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    Montag, 3. Juli 2023, 5:05 Uhr
    Montag, 3. Juli 2023, 5:05 Uhr
    (Wdh.06:05, 07:05, 09:05, 12:05, 13:05, 15:05, 18:05)

    Kontrafunk aktuell vom 3. Juli 2023

    Andreas Peter im Gespräch mit Alexander Christ, Oliver Benz und Michael Müller – Kontrafunk-Kommentar: Thomas-M. Seibert
    • In der Sendung vom 3. Juli spricht Andreas Peter mit Rechtsanwalt Alexander Christ vom Verein „Anwälte für Aufklärung e.V.“ über einen internationalen Kongress, der sich am Wochenende in Köln dem geplanten WHO-Pandemie-Vertrag widmete. Der SPD-Politiker Michael Müller, ehemaliger Staatssekretär im Bundesumweltministerium und einer der Sprecher der Initiative „Abrüsten statt Aufrüsten“, wird seine Sichtweise über den Zustand der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa – OSZE darlegen. Wir reden mit Oliver Benz, Präsident der Schweizer Vereinigung „Team Freiheit“, in der sich Jungpolitiker der FDP und der SVP zusammengetan haben, um Freiheit und Grundrechte in der Schweiz zu verteidigen. Und der Jurist Thomas-Michael Seibert kommentiert das Urteil gegen den Arzt Heinrich Habig.

    • Kontrafunk im Gespräch mit

      Geplanter Pandemievertrag – Internationale Anwaltstagung in Köln

    • Kontrafunk im Gespräch mit Michael Müller

      Bedeutung der OSZE heute

    • Kontrafunk aktuell im Gespräch mit Oliver Benz

      Schweizerisches Team Freiheit – Petition gegen Alain Berset

    • Kontrafunk-Kommentar von Thomas-M. Seibert

      Das Skandal-Urteil

      Das Skandal-Urteil (ein Kommentar von Thomas-Michael Seibert)

      Der Arzt Heinrich Habig ist am letzten Do vom Landgericht Bochum wegen Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse in 207 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.

      Dazu sind drei Anmerkungen aus juristischer Sicht erforderlich, die mit den Grundfragen des Strafprozesses zu tun haben. Ich beantworte sie vorweg: Ja, der Angeklagte hat sich strafbar gemacht. Und: nein, die verhängte Strafe ist nicht schuldangemessen. Ich wage schließlich die Prognose, dass der Strafausspruch in der Revision aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung darüber zurückverwiesen wird. Nützt das dem Angeklagten? Nein, das nützt ihm nichts. Er hat schon 13 Monate in Untersuchungshaft verbracht und das Revisionsverfahren wird weitere 6-9 Monate in Anspruch nehmen, mindestens. Die üblicherweise zu verbüßenden zwei Drittel der Strafe (bei Aussetzung des Restes zur Bewährung) sind sogar dann verbüßt, wenn die Revision als unbegründet zurückgewiesen wird. Die Haftanordnungen nach Antrag der Staatsanwaltschaft und deren Aufrechterhaltung durch die Strafkammer sind der eigentliche Skandal. Soll man das ein Strafverfahren nach Art Erdogans nennen? Aber vermutlich würde man damit die Türkei beleidigen. Es ist einfach schlechte deutsche Praxis. 

      Bleiben wir beim Urteil. Man wird es dem Tatbestand nach als juristisch vertretbar bezeichnen müssen. Vertretbar sind alle Entscheidungen, die man bei durchschnittlicher Urteilskraft als möglich ansehen kann. Da hat also jemand Impfungen bescheinigt, die er nicht verabreicht hat. Ich entnehme diese Feststellung der Berichterstattung, weil ich in der HV nicht anwesend war. Der gewöhnliche, mit der sog. Subsumtion vertraute Richter liest also im § 278 StGB den allgemeinen Tatbestand: Ein Arzt, der zur Täuschung im Rechtsverkehr ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird bestraft. Es ist anerkannt, dass Impfbescheinigungen solche Zeugnisse sind, und sie wurden in der Tatzeit eingesetzt, um jene Regelungen zu umgehen, die als 3 G, 2 G oder 2 G plus abgekürzt worden sind und die man nachfolgenden Generationen wird erklären müssen. Gegen allgemeine Normen gibt es nach herkömmlicher juristischer Meinung auch keine Notwehr, wie die Verteidigung meinte. 

