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    Freitag, 30. August 2024, 5:05 Uhr
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    (Wdh.06:05, 07:05, 09:05, 12:05, 13:05, 18:05)

    Kontrafunk aktuell vom 30. August 2024

    Benjamin Gollme im Gespräch mit Rudolph Bauer, Paul Schreyer und Axel Bojanowski – Kontrafunk-Kommentar: Markus Vahlefeld

    Klimaaktivismus und Klimakatastrophe sind in letzter Zeit nicht mehr so häufig in den Schlagzeilen. Hat das Thema Klima an Bedeutung verloren? Der Wissenschaftsjournalist Axel Bojanowski spricht mit uns über Klimawandel, Untergangspropheten und Geschäftemacher in der Klimapolitik. Im Interview mit dem Politikwissenschaftler Prof. Rudolph Bauer geht es um den bunten Totalitarismus und dessen Gefahr für die Demokratie. Die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen wirft dem „Multipolar“-Magazin vor, mit kritischen Beiträgen zu Covid-19 und den Corona-Protokollen des RKI die journalistische Sorgfaltspflicht vernachlässigt zu haben. „Multipolar“-Herausgeber Paul Schreyer berichtet Näheres. Und Markus Vahlefeld kommentiert das Gerichtsverfahren einer Transperson gegen das Podcast-Duo Hoss und Hopf.

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    Schweizerzeit

    Interview 1

    Axel Bojanowski: Klimastreit

    Interview 2

    Rudolph Bauer: Kritisches Wörterbuch des bunten Totalitarismus

    Interview 3

    Paul Schreyer: Attacke der Landesmedienanstalt NRW

    Kommentar

    Markus Vahlefeld: Hoss-Hopf-Trans-Urteil

    Wir werden zum Lügen gezwungen, und das ist noch unerträglicher, als angelogen zu werden. Die von Merkel apostrophierten Hetzjagden in Chemnitz 2018 – eine Lüge. Die Corona-Jahre – eine Kaskade von Lügen. Die Wannsee-Konferenz 2.0 ebenfalls eine Lüge. Ich könnte lange fortfahren. Angelogen zu werden, ist schlimm, aber glücklicherweise sind die sozialen Dienste und die konzernunabhängigen Medien lebendig genug, so dass die Lügen allzu schnell kurze Beine bekommen. Noch. Aber inzwischen geht es nicht mehr nur um Lügen, es geht um den Zwang, selbst lügen zu müssen. Das musste nun Julian Reichelt von „Nius“ erfahren, der eine einstweilige Verfügung kassiert hat, weil er einen biologischen Mann, der als Frau Zugang zu einem Frauenfitnessstudio begehrte, als das bezeichnete, was er ist. Oder muss ich jetzt sagen: Was sie ist, um juristischen Ärger zu vermeiden? 

    Ähnlich erging es dem erfolgreichen Podcast-Duo Hoss und Hopf, das denselben Fall aufgriff und die – das sind jetzt meine Worte – „Person mit Penis“ einen Mann nannte. Das Landgericht Frankfurt am Main entschied nun im Eilverfahren, dass die Bezeichnung Mann für die – das sind wieder meine Worte – „Person ohne Frontloch“ eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte darstelle. Die Podcast-Folge von Hoss und Hopf ist inzwischen gelöscht, auch „Nius“ hat den Beitrag aus dem Netz genommen. Übrigens: Den Begriff „Person ohne Frontloch“ habe ich mir nicht ausgedacht. Der wird so oder ähnlich in der Queer-Szene wirklich eingesetzt, meist für Frauen, die sich als Männer fühlen und sich dann als „person with fronthole“ oder auf Deutsch „Person mit Bonusloch“ oder „Frontloch“ bezeichnen. 

    Beschäftigt man sich einige Tage mit den Einlassungen der Queer-Szene in den sozialen Medien, so kommt man nicht umhin, die dort gepflegte Kultur als schlichtweg krank zu bezeichnen. Es ist wie ein Blick in eine Jauchegrube, in die zu steigen ich niemandem empfehle. Was mich jedoch erschüttert, ist, dass die deutsche Justiz unter Führung von Marco Buschmann, FDP, den Bewohnern dieser Jauchegrube nun rechtliche Mittel an die Hand gibt, um gegen Andersmeinende juristisch vorzugehen. Und man ahnt, dass die in den letzten Jahren mit Staatsgeldern aus dem Boden geschossenen Meldestellen ab November, wenn das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft tritt, ein riesengroßes neues Betätigungsfeld vorfinden. Es ist die deutsche Justiz, die den grassierenden Irrsinn fördert, der an vieles, was gesund und gut an freien Gesellschaften ist, die Axt anlegt. Und Herr Buschmann hat die Büchse der Pandora geöffnet. Niemand bei Verstand hätte das getan. So hat vor kurzem das Bundessozialgericht entschieden, dass Krankenkassen auch geschlechtsumwandelnde Maßnahmen zu bezahlen haben. In letzter Konsequenz bedeutet dies, dass die Allgemeinheit nicht nur sterilisierende und dauerhaft körperschädigende Wunschhormonbehandlungen übernehmen muss, sondern auch Wunschkastrationen, Brustamputationen, gewünschte plastische Gesichtsoperationen, Haarentfernungen und so weiter. Selbst Kinderwünsche von Männern, die sich als Frau verstehen, sind dann Kassenleistung. 

    Eine Gesellschaft, die Probleme mit der eigenen sexuellen Identität zu einem Grundrecht erklärt, dessen Kosten und Konsequenzen vergesellschaftet werden, ist meines Erachtens dem Untergang geweiht. Und das erkennt man noch deutlicher, wenn man ein Urteil des zweiten Wehrdienstsenats in Leipzig vor wenigen Tagen zur Seite stellt. Gegen einen Bundeswehrsoldaten, der sich 2015/2016 in der Identitären Bewegung engagiert hatte – also lange bevor sie vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde –, wurde die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme verhängt: Entzug des Dienstgrades – Oberleutnant der Reserve – und Verlust der Beihilfe in Höhe von mehr als 23.000 Euro. Bei seinem Engagement für die Identitäre Bewegung sei „von einer zumindest bedingt vorsätzlichen verfassungswidrigen Betätigung auszugehen“, so das Gericht. Deutschland kümmert sich mit Hingabe um Menschen, die ihren queeren Hass verspritzen und Medienschaffende vor Gericht zerren, wenn sie die Personen mit dem falschen – oder vielmehr biologischen – Geschlecht ansprechen. Menschen aber, die bereit sind, sich für dieses Land zu opfern und ganz robust unsere Freiheiten und unsere Art zu leben zu verteidigen bereit sind, diesen Menschen wird mit Schmackes in den Hintern getreten. Eine Gesellschaft, die „Kriegstüchtigkeit“ als neues Ziel ausgerufen hat, muss sich fragen lassen, wer eigentlich für sie in den Krieg ziehen soll. Und vor allem: Was ist eigentlich das, was noch verteidigenswert ist? Der politische Irrsinn, der sich in dieser Ampel zusammengebraut hat, ist es ganz sicher nicht. Der gehört auf den Müllhaufen der Geschichte, und das könnte bereits am Sonntag so weit sein.