Kontrafunk aktuell vom 2. Februar 2024
Dr. Hans-Georg Maaßen, der Vorsitzende der Werteunion und ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, wird von seiner alten Behörde überwacht. Was sagt Maaßen zum Verdacht gegen ihn? Nach der Einrichtung des Sondervermögens fordert der deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius bereits mehr Geld für das Militär. Bundeswehr-Oberst a. D. Richard Drexl erörtert mit uns die Frage, wo die Milliarden hingegangen sind. Und mit dem Gesundheitsökonomen Prof. Konstantin Beck von der Universität Luzern sprechen wir über den Anstieg von Tumorfällen und den Rückgang der Lebendgeburten in der Schweiz. Beck forscht zu möglichen Zusammenhängen mit der Corona-Schutzimpfung.
Unter Beobachtung
Militärhaushalt
WHO cares? Die Schweizer Pandemiepolitik und der Einfluss der WHO
EU-Reform
Die EU ist ein verwirrendes Gebilde. Nicht nur, dass ihre zentralen Institutionen teilweise zum Verwechseln ähnlich heißen wie etwa „Europäischer Rat“ und „Rat der EU“; es mangelt ihr vor allem auch an demokratischer Legitimation. Wie schon Martin Schulz – ehemaliger Präsident des Europäischen Parlaments und SPD-Kanzlerkandidat 2017 – in unverblümter Offenheit sagte: „Wäre die EU ein Staat, der die Aufnahme in die EU beantragen würde, müsste der Antrag zurückgewiesen werden – aus Mangel an demokratischer Substanz.“
Kein Wunder also, dass das Parlament Ende November einen Vorschlag für eine Reform der EU-Verträge verabschiedet hat – zumal die Annahme des Vertrags von Lissabon mittlerweile rund fünfzehn Jahre zurückliegt. Zwar versucht es darin, die eigene Rolle zu stärken, doch wer sich insgesamt mehr „demokratische Substanz“ erhofft, wird enttäuscht.
Hintergrund für die geplante Reform ist in erster Linie die angestrebte Unionserweiterung, etwa um die Republik Moldau und die Ukraine. Damit sich die EU durch die Ausweitung des Vetorechts auf bis zu zehn neue Mitgliedstaaten nicht selbst blockiert, soll künftig vom Prinzip der Einstimmigkeit abgerückt und stattdessen überwiegend auf qualifizierte Mehrheitsentscheidungen gesetzt werden. Selbst in zentralen Bereichen. Darunter würden etwa die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und der Mehrjährige Finanzrahmen fallen. Auch bei Sanktionsentscheiden würde eine Mehrheitsentscheidung genügen, sodass Verfahren gegen nichtkonforme Mitgliedstaaten wie etwa Ungarn leichter durchsetzbar wären. Außerdem soll die Kommission künftig „Europäische Exekutive“ heißen und nach einem Rotationsprinzip nur noch höchstens fünfzehn Mitglieder umfassen statt wie bisher je einen Kommissar pro Staat.
Schaut man sich die 104 Seiten umfassende Drucksache zur Entschließung, die übrigens nur mit knapper Mehrheit vom Parlament verabschiedet wurde, näher an, springen noch weitere unangenehme Details ins Auge: Zum Thema Gesundheit wird zum Beispiel vorgeschlagen, dass die EU insbesondere im Falle von Pandemien „Maßnahmen zur frühzeitigen Meldung, Überwachung und Kontrolle schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren“ ergreifen können soll. Dabei soll ausdrücklich das Konzept „One Health“ („Eine Gesundheit“) unterstützt werden, das die WHO mit weiteren UN-Organisationen Ende 2022 entwickelt hat – vorgeblich, um die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit zu bekämpfen.
Besonders problematisch ist, dass die WHO eine zentrale Rolle bei der „globalen Governance“, also der Politikgestaltung, für sich einfordert. Nach den Erfahrungen während der Corona-Zeit klingt das wenig beruhigend. Auch der Bildungssektor, für den bislang ausschließlich die Mitgliedstaaten zuständig sind, soll künftig in den gemeinsamen Zuständigkeitsbereich der EU fallen. Und in Fragen der Energieversorgung sollen ebenfalls die Unionsbefugnisse weiter gestärkt werden.
Derzeit bewegt sich die EU noch irgendwo zwischen Staatenbund und Bundesstaat. Doch der Trend ist klar: Es geht Schritt für Schritt in Richtung Bundesstaat. Vorgeblich soll damit sogar den Wünschen der Bürger entsprochen werden. Denn die Vertragsreform wird auch als Resultat der „Konferenz über die Zukunft Europas“ verkauft: Diese breit angelegte Bürgerbefragung, deren Ergebnisse im Mai 2022 vorgestellt wurden, sollte die „partizipative Demokratie“ fördern und den Bürgerwillen besser berücksichtigen, entpuppt sich aber bei genauerer Betrachtung als „Citizen Washing“. Das heißt: Durch stark eingrenzende Vorgaben wird eine größere Bürgerbeteiligung an der Gestaltung der EU-Politik lediglich vorgetäuscht. In Wahrheit geht es um deren nachträgliche Legitimation.
Das Parlament hat den Europäischen Rat nun aufgefordert, so bald wie möglich einen Konvent einzuberufen. Wie auch immer die endgültigen Verhandlungen ausgehen: Falls wesentliche Vorschläge des Parlaments aufgegriffen werden, würde die EU-Erweiterung mit Reformen einhergehen, die eine noch größere Zentralisierung zur Folge hätten. Die Kompetenzen der EU würden weiter gestärkt, sodass sie raschere Entscheidungen in allen Politikbereichen treffen und umsetzen könnte. Und über allem schwebt die Ideologie des anthropogenen Klimawandels, zu dessen Bekämpfung jedes Mittel recht ist.