      Aber die ganze Wahrheit ist das nicht. Wer über diese Sätze nicht hinauskommt, hat seine praktische Urteilskraft schon in der Ausbildung verloren. Kann jemand eigentlich noch erklären, wofür 3 G, 2 G oder 2 G plus dienten, was sie bewirkt hätten, welche Grundlage sie hatten und vor allem: wie lange sie wo jeweils galten? Das konnte nicht einmal das BVerfG, das anstelle eigener Begründungen auf die Reputation angeblicher Sachverständiger und Sachverständigenräte verwiesen hat. Noch ein Weiteres müsste diskutiert werden: Alle diese merkwürdigen, aus heutiger Sicht ohne sachliche Grundlage beschlossenen und verordneten Normen galten nur zeitweise, für sie wurde jeweils für eine von vornherein eine begrenzte Dauer beschlossen, bevor sie dann außer Kraft gesetzt wurden. Heute gehören sie bereits der Rechtsgeschichte an. In der französischen Diskussion der Rechtsgrundlagen hat man solche Vorschriften als droit jetable bezeichnet. Das muss auf Deutsch noch übersetzt und dann diskutiert werden. Ich übersetze es mit Alexander Christ als “Wegwerf-Recht”. Der Angeklagte ist wegen Täuschung über Wegwerf-Recht für strafbar angesehen worden. Fällt es da jemandem auf, dass es sich um einen Verstoß gegen nur zeitweilig geltendes Recht handelt, weshalb Jahre später dafür keine Strafen mehr vollstreckt werden dürfen? Fällt jemandem der Unrechtscharakter dieses Rechts auf? 

      Etwas anderes fällt allen auf - oder sollte es wenigstens: Es ist verurteilt worden zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Der Tatbestand des § 278 sieht überhaupt nur eine Höchststrafe von 2 Jahren vor. Nun wurde freilich verurteilt in 207 Fällen. Rechnet man hier einfach irgendwelche Einzelstrafen mathematisch zusammen, käme man zu einer Freiheitsstrafe, die die erwartbare Lebenszeit weit überschritte. Bei der sog. Gesamtstrafenbildung wird allerdings anders gerechnet. 

      Für die Strafzumessung gibt es eine Norm, wie für fast alles, was Gerichte machen. Das steht in § 46 StGB, nach dem die verschiedensten Umstände berücksichtigt werden sollen, etwa auch die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille, das Maß der Pflichtwidrigkeit, die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat u.v.m. Da ist man gespannt, was die Kollegen am Landgericht Bochum im Urteil begründen werden und wie sie Beweggründe und Ziele, Gesinnung und Pflichtwidrigkeit oder die verschuldeten Auswirkungen der Tat würdigen werden. Vielleicht mutmaßen manche Hörer und Beobachter schon, was da in einem Urteil über eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten so alles stehen wird. Der politische Propaganda-Apparat hat einiges bereitgestellt. Aber Vorsicht. Man muss den Kollegen empfehlen, Zurückhaltung zu üben. Wer in die Gesinnung des Angeklagten zu tief hineinsieht, auf den sieht die Gesinnungsfrage zurück. Ich erspare es mir, diese Gesinnungsfrage zu erörtern. Es mag jeder für sich darüber nachdenken, aus welcher Gesinnung eine Strafkammer diese hohe Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verhängt für eine Tat ohne Folgen wegen Täuschung über weggeworfenes Recht. Ich wiederhole und lege mich fest: Das Bochumer Urteil wird nicht bestätigt werden. Trotzdem wird der Arzt lange in Untersuchungshaft gesessen haben, und dieses Unrecht wird nicht aufgehoben. Es wird nur unkenntlich gemacht.

