Kontrafunk aktuell vom 20. August 2024
Die Elektrostrategie der deutschen Autobauer hat sich als verheerend erwiesen. Wie reagiert die Industrie auf den Einbruch der Nachfrage? Wir fragen den Wirtschaftsanalysten und ehemaligen BMW-Chefvolkswirt Dr. Helmut Becker. Um die Frage der inneren Sicherheit und die große Gefahr durch nicht therapierbare Straftäter geht es im Gespräch mit dem Rechtsanwalt und SVP-Nationalrat Pascal Schmid. Der Journalist und Blogger Roger Letsch berichtet über eine Allianz von Werbetreibenden, die sich mit Elon Musk und dessen Plattform X anlegte und nun anscheinend den Kürzeren zieht. Und Markus Vahlefeld widmet sich in seinem Kommentar dem Berufungsurteil gegen den Schriftsteller Akif Pirinçci.
Pascal Schmid: Nicht therapierte Straftäter – mögliche Gefahr für die Innere Sicherheit
Helmut Becker: Krise der Elektromobilität – wie reagiert die Industrie?
Roger Letsch: Die „Global Alliance for Responsible Media“
Markus Vahlefeld: Hass und Hetze? Da war doch was!
Es geht um Volksverhetzung, also um jenen Gummiparagrafen, der im Laufe der Rechtssprechung schon lange des Volksbegriffes enthäutet wurde und nun für alle erdenklichen Menschengruppen in Anschlag gebracht wird, die sich beleidigt fühlen könnten. Mit dem Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches, der Volksverhetzung mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Monaten bestraft, ist das, was heute jeder Politiker „Hass und Hetze“ nennt, als Straftatbestand ins deutsche Justizwesen eingeträufelt. Es ist ein Verbrechen ohne Opfer, weswegen gerne politische Stiftungen und deren Meldestellen Volksverhetzung anzeigen. So auch im Fall Akif Pirinçci, der 2022 einen groben Text zur Lage des Landes verfasste und auf seinem Blog zugänglich machte. Angezeigt wurde er von einer dieser Meldestellen. Die imaginierten Opfer, die er beleidigt haben soll, waren die Migranten, die nach neuer Rechtssprechung unter „Volk oder Volksgruppe“ fallen – und das, obwohl in Pirinçcis Text der Begriff Migrant nicht ein einziges Mal vorkommt.
Sachlich ist Pirinçcis Text nicht zu beanstanden, weswegen eben die herbe Wahl seiner Worte Anlass zur Klage gab. Sie soll Volksverhetzung sein und eben geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden. Dafür wurde er bereits im Februar dieses Jahres zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das damalige Verfahren vor dem Amtsgericht Bonn wurde geführt von einem Richter, der nicht nur, wie Pirinçci schreibt, Mitglied bei den Grünen sei, sondern sich auch nach dem übertrieben harten Urteil in sozialen Medien dafür habe abfeiern lassen. Presseanfragen an das Amtsgericht Bonn sind anhängig. Sollte sich als richtig herausstellen, dass zukünftig nicht Pressesprecher die Urteile kommentieren, sondern eben beteiligte Richter mit politischer Schlagseite, so wäre dies ein veritabler Skandal. Aber Skandale haben schon lange keine Konsequenzen mehr, sofern die Beteiligten zur herrschenden Meinungsklasse gehören.
Hass und Hetze? Da war doch was! Omas als Umweltsäue im WDR, Kinder als Pestratten während des Corona-Irrsinns, Jan Böhmermann, oder die FPÖ als Nazis, die man keulen möge, ebenfalls Jan Böhmermann im ZDF. Aber keine Angst, kein Staatsanwalt würde dagegen ein Verfahren wegen Volksverhetzung eröffnen, sind doch in Deutschland Staatsanwälte Weisungsempfänger der Politik. Und der Blasseste im Gerichtssaal gestern im Landgericht Bonn war in der Tat der Staatsanwalt, übrigens derselbe, der schon in der Instanz zuvor das merkwürdige Wort geführt hatte. Er treibt das Verfahren gegen Akif Pirinçci voran und hat als Gegenüber eben den Erfolgsautor mit seinem Anwalt. Dass alle drei – also Staatsanwalt, Angeklagter und sein Anwalt – türkischen Migrationshintergrund haben, sage ich nur, weil es das absurde Bild des Verfahrens abrundet.
Chef im Ring war der vorsitzende Richter Schwill, der sichtlich bemüht war, Brücken zu bauen und niemanden das Gesicht verlieren zu lassen. Nicht Pirinçci, nicht den Staatsanwalt und auch nicht den Richter beim Amtsgericht, der auf das Skandalurteil von neun Monaten ohne Bewährung doch so stolz war. So wurde es ein Vormittag, in dem es fast nicht um die Sache ging, sondern nur darum, wie man allen Seiten halbwegs gerecht wird. Wie so oft vor Gericht hatte dies Basarcharakter und führte schließlich zu einem Urteil, das dem Amtsrichter nicht allzu sehr schadet, den Staatsanwalt nicht desavouiert und den Angeklagten zumindest nicht hinter Gitter bringt. Acht Monate mit Bewährung lautete das Urteil für Pirinçcis Wortverbrechen, und es war deutlich zu spüren, dass sich der vorsitzende Richter an das heiße Eisen der Meinungszensur und grundsätzlichen Paragrafenabwägung zwischen Volksverhetzung einerseits und Meinungsfreiheit auf der anderen Seite nicht herantraute. Diese Abwägung werden wohl nur Gerichte vornehmen, die Urteile mit Grundsatzcharakter zu sprechen bereit sind. Und das sind in der Regel eben die Bundesgerichte, aber bis man zu denen vordringt, fließt viel Wasser den Rhein herunter, und viel Geld wird verbrannt.
Pirinçcis unflätige und oftmals obszöne Sprache wird den „öffentlichen Frieden“ ganz sicher weniger gefährden als irgendwelche Außenministerinnen, die sich bereits im Krieg mit Russland befinden, oder Innenministerinnen, die migrantische Mörder unbedingt in Schutz nehmen wollen und die Lüge verbreiten, der Mörder von Bad Oeynhausen hätte seit acht Jahren in Deutschland nichts als nur die Flüchtlingsunterkunft kennengelernt. Skandal? Iwo! Der öffentliche Friede ist doch eh schon zerstört. Ob Akif Pirinçci in Revision geht, ist noch nicht ausgemacht.
