Kontrafunk aktuell vom 3. September 2024
In dieser Ausgabe sprechen wir mit dem Journalisten und Buchautor Alexander Wendt über die Auswirkungen der Wahlen in Ostdeutschland auf den Rest der Republik. Was die sogenannte Sperrminorität der AfD in Thüringen für Verfassungsschutz, Gerichte und Corona-Aufarbeitung bedeutet, erläutert der Rechtswissenschaftler Dr. Ulrich Vosgerau. In einem Kommentar von Michael Andrick geht es um die Frage, wie lange die AfD noch von einer Regierungsverantwortung ausgeschlossen werden kann. Warum des Nachts immer mal wieder Flugzeuge über unseren Köpfen kreisen, die mit Kameras und Lasern ausgerüstet sind, erklärt Jörg Wertli, Geschäftsführer des Geodaten-Unternehmens BSF Swissphoto.
Alexander Wendt: Reaktionen nach den Wahlen in Thüringen und Sachsen
Ulrich Vosgerau: BfVG-Urteile auf falschen Tatsachen widerrufen/Sperrminorität
Jörg Wertli: Luftgestützte Landvermessungen für die öffentliche Hand
Michael Andrick: Extremregierung verhindern
Zur Begründung des Ausschlusses der AfD von jedweder Regierungsverantwortung wird immer wieder auf Politiker dieser Partei verwiesen, die als „rechtsextrem“ eingestuft werden – von Geheimdiensten, deren Chefs von den Innenministern der aktuellen Regierungsparteien ernannt wurden und die damit politisch gesehen Regierungsvertreter sind. Ist es wegen dieser Bewertung geboten, die AfD um jeden Preis von der Macht fernzuhalten? Ein Gedankenspiel hilft, diese Frage zu klären. Erinnern wir uns an die Jahre 2020-2023. Eine breite Mehrheit von Politikern der aktuellen Regierungsparteien hat in dieser Zeit zum Beispiel die durch das Corona-Virus nicht gefährdeten Kinder traumatisierenden Maßnahmen mitsamt Maskierung unterworfen – mit der Begründung, das müssten sie dulden, um Erwachsene zu schützen. Das verstieß gegen das Würdepostulat des Grundgesetzes: Kein Mensch darf als bloßes Mittel zum Zweck anderer gebraucht werden. Das geschah im Namen der Gesundheit – zweifellos eine extremistische Politik. Der Impfzwang für einige Berufsgruppen war eine klare Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit, da man anders als behauptet keine Erkenntnisse zum Übertragungsschutz durch die mRNA-Präparate hatte, sehr wohl aber über ihre vielfältigen Nebenwirkungen.
All das geschah im Namen der Gesundheit – zweifellos eine extremistische Gesundheitspolitik. Warum die Parteien, die solch totalitäre Maßnahmen umgesetzt haben, nicht vom Verfassungsschutz als Hort von Extremisten beobachtet werden? Die Geheimdienstchefs sind alle von Innenministern ernannt, die den aktuell in Bund und Ländern regierenden Parteien angehören. Weiter im Gedankenspiel: Sollte die AfD einmal ein Bundesland regieren, so kann ihr Innenminister sich die extreme Corona-Politik ansehen – und mit dem von ihm selbst ernannten Verfassungsschutzpräsidenten vereinbaren, alle an ihrer Umsetzung beteiligten Parteien als „extremistische Verdachtsfälle“ beobachten zu lassen. Würden wir dann Union, SPD, Grüne, FDP und Linke pauschal für regierungsuntauglich erklären? Anhänger der AfD, des BSW, der Basis-Partei und anderer Kräfte, die das Corona-Regiment nicht mitverschuldet haben, könnten eine „Brandmauer“ gegen die Corona-Koalition fordern. Damit würden sie derselben Logik folgen wie heutigen Regierungsparteien sie vor allem gegen die AfD anwenden. Mit dem Unterschied, dass die heutigen Regierungsparteien bereits bewiesen haben, dass sie grundgesetzwidrige Politik zu konzipieren und umzusetzen willens sind.
Die Brandmauer-Rhetorik ist Volksverhetzung, ganz egal, wer sie gegen wen benutzt: Sie erklärt Anhänger missliebiger Parteien zu Totschlägern oder Mördern, je nachdem, ob sie Brände billigend in Kauf nehmen oder mit Absicht Feuer legen. Mitbürger werden als „lebensgefährlich“ für andere dämonisiert. Statt andere zu Unmenschen zu stempeln und so zu tun, als sei der Verfassungsschutz neutral, sollten alle legalen Parteien miteinander gesprächswillig und arbeitsfähig sein. Nur so wird das Demokratieprinzip geachtet: Jede Stimme zählt gleich. Das bedeutet nicht, dass nun im Umkehrschluss eine Regierungsbeteiligung der AfD staatspolitisch geboten wäre; es herrscht Koalitionsfreiheit. Sie mit dem Verweis auf regierungsparteiliche Geheimdienste pauschal abzulehnen und für verboten zu erklären, ist aber undemokratisch und damit verfassungsfeindlich. Koalitionsbildung ohne Brandmauern ist der beste Schutz gegen die Gefahr einer Extremisten-Regierung. Kein Ministerpräsident wird völkisch daherschwadronierende Partner am Kabinettstisch dulden, die Fremdenfeindlichkeit Vorschub leisten. Sicher aber auch nicht Corona-Hardliner, deren Extremismus in Sachen Lockdown, 2-G-/3-G-Diskriminierung und Impfdruck Biografien zerstört, Familien und Freundeskreise gespalten und zahlreiche Todesopfer gefordert hat.

