Kontrafunk aktuell vom 13. Februar 2024
Über die Wiederholungswahl in Berlin und mögliche Folgen für die Bundespolitik spricht Marcel Joppa mit dem ehemaligen FDP-Politiker Marcel Luthe. Um „Medienkonformismus“ – also die einhellige Verbreitung bestimmter Meinungen im Mainstream – geht es im Interview mit dem Medienkritiker und ehemaligen Direktor des Grimme-Instituts Uwe Kammann. Mögliche Gefahren durch neue Waffentests und das Säbelrasseln in Nordkorea analysiert Dr. Pascal Lottaz von der Universität Kyoto in Japan. Martina Binnig kommentiert schließlich das Sagbare und das Unsagbare – gemäß Definition der EU.
Wahlwiederholung in Berlin
Medienkonformismus oder die Lust am Mainstream
Was steckt hinter Nord-Koreas Drohungen?
„Hate Speech“ als EU-Straftatbestand
Im Kampf gegen „Desinformation“ und „Hassrede“ wird gerade mächtig aufgerüstet. So behauptet das Weltwirtschaftsforum in seinem jährlich erscheinenden „Global Risks Report“, dass „Desinformation“ und „Misinformation“ – also sowohl vorsätzliche als auch unbeabsichtigte Verbreitung von Falschinformationen – die größte Gefahr für die Welt in den kommenden beiden Jahren darstelle. Was EU-Kommissions-Präsidentin von der Leyen in ihrer Davos-Rede vom 16. Januar prompt aufgriff. Auch die Unesco, die Weltbank und die Weltgesundheitsorganisation warnen vehement vor Falschinformationen. Längst schon gibt es einen von der EU entwickelten „Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation“ sowie das Gesetz über digitale Dienste, durch das die EU-Kommission Internetplattformen und soziale Medien wie Google oder Facebook direkt einschränken könnte, wenn eine Krise ausgerufen würde, die „zu einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit in der Union oder in wesentlichen Teilen der Union führen“ könnte.
Dieser Digital Services Act tritt vollumfänglich am 17. Februar in Kraft. Mitte Januar hat nun auch noch das EU-Parlament den Europäischen Rat aufgefordert, einen Beschluss zu verabschieden, der es der Kommission erlauben würde, „Hetze und Hasskriminalität“ in die Liste der EU-Straftatbestände aufzunehmen, die besonders schwere Straftaten umfasst und entsprechende Sanktionen ermöglicht. Zwar ist EU-weit bereits „Hate Speech“ aufgrund etwa von Hautfarbe, Religion und nationaler oder ethnischer Herkunft strafbar, doch künftig soll die Definition von Hassverbrechen unter anderem auf die Geschlechtsidentität ausgeweitet werden.
So wäre es dann beispielsweise strafbar, Transfrauen als Männer zu bezeichnen. Was in Zeiten, in denen einmal pro Jahr das Geschlecht gewechselt werden kann, durchaus brisant wäre. Außerdem fordert das Parlament, einen „offenen“ Ansatz zu erwägen, sodass stetig neue Gründe für strafbare Diskriminierungen ergänzt werden könnten. Denn in den letzten Jahrzehnten – so das Parlament – sei in der gesamten EU ein starker Anstieg von Hass wie etwa Islam- und Fremdenfeindlichkeit oder Homophobie und Transphobie zu verzeichnen gewesen. Auch die gegen LGBTIQ-Personen gerichtete Hetze habe deutlich zugenommen und der Hass gegenüber Frauen in öffentlichen Ämtern ein geradezu alarmierendes Ausmaß erreicht. Zum Hass im Internet postete Innenministerin Nancy Faeser bereits im Dezember 2021 auf Twitter: „Wer im Netz Hass und Hetze verbreitet, bekommt es mit der Polizei zu tun. Wir müssen solche Delikte konsequent verfolgen, auf allen Ebenen.“ Damit offenbart Faeser ein irritierendes Rechtsverständnis. Selbst in der ehemaligen DDR waren lediglich „Kriegshetze“, „Volks- und Rassenhetze“ sowie „staatsfeindliche Hetze“ strafbar.
Noch knüpft hierzulande das geltende Strafrecht die Strafbarkeit stets an Handlungen, nicht allein an Meinungen, und ausschließlich Volksverhetzung wird geahndet. Auch die Qualifikation einer Äußerung als „Hetze“ besagt noch nichts über deren strafrechtliche Relevanz. Doch durch entsprechende EU-Verordnungen könnte sich das grundlegend ändern. In diese Richtung weist auch schon der vom Bundesamt für Verfassungsschutz im April 2021 eingerichtete neue Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“, zu dem beispielsweise die „Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates und ihrer Entscheidungen“ zählt. Dadurch könnte jegliche Kritik an der Regierung potenziell justiziabel werden, obwohl Regierungskritik selbstverständlich nicht gleichbedeutend mit Kritik am Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip ist.
In Wahrheit speist sich der derzeit tobende Kampf gegen Desinformation jedoch vor allem aus der Angst vor Machtverlust. Laut Parlament bieten nämlich insbesondere Wahlkampagnen einen fruchtbaren Boden für Hetze und Aufstachelung zu Hass. In Brüssel fürchtet man sich schlichtweg vor veränderten Mehrheitsverhältnissen nach den Wahlen. Statt Zensurbestrebungen entschieden entgegenzuwirken und beispielsweise endlich den Impfstoffdeal von der Leyens mit Pfizer offenzulegen, schwingt sich die EU-Kommission nun nicht zuletzt durch den Digital Services Act zum obersten Richter über die Deutungshoheit im Internet auf. Verübt sie damit nicht geradezu einen Frontalangriff auf die grundgesetzlich verbürgte Meinungsfreiheit?
