Kontrafunk aktuell vom 11. September 2025
Israel hat einen Luftschlag in Katar durchgeführt und versucht, Hamas-Vertreter zu töten. Ist damit der Tod der Geiseln besiegelt? Was ist mit dem europäischen Traum einer Zwei-Staaten-Lösung? Israel-Korrespondent Pierre Heumann analysiert die Lage. Europäische Regierungen versuchen, die Migration in die EU zu reduzieren. Doch der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Asylbewerbern. Über sichere Herkunftsstaaten unterhalten wir uns mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Prof. Peter M. Huber. Im Gespräch mit Alex Baur geht es um Korruptionsvorwürfe gegen die Schwester von Javier Milei, und Philipp Gut kommentiert neue Anweisungen für die Fahndung in der Schweiz, bei der die Hautfarbe nicht mehr genannt werden darf.
Pierre Heumann: Israel greift Hamas in Katar an
Peter M. Huber: Das EuGH-Urteil zu sicheren Herkunftsländern
Alex Baur: Wahlniederlage und Korruptionsvorwürfe gegen die Mileis in Argentinien
Philipp Gut: Fahndungsmerkmale in der Schweiz
Der Entscheid schlägt in der Schweiz hohe Wellen: Ab sofort ist es Polizisten untersagt, bei Fahndungen die Hautfarbe der gesuchten Person zu nennen. Für zusätzlichen Zunder sorgt die Tatsache, dass das Verbot auf Druck aus dem Ausland ausgesprochen wurde. Es sei eine „offizielle Beschwerde“ einer „ausländischen Behörde“ eingegangen, teilt das Bundesamt für Polizei (Fedpol) mit. Wer diese ausländische Behörde ist, will es auch auf Nachfrage nicht bekanntgeben. Wir haben nachgehakt – und folgende lückenhafte Antwort bekommen: „Eine schweizerische Vertretung im Ausland hat Fedpol darauf aufmerksam gemacht, dass die dortigen Behörden auf solche Angaben sehr sensibel reagieren.“ Und weiter: „Um welche Behörde es sich handelt, kommentiert Fedpol nicht.“ Es stellen sich Fragen: Was soll diese Geheimniskrämerei? Haben die Bürger, die Wähler, die Steuerzahler kein Anrecht darauf, zu wissen, welche fremden Instanzen auf die Verwaltungstätigkeit der Eidgenossenschaft derart Einfluss nehmen? Fest steht: Diese Intransparenz gehört sich nicht für einen demokratischen Rechtsstaat. Sie ist ein Affront gegenüber Volk und Parlament, Ausdruck einer Arroganz der Macht, die schlecht zum Selbstbild des demokratischen Bürgerstaats Schweiz passt.
Das Mauern und Schweigen lässt Raum für Spekulationen. Ein höherer Polizeioffizier vermutet, dass die „offizielle Beschwerde“ aus der EU kam. Sie stehe wohl im Zusammenhang mit dem aufsehenerregenden Fall eines Schweiz-Kenianers, der der Polizei bei einer Kontrolle am Zürcher Hauptbahnhof Racial Profiling vorgeworfen hatte. Das Bundesgericht verneinte dies. Doch er zog offenbart die Problematik einer internationalen Politjustiz, die in die souveräne Rechtsprechung der Staaten eingreift. Das Schweizer Bundesgericht hatte gute Gründden Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter, der die Schweiz schließlich verurteilte. Die Kontrolle sei „diskriminierend“ gewesen. Das Urteil des Menschengerichtshofs e dafür, die Klage des Kenianers abzulehnen. Der Mann hatte sich geweigert, sich kontrollieren zu lassen und einen Ausweis zu zeigen. Die Polizei machte geltend, er habe sich verdächtig und renitent verhalten. Dass dieser schon im Ansatz absurd anmutende Fall nun solche Weiterungen zeitigt, ist Wasser auf die Mühlen der Brüssel-Skeptiker. Erkennbar wird, was der Schweiz blüht, wenn sie die neuen EU-Verträge unterschreibt. Das Bundesgericht hat dann definitiv nicht mehr das letzte Wort, sondern ein Gericht der EU. Und dann kommen eben Brüsseler Behörden und machen Bern Vorschriften, ganz „offiziell“. Es wäre die Umkehrung dessen, was den Erfolg des politischen Modells Schweiz begründet: dass Entscheide von denen gefällt werden, sie die betreffen. Und nicht von irgendwelchen abgehobenen Bürokraten, tausend Kilometer weit entfernt.
So kommen dann solch realitätsfremde Entscheide zustande wie im Falle des Fahndungsmerkmals Hautfarbe. Polizisten schütteln darüber nur den Kopf. Dies sei ein „Hauptbeschreibungsmerkmal“, erklärt einer. Es helfe selbstverständlich dabei, einen Gesuchten schneller zu identifizieren. Die Anweisung aus Bern – und mutmaßlich Brüssel – sei „absolut nicht praxistauglich“. Dümmer gehe es nicht, so der Polizist. In der Tat: Wer, wenn nicht die Polizisten an der Front, weiß, was sich in der täglichen Arbeit bewährt? Diese Männer und Frauen in Uniform machen einen harten Job für uns alle, für unsere Sicherheit. Statt ihnen zusätzlich Steine in den Weg zu legen und ihnen mit Racial Profiling und anderem Kram zu kommen, sollten die verantwortlichen Politiker besser ihren Job machen – und zum Beispiel dafür sorgen, dass die explodierende Importkriminalität in den Griff gekriegt wird. Angesprochen ist hier in erster Linie Justiz-, Polizei- und Asylminister Beat Jans, politischer Chef auch von Fedpol. Er war bereits bei den gegen Polizisten gerichteten Krawallen von Lausanne durch sein lautes Schweigen aufgefallen. Es kam ihm nicht in den Sinn, die gewalttätigen Angriffe auf die Ordnungshüter zu verurteilen. Mit dem jüngsten Entscheid zum Stichwort Hautfarbe schiebt er den Schwarzen Peter der Polizei zu. Und muss sich die Frage gefallen lassen, auf welcher Seite er eigentlich steht: auf der Seite jener, die das Gesetz verteidigen, oder jener, die es brechen?