    Kommentare
    Pater Lingen
    Kein "Skandal-Urteil", sondern notwendige Verurteilung!
    Aus meiner Pressemeldung "Strafprozess wegen falscher Impfbescheinigu ngen":
    »Ist Lüge vereinbar mit der Berufsordnung der Ärzte? Ist Lüge Nothilfe? S. Großer Katholischer Katechismus, München Imp. 1948, 202f: »Gott schützt durch das achte Gebot Wahrhaftigkeit und Treue, die Grundpfeiler des Verkehrs unter den Menschen, der sich auf Glaube und Vertrauen aufbaut. ... Wie die Wahrhaftigkeit als Gemeinschaft mit Gott erscheint (Röm. 3, 4; Offb. 19, 1 1), so zeigt sich die Lügenhaftigk eit als Gemeinschaft mit den gottfeindlichen Gewalten. (Joh. 8, 44.) Arten der Lüge sind: die Scherzlüge, die die gesellschaftlic he Unterhaltung im Auge hat, die Notlüge, die um des eigenen oder fremden Vorteils willen geschieht, die Schadenlüge, durch die dem Nächsten Schaden zugefügt wird; die Lüge, um anderen einen Dienst zu erweisen.«
    Also: Es ist durch nichts zu rechtfertigen, Impfbescheinigu ngen ohne Impfung auszustellen. Es ist durch nichts zu rechtfertigen, Lüge als Nothilfe zu entschuldigen. Bei diesem Prozess zeigt sich sehr deutlich das Elend und v. a. die Gefährlichkeit von selbsternannten "Aufklärern", "Corona-Kritikern", "Querdenkern" etc. Wer Lüge als "Notlüge" / "Nothilfe" / "Notwehr" rechtfertigen will, kämpft gegen die göttliche Ordnung, kämpft gegen die Natur des Menschen.«

    eisenherz
    Das Urteil gegen Herrn Dr.med.
    Da wurde man als älter gewordenen Mann in seiner Schulzeit und in Schrift und Bild regelmäßig oft daran erinnert: "Nie wieder!", an die Zeit des Nationalsoziali smus erinnert und dann das, wieder Denunziantentum und fürchterlich e Richter.
    Nicht dasselbe, aber gleich, als dann der Ministerpräsident von BaWü Filbinger es nicht mehr leugnen konnte, wie er als Nazi-Richter noch in den letzten Tagen des Nazi-Regimes Todesurteile ausgesprochen hat, wie hat der sich verteidigt?: "Was damals Recht war, das heute nicht Unrecht genannt werden".
    Kommen eigentlich in die obersten Ränge von Machtpositionen nur solche mit einem ausgeprägten moralischen Defekt?

    onckel fritz
    Vielen Dank an Herrn Seibert für die juristische Einordnung des Urteils gegen Herrn Dr.med. Habich. Besonders erschüttert haben mich seine Ausführungen zum § 46 StGB. Mit einer Verurteilung nach Gesinnung eines Täters ist ja einer politischen Willkürjustiz Tür und Tor geöffnet! Dr. Habich argumentierte ethisch, aber ihm gegenüber steht mit dieser Regierung, Polizei und Justiz ein FEIND, der Krieg gegen das eigene Volk führt und gegen den moralisch m.E. jede Nothilfe erlaubt ist. Ich gebe zu, dazu wäre ich zu feige gewesen. Eine Stasi-Denunziantin hat ihn verpfiffen, pfui Deibel, ich weigere mich, diese als Kollegin anzusehen! Die Polizei hat in Gestapomanier die Patienten zu Geständnissen erpresst, in Stasimanier den Arzt ausspioniert, und eine Richterin vom Bochumer Volksgerichtsho f hat ihn zu einer unverhältnismäßigen Haftstrafe verurteilt. Entsprach dies dem Gesetz? Ja, aber das traf auf Todesurteile wegen „Heimtücke“ oder „Wehrkraft zersetzung“ im 3. Reich auch zu. Würden wir diese deshalb heute als rechtmäßig ansehen? Roland Freisler, Hilde Benjamin, Petra Breywisch-Lepping, welch würdige Ahnenreihe deutscher Justiz!
    Harlekin
    Es ist interessant, daß Sie die Initiative "Abrüsten statt Aufrüsten" vorstellen.
    Schade, daß Sie Herrn Müller nicht gefragt haben, wie seine Partei zu dieser Initiative steht. Die verfolgt ja doch einen ganz anderen Kurs.
    Wenn man - wie Herr Müller, der ja einmal Staatssekretär im Umweltministeru m war - die
    Notwendigkeit einer sozialen und ökologische n Transformation betont, dann hätten Sie
    auch einmal fragen können, ob er das Heizungsgesetz seiner Partei für sozial hält ?
    Diese Politik löst nämlich bei vielen Menschen Ängste vor Enteignung und der Zerstörung
    ihrer Zukunftsperspek tive aus.
    Der frühere SPD-Politiker Gunter Weißgerber hat die Politik dieser Regierung vor einiger
    Zeit als "asozial" bezeichnet.


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