Kontrafunk aktuell vom 19. November 2025
Islamisten versuchen, den muslimischen Schulleiter einer säkularen Privatschule mundtot zu machen. Der Rektor der Ibn-Khaldun-Sprachschule in Berlin-Neukölln, Hudhaifa Al-Mashhadani, berichtet von seinen Erfahrungen nach einem Mordanschlag auf ihn. Litauen betreibt eine offene Militarisierung der Gesellschaft. Die Übersetzerin Kristina Sprindžiūnaitė erläutert ihre Sichtweise und Positionen dazu. Ist die Geburtshilfe in Deutschland in Gefahr? Die Hebamme Katja Tändler erklärt, warum der gerade in Kraft getretene Hebammenhilfevertrag offenbar keine Hilfe ist. Und Rocco Burggraf kommentiert den Prozess gegen den Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt 2024.
Hudhaifa Al-Mashhadani: Greifen religiöse Fanatiker unser Schulsystem an?
Kristina Sprindžiūnaitė: Litauen auf dem Weg zur Militarisierung des ganzen Landes
Katja Tändler: Deutsche Hebammen unzufrieden mit gerade in Kraft getretenen Regelungen
Rocco Burggraf: Staatsversagen beim Prozess gegen Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt
Taleb Jawad al-Abdulmohsen, aus einer schiitischen Familie in Saudi-Arabien stammend, reist 2006 nach Deutschland ein. Er lebt hier zehn Jahre mit Duldungsstatus, darf entgegen der geltenden Prüfungsordnung für Ärzte eine Facharztausbildung absolvieren und arbeitet anschließend als Psychotherapeut an Hochschulen, medizinischen Einrichtungen und im Maßregelvollzug. 2013 droht Abdulmohsen erstmals damit, einen Terroranschlag zu verüben. Das Amtsgericht Rostock verurteilt den gut bezahlten Arzt aufgrund seiner Drohung zur Zahlung von neunzig Tagessätzen von zehn (!) Euro. 2014 verlangt er vom Sozialamt mehr finanzielle Unterstützung und verleiht seiner Forderung Nachdruck mit einer erneuten Anschlagsdrohung. Die Reaktion der eingeschalteten Ermittlungsbehörden besteht nun in einer „Gefährderansprache“. 2015 droht er wieder. 2016 wird Abdulmohsen nicht etwa abgeschoben, sondern stellt einen Antrag auf Asyl, der nahezu umgehend positiv beschieden wird. Abdulmohsen ist nun anerkannter Flüchtling mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis.
Am 20. Dezember 2024 mietet der gemäß eigener Angaben chronisch klamme Saudi einen 340 PS starken Wagen und kachelt damit queer durch den Magdeburger Weihnachtsmarkt. Er fährt Schlangenlinien, um möglichst viele Opfer zu treffen. Sechs Menschen sterben, 338 weitere werden teils schwerst verletzt. Nach seiner Amokfahrt wird Abdulmohsen noch vor Ort zu Boden gebracht und festgenommen. Nun steht Abdulmohsen vor Gericht. Zu Prozessbeginn räumt er ein, den BMW gefahren zu haben. Tathergang und Sachlage sind somit hinreichend ermittelt und bieten kaum noch Ermessensspielräume. Allenfalls bleibt durch Gutachter zu klären, welche Motive den Täter zu seiner Wahnsinnsfahrt veranlasst haben. Von Interesse dabei ist, inwieweit auch hier wieder versucht wird, die inzwischen übliche strafmildernde psychische Auffälligkeit oder gar die vollständige Schuldunfähigkeit festzustellen. Zu beiden Möglichkeiten gesellt sich noch eine dritte, parteipolitisch besonders ergiebige Variante. Nicht wenige Medien versuchen aus einem Ex-Muslim, der sich ausgerechnet einen Weihnachtsmarkt, also eine christlich motivierte Veranstaltung, für seinen Terroranschlag ausgesucht und dort besonders erfolgreich Frauen und Kinder zum Ziel gemacht hat, im Nachhinein in einen Täter mit rechtsradikalem Hintergrund zu verwandeln. Hierzu wird seine angebliche Abkehr vom Islam und die Selbstbezeichnung als „islamkritischer Atheist“ herangezogen. Für eine Gleichsetzung mit rechten Motiven zunächst eine ausgesprochen dürftige Beweisführung, aber man kann davon ausgehen, dass keine Gelegenheit ausgelassen wird, die Tat nachträglich in einem „rechten Spektrum“ zu verorten.
Abdulmohsen seinerseits hat im Prozess offensichtlich zum Ziel, einen veritablen psychischen Ausnahmezustand nahezulegen. Das funktioniert bisher bestens, denn eine akkreditierte Medienmeute nimmt begierig jeden seiner stundenlangen wirren Monologe auf, und fertigt daraus Spekulationen zur politischen Gesinnung, zum Geisteszustand und der möglichen Motivlage. Das öffentliche Interesse beschränkt sich – unschwer erkennbar – auf eine zeitnah verhängte Strafe, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die dauerhafte Entfernung des Terroristen aus dem öffentlichen Raum. Diesem Interesse entgegen steht nun allerdings ein Bürokratiemonstrum, das aus den Folgen der Amokfahrt ein einträgliches Geschäftsmodell macht. Möglich wird das, indem aus dem Terrorakt ein zu verhandelndes Einzelfallbündel von sechs vollendeten Morden und 338 Mordversuchen geschnürt wird. Im Prozess treten nunmehr 177 individuelle Kläger auf. Jeweils vertreten durch einen oder gar mehrere Anwälte. Derzeit wird davon ausgegangen, dass mindestens 700 (!) Zeugenanhörungen stattfinden werden.
Mit anderen Worten – der sogenannte Rechtsstaat schlachtet die bereits gut dokumentierte Amokfahrt nach allen Regeln der Kunst ein weiteres Mal aus und verdient an der simulierten Klärung von Tatsachen, die für jeden erkennbar keiner Klärung bedürfen. Damit das Mammutverfahren die erwünschten Gelder in die Kassen des Justizwesens spülen kann, wurde ein nagelneues Gebäude mit einem Verhandlungssaal für 700 (!) Anwesende errichtet und wie eine Festung gesichert. Die Kosten des Verfahrens inklusive Errichtung der Eventhalle, belaufen sich schon jetzt auf 6,5 Millionen Euro. Zu begleichen – woraus sonst – aus Steuermitteln. Die Kosten, die der Anschlag für die Gesellschaft ohnehin verursacht hat, darunter die für medizinische und psychotherapeutische Rehabilitation, Arbeitsunfähigkeit, Terrorabwehr, Umsatzeinbußen und vieles andere mehr, sind kaum zu ermessen. Die fast lustvoll aufgeblähte Zweitverwertung der aus dem Staatsversagen resultierenden Kollateralschäden an Mensch und Material durch den Rechtsstaat zeigt exemplarisch, dass eine vernunftgesteuerte Ökonomie immer mehr durch staatlich organisierte Abrissunternehmen abgelöst wird. Es handelt sich um eine regenerative Kreislaufwirtschaft des Wahnsinns, die nicht blühende, sondern devastierte deutsche Landschaften hinterlassen wird.
