom Anfang des Kommentars. Das Direktmandat wird entwertet. Nicht jeder, der einen Wahlkreis gewinnt, kommt mehr in den Deutschen Bundestag. Die Wähler entscheiden sich für einen bestimmten Politiker aus ihrem Umkreis, aber der Gewinner geht leer aus. Das Verfassungsgericht sagt, das sei in Ordnung so. Das ist der Einstieg in ein anderes System. Der erste Schritt ist getan und es ist allen Parteichefs recht. Wird doch die Macht der Parteiführung gestärkt. 

    Bei der FDP, den Linken, den Grünen, bald auch bei der SPD ist es nicht wichtig, wer als tüchtiger, manchmal quer zur Parteiführung arbeitender Abgeordneter sich durchsetzt. Auf die von den Funktionären aufgestellte Liste kommt es an. Auf diese Liste, da kommen eben die glattgeschliffenen Funktionäre – nicht von den Bürgern gewollt, sondern von den Funktionären gesetzt. So schaffen es diese Kuhles in den Bundestag. Diese Liste wird von der Parteiführung fein aufgestellt. Für den Kunden Wähler soll immer etwas Attraktives dabei sein. Doch die große Linie wird von der jeweiligen Parteiführung komponiert. Das sieht demokratisch aus, sagt das Verfassungsgericht. 

    Das ist der Einstieg in die Parteiendemokratie. Diese Richter in Karlsruhe sind Spiegelbild der Parteiendemokratie. Die Verfassungsrichter werden von Parlament und Bundesrat bestimmt – das sieht demokratisch aus –, aber ausgesucht werden sie von den Parteispitzen. Da gehen Absprachen voraus, da wird gewogen, gemessen und geprüft. Die Sozis schlagen einen Verfassungsrichter vor, die Union kriegt einen, dann noch etwas Grün und ein Liberaler zwischendurch. Demokraten unter sich. Damit es in Zukunft auch so bleibt und zum Beispiel kein von der AfD vorgeschlagener Jurist nach Karlsruhe kommt, wird das Wahlrecht zum Verfassungsrichter geändert. Das wird im Herbst geschehen – mit Zweidrittelmehrheit – wie es sich gehört. Das sieht wiederum ganz demokratisch aus – aber bestimmen tun die Parteifunktionäre.

    Zurück zum Urteilsspruch der Verfassungsrichter. Das Direktmandat wird entwertet. Der politische Spielraum der lokalen Parteimitglieder wird eingeengt. Die Rückbindung des „frei“ gewählten Abgeordneten an seine politische Basis wird aufgelöst. Ein direkt gewählter Abgeordneter hat dagegen ein starkes Selbstbewusstsein, ist, wenn es sein muss, widerständig, kann nicht geschmeidig von der Parteiführung benutzt und geleitet werden. Der Abgeordnete ist auch seinem Wahlkreis verantwortlich. Dort wird seine Arbeit bewertet. Solche Leute können für die Parteiführung zum Problem werden. Sind aber ein Gewinn für die Demokratie.

    Das alles geht dem Parlament verloren. Die Kuhles aller Parteien sind gestärkt worden. Und die Macht solcher Funktionäre nimmt zu. Die Macht der Parteien nimmt zu. Nicht sofort, aber nach und nach. Also hat der FDP-Funktionär Kuhle doch recht. Das Herzstück des neuen Wahlrechts wurde bestätigt. Der Abgeordnete Kuhle hat seine Zukunft noch vor sich.