Kontrafunk aktuell vom 9. April 2025
In der CDU-Basis mehren sich Forderungen nach einem Mitgliederentscheid über den anstehenden Koalitionsvertrag mit der SPD. Der frühere CDU-Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Gerd Gies, gehört zu diesen CDU-Mitgliedern und erläutert seine Motivation. In einem Thesenpapier von acht führenden Gesundheitsexperten wird vor einer medizinischen Unterversorgung in Deutschland gewarnt. Einer der Co-Autoren ist der frühere stellvertretende Direktor des deutschen „Sachverständigenrates Gesundheit“, Prof. Dr. Matthias Schrappe, mit dem wir uns über das Papier unterhalten. Die Frage, ob das neue 500-Millionen-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur ausreicht, um Deutschlands Brücken zu sanieren, beantwortet Thomas Echterhoff, geschäftsführender Gesellschafter der Echterhoff-Baugruppe. Und Markus Vahlefeld kommentiert die Verurteilung des Chefredakteurs des „Deutschlandkuriers“, David Bendels, wegen angeblicher Verunglimpfung der deutschen SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit einer satirischen Fotomontage.
Gerd Gies: An der CDU-Basis herrscht kein Unmut mehr, sondern Zorn
Matthias Schrappe: Warnung vor medizinischer Unterversorgung ist keine Panikmache
Thomas Echterhoff: Brückensanierung in Deutschland ist eine Generationenaufgabe
Markus Vahlefeld: Der deutsche Rechtsstaat verurteilt Journalisten wegen Regierungskritik
Sieben Monate Haft auf Bewährung. Das ist doch mal eine Ansage des deutschen Rechtsstaats an die Journalisten. Natürlich nicht an alle Journalisten, nicht an die vom „Spiegel“ oder von der „Zeit“ und auch nicht an die der „Süddeutschen Zeitung“. Es wendet sich nur an diejenigen Journalisten, die regierungsunfreundlich berichten. Also auch an uns. Zu sieben Monaten Haft auf Bewährung wurde gestern der Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“, David Bendels, verurteilt. Dieses Urteil steht in der Tradition des habeckschen Schwachkopf-Memes, für das ein unbescholtener Bundesbürger eine Hausdurchsuchung bekam. Es steht auch in der Tradition des im letzten Juli erfolgten „Compact“-Verbots, für das ebenjene Nancy Faeser, um die es auch beim jetzigen Rechtsstreit geht, in die Rolle der Zensurministerin schlüpfte. Sie kam damit nicht durch, das Bundesverwaltungsgericht kassierte einen der eklatantesten Fälle von Medienzensur seit der „Spiegel“-Affäre 1962. Sagen, dass Nancy Faeser die Meinungsfreiheit hasst, darf man trotzdem nicht. Denn genau das hatte David Bendels, Chefredakteur des AfD-nahen „Deutschland-Kuriers“, gemacht.
Anfang 2024 zeigte er auf X ein Bild von Nancy Faeser, auf dem sie ein Papierschild vor ihren Körper hält, auf das nachträglich „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ draufgeschrieben worden war. Wie Robert Habeck beim „Schwachkopf“ so hatte auch Nancy Faeser höchstpersönlich die Klage gegen Bendels eingereicht. Bendels kann froh sein, dass er nicht wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, denn sonst dürfte er nach dem Willen der neuen Machthaber kein politisches Amt anstreben, denn genau das soll ja mit dieser Lex AfD unterbunden werden. Wer von einem so wunderbar unabhängigen Gericht in Deutschland wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, dem soll ja das passive Wahlrecht entzogen werden. Ich bin kein Jurist und weiß nicht, ob die Feststellung, Frau Faeser hasse die Meinungsfreiheit, bereits eine Tatsachenbehauptung ist oder noch eine Meinungsbekundung. Was man aber offensichtlich nicht darf, ist, ein Bildchen zu produzieren, wo sie diesen Satz in die Kamera halten soll. Dass das Bild gephotoshoppt ist, sieht man auf den ersten Blick. Das großartige Amtsgericht Bamberg urteilte trotzdem, der „Deutschland-Kurier“ habe eine „für den unbefangenen Leser nicht erkennbar bewusst unwahre und verächtlich machende Tatsachenbehauptung über die Innenministerin Frau Faeser (...) veröffentlicht, welche geeignet ist, deren öffentliches Wirken erheblich zu beeinträchtigen“.
Der bekannte Jurist Joachim Nikolaus Steinhöfel befand, dies sei ein lächerliches, abwegiges, groteskes, geradezu von einem totalitären Bestrafungsfieber getragenes Urteil. Anwendung fand der berühmt-berüchtigte Paragraf 188 – bekannt auch als Majestätsbeleidigungsparagraf –, den die Bundesregierung während der Corona-Proteste so abgeändert hatte, dass man gegen Amtsträger nichts Unbotmäßiges mehr sagen darf. Auch nicht als Journalist. Denn das öffentliche Wirken unserer Politiker dürfe keinesfalls beeinträchtigt werden. Schöne Neue Welt! Nun finde ich zum Beispiel: Würde man das öffentliche Wirken von Frau Faeser beeinträchtigen, so wäre das ein Segen für Deutschland und seine Bürger. Aber damit verstoße ich sicherlich gegen den Geist der momentan Herrschenden, die sich den preußischen Innenminister Gustav von Rochow zum Vorbild nehmen, der 1838 von sich gab: Dem Untertanen zieme es nicht, „die Handlungen des Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen".
Ich bitte also schon jetzt vorsorglich Frau Nancy Faeser um Entschuldigung, sie lebe hoch! Hoch! Hoch! Auch wenn man sie sicher die erfolgloseste Ministerin seit langem nennen kann, wurde sie doch weder bei Landtagswahlen noch Bundestagswahlen je direkt vom Volk gewählt und ist nur über Listen und Hinterzimmerkungeleien zu ihren Ämtern gekommen. Ihr Wahlergebnis 2023 als SPD-Spitzenkandidatin in Hessen – immerhin früher eine SPD-Hochburg – war desaströs. 15 Prozent der Stimmen entfielen auf Faeser und ihre SPD. Einen Grund für Rücktritt sah Frau Faeser dennoch nicht. Sie blieb einfach auf ihrem Sessel als Bundesinnenministerin kleben. Interessant vielleicht noch die Erwähnung des Amtsgerichts Bamberg, das nun David Bendels zu ebendiesen sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilte. Es war dieselbe Behörde, die bereits vor Monaten die Razzia in der Schwachkopf-Habeck-Affäre erwirkt hatte. Der real existierende Rechtsstaat in Deutschland, so kann man konstatieren, überwacht unsere Meinungen besser als die deutschen Außengrenzen. Frau Faeser dürfte unter der neuen CDU/CSU-Regierung noch aufsteigen. Wie wäre es mit Justizministern? Dann könnte sie ihr Zerstörungswerk vollenden und müsste nicht mehr grinsend aus dem Ruder gelaufene Kriminalstatistiken vorstellen.
